Daten
Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
16.06.17, 13:17
Aktualisiert
16.06.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24 / Hochbau, Gebäude und
Energiewirtschaft
Bearbeiter/in:
TOP
Drs.-Nr.: 310.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
06.06.2017
Bemerkungen
28.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Ulrichschule Sindorf mit integrierter
Begegnungsstätte
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt das konkrete Ergebnis der gefertigten Machbarkeitsstudie
zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, schnellstmöglich die rechtlichen
Voraussetzungen zur Vergabe von fortführenden Planungsleistungen zu schaffen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Pütgens
Schwister
Canzler
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Entsprechend dem Auftrag der Kolpingstadt Kerpen vom 18.04.2017 fertigte das Planungsbüro
medfacilities aus Köln eine Machbarkeitsstudie für die Erweiterung der Ulrichschule in Sindorf mit
integrierter Begegnungsstätte als Ersatz des abgängigen Gemeindehauses in der Hegelstraße.
Das Ergebnis der erfolgten Untersuchung wird dem Ausschuss im Rahmen eines mündlichen
Vortrags vorgestellt.
Nach Vergaberecht kann das o.g. Planungsbüro nicht „freihändig“ mit weiteren Planungsarbeiten
beauftragt werden. Es bestehen derzeit die beiden nachfolgenden Optionen, die Planung
fortzuführen:
Gründung einer gemeinsamen Planungsgesellschaft mit medfacilities (siehe hierzu ggfls.
Homepage des Büros - http://www.medfacilities.de/startseite/) als Grundlage der
Fortsetzung der Zusammenarbeit (bei diesem und weiteren Bauprojekten wie z.B. AlbertSchweitzer-Schule und Europaschule) im Rahmen eines „vergabefreien in-houseGeschäftes“.
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit offenem Ausgang
Da das Bauvorhaben aus fördertechnischen Gründen bis spätestens Ende 2020 fertiggestellt
sowie abgerechnet sein muss und die bisherige Zusammenarbeit mit dem Büro medfacilities (vgl.
Förderantrag Europaschule) sich sehr gut darstellt, würde die Verwaltung im Falle eines positiven
Prüfergebnisses über die rechtlicher Zulässigkeit dieser Variante, die Gründung einer
„Planungsgesellschaft“ favorisieren.
Beschlussvorlage 310.17
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