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Beschlussvorlage (Nutzung des Gebäudes des Taubenvereins Kerpen-Horrem, Boisdorfer Straße; hier: Anfrage der Linksfraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
13.04.17, 18:16
Aktualisiert
13.04.17, 18:16
Beschlussvorlage (Nutzung des Gebäudes des Taubenvereins Kerpen-Horrem, Boisdorfer Straße;
hier: Anfrage der Linksfraktion) Beschlussvorlage (Nutzung des Gebäudes des Taubenvereins Kerpen-Horrem, Boisdorfer Straße;
hier: Anfrage der Linksfraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.3 / Liegenschaften Bearbeiter/in: Frau Pfeiffer TOP Drs.-Nr.: 191.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 04.04.2017 Bemerkungen 25.04.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Nutzung des Gebäudes des Taubenvereins Kerpen-Horrem, Boisdorfer Straße; hier: Anfrage der Linksfraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernen i.V.t Pfeiffer Vaaßen Canzlerr Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro i.V. Canzler Cornely Begründung: Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 28.03.2017 wird wie folgt Stellung genommen: Zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Brieftaubenverein Reisevereinigung Horrem von 1921 wurde ein Pachtvertrag für den Zeitraum 08.02.1999 – 30.09.2028 geschlossen. Der Pachtzins ist jährlich jeweils zum 1.10. für ein Jahr im Voraus zu entrichten. Der Pachtzins für das Jahr 2016 wurde fristgerecht gezahlt. Die Halle wird vertragsgemäß genutzt. Die Flugzeit der Tauben startet Anfang April eines jeden Jahres und endet im September. Um den Ablauf zu koordinieren, beginnen die Vor- bzw. Nacharbeiten jeweils ca. ein Monat im Voraus bzw. im Nachhinein. Der Reiseplan für das Jahr 2017 liegt der Verwaltung vor. Die Tauben werden an den meisten Wochenenden am Samstagnachmittag zum Einsatz gebracht. Die Halle dient in der übrigen Zeit als Garage für den Brieftaubentransporter. Der in der Halle befindliche Vereinsraum wird für die Vereinsversammlungen, für die Vereinsfeste und für die große Siegesfeier genutzt. Beschlussvorlage 191.17 Seite 2