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Beschlussvorlage (Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Ulrichschule Sindorf mit integrierter Begegnungsstätte)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
16.06.17, 13:17
Aktualisiert
16.06.17, 13:17
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24 / Hochbau, Gebäude und Energiewirtschaft Bearbeiter/in: TOP Drs.-Nr.: 310.17 Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 06.06.2017 Bemerkungen 28.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Ulrichschule Sindorf mit integrierter Begegnungsstätte X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt das konkrete Ergebnis der gefertigten Machbarkeitsstudie zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, schnellstmöglich die rechtlichen Voraussetzungen zur Vergabe von fortführenden Planungsleistungen zu schaffen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Pütgens Schwister Canzler Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Entsprechend dem Auftrag der Kolpingstadt Kerpen vom 18.04.2017 fertigte das Planungsbüro medfacilities aus Köln eine Machbarkeitsstudie für die Erweiterung der Ulrichschule in Sindorf mit integrierter Begegnungsstätte als Ersatz des abgängigen Gemeindehauses in der Hegelstraße. Das Ergebnis der erfolgten Untersuchung wird dem Ausschuss im Rahmen eines mündlichen Vortrags vorgestellt. Nach Vergaberecht kann das o.g. Planungsbüro nicht „freihändig“ mit weiteren Planungsarbeiten beauftragt werden. Es bestehen derzeit die beiden nachfolgenden Optionen, die Planung fortzuführen:  Gründung einer gemeinsamen Planungsgesellschaft mit medfacilities (siehe hierzu ggfls. Homepage des Büros - http://www.medfacilities.de/startseite/) als Grundlage der Fortsetzung der Zusammenarbeit (bei diesem und weiteren Bauprojekten wie z.B. AlbertSchweitzer-Schule und Europaschule) im Rahmen eines „vergabefreien in-houseGeschäftes“.  Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit offenem Ausgang Da das Bauvorhaben aus fördertechnischen Gründen bis spätestens Ende 2020 fertiggestellt sowie abgerechnet sein muss und die bisherige Zusammenarbeit mit dem Büro medfacilities (vgl. Förderantrag Europaschule) sich sehr gut darstellt, würde die Verwaltung im Falle eines positiven Prüfergebnisses über die rechtlicher Zulässigkeit dieser Variante, die Gründung einer „Planungsgesellschaft“ favorisieren. Beschlussvorlage 310.17 Seite 2