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Vorlage (Anlage 2b, TEP 12 15)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
27 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
Vorlage (Anlage 2b, TEP 12 15) Vorlage (Anlage 2b, TEP 12 15)

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Inhalt der Datei

Datenblatt TEP 12 15 Produktbereich: Anlage 2b 12 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe (gleich TEP) 12 15 Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung 1. Allgemeine Vorbemerkung Die Sachkonten des Teilergebnisplanes 1215 beinhalten Leistungen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes (als Brandschutzdienststelle einschließlich der Durchführung von Brandschauen) für das Stadtgebiet Brühl, um Schadenfeuer zu bekämpfen bzw. zu verhüten, sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnlichen Vorkommnissen verursacht werden. Bei Großschadensfällen oder im Rahmen nachbarschaftlicher Hilfe erfolgt die Zusammenarbeit mit den beteiligten bzw. zuständigen Behörden. Auch erfolgen in Zusammenarbeit mit den örtlichen Schulen und Kindergärten (Tageseinrichtungen) Brandschutzerziehungsmaßnahmen, bzw. für Unternehmen und Einwohner Brandschutzaufklärung und Informationen zur 2. Unterteilung des TEP Kst., Kst.bereich 12150000 Bezeichn. Gefahrenabwehr und-vorbeugung Erträge 104.319 Aufwand 2.617.047 Überschuss/ Überschuss/ Zuschuss 15 Zuschuss 16 -2.512.728 -2.516.607 3. Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwandsseite des Produktbereich Produktgruppe 1215 Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung – Reduzierung von Aufwendungen Pauschale Sachkostenreduzierung geringe Möglichkeiten, da es sich im TEP 1215 hauptsächlich um Pflichtaufgaben handelt und deren Sachkostenverbrauch einsatzabhängig ist. Streichung Kameradschaftsgeld Feuerwehr / Einsparung Zuschüsse Feuerwehr-Löschgruppen mögliche Auswirkungen: Demotivation der ehrenamtlichen Kräfte; "Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr" aus SK 531800: pauschal jährlich 4.601,63 € (ursprünglich 9.000 DM, unverändert seit 1991) Reduzierung der Kostenübernahme beim Erwerb der Führerscheine für die Feuerwehr mögliche Auswirkungen: Demotivation der ehrenamtlichen Kräfte; je nach Bedarf (d.h. für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft) werden LKWFührerscheinkosten übernommen; je Führerschein ca. 1.300 €, wobei in den Jahren 2014 und 2013 keine Maßnahmen erforderlich waren. Private Reinigung der Feuerwehr - Dienstkleidung wird bereits größtenteils durchgeführt, Ausnahme: Überjacken- und Hosen, die einer besonderen Behandlung bedürfen Optimierung der Auskunfts- und Beobachtungssysteme (Statistik) wird umgesetzt; z.B. wurde aktuell (kreisweit) über den Rhein-Erft-Kreis ein neues Auswertungsprogramm für die Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanung angeschafft Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Ertragsseite der Produktgruppe 1215 Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung – Steigerung von Erträgen Mehreinnahmen durch zeitnahe Satzungsänderung im Brandschutz u.a. Erhöhung von Gebühren für Brandschauen Kostenersatz bei nichtbestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen Einführung von Gebühren für Beratungsleistungen Mehrerträge bei der Prüfung der hydraulischen Rettungsgeräte Kostenersatz Feuerwehr Ölspurbeseitigung Feuerwehr - konsequente Abrechnung von Fehlalarmen notwendige und / oder ertragssteigernde Möglichkeiten werden laufend geprüft Anrechnung der Internen Leistungsverrechnungen (ILV) bei der Gebührenkalkulation des FB 37 Möglichkeiten werden für den TEP 1215 lfd. geprüft Erhöhung von Gebühreneinnahmen durch die Abrechnung von "Trageunterstützungen" Möglichkeiten werden im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst lfd. geprüft 4. Eigene Konsolidierungsvorschläge die Zuführung von Hhmitteln* in die Rückstellung "Gratifikation an die Feuerwehr" wird ausgesetzt; Auszahlungen an die ehrenamtlichen Angehörigen der FF Brühl erfolgen aus der Rückstellung; jährlich muss geprüft werden, inwieweit Zuführungen in die Rückstellung voraussichtlich erforderlich werden (*HHansatz 2015 bei SK 549902 "sonstige Beiträge": 27.900€) [Grundsatz: Standorte, Ausstattung und Ausrüstung der Feuerwehr muss sich am Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl orientieren.]