Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Anmietung eines Objektes zur Unterbringung von Flüchtlingen; überplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug (CDU) vom 11.8.2015 Bezug: VgLA 10.8.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
104 kB
Datum
07.09.2015
Erstellt
19.08.15, 18:27
Aktualisiert
19.08.15, 18:27
Vorlage (Anmietung eines Objektes zur Unterbringung von Flüchtlingen; überplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug (CDU) vom 11.8.2015 
Bezug: VgLA 10.8.2015) Vorlage (Anmietung eines Objektes zur Unterbringung von Flüchtlingen; überplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug (CDU) vom 11.8.2015 
Bezug: VgLA 10.8.2015) Vorlage (Anmietung eines Objektes zur Unterbringung von Flüchtlingen; überplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug (CDU) vom 11.8.2015 
Bezug: VgLA 10.8.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 104 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13 Müller Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10.08.2015 316/2015 (315/2015) Betreff Anmietung eines Objektes zur Unterbringung von Flüchtlingen; überplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug (CDU) vom 11.8.2015 Bezug: VgLA 10.8.2015 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto 542200/ Kostenstelle 31500600 BGM Freytag Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Abt. 20/1 Müller Jouaux i.V. Schiffer Obladen Beschlussentwurf: Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug (CDU) beschließen im Wege der Dringlichkeit eine überplanmäßige Ausgabe bei Kostenstelle 31500600 „Übergangsheim Lise-MeitnerStraße“, Sachkonto 542200 „Mieten und Pachten“ in Höhe von 40.500 € zur Anmietung des leer stehenden Gebäudes des ehemaligen Pflanzencenter Zopes in Brühl-Ost, LiseMeitner-Straße zum Zweck der übergangsweisen und kurzfristig erforderlichen Unterbringung von Flüchtlingen. Deckung: Mehreinnahme bei Kostenstelle 31500600 Sachkonto 448100 „Kostenerstattung Land“. „Übergangsheim Lise-Meitner-Straße“, Erläuterungen: Die Städte des Rhein-Erft-Kreises müssen derzeit aufgrund der Auslastung der Landesauffanglager der Reihe nach Flüchtlinge aufnehmen. Hierbei handelt es sich nicht um einzelne Personen, die regelmäßig ohnehin den Städten zugewiesenen werden, sondern um Gruppen von ca. 150 Personen, die bis zu ihrer Verteilung auf die Gemeinden in der Regel sehr kurzfristig, meistens innerhalb von 24 Stunden, aufgenommen werden müssen. Aufgrund dieser aktuellen und sich im Umfeld zuspitzenden Situation bereitet sich auch Brühl auf eine eventuell kurzfristig erforderliche Unterbringung vor, auch wenn es zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch keine offizielle Zuweisung gibt. Aufgrund einer Drucksache 316/2015 Seite - 2 – Nachfrage bei der Bezirksregierung ist es allerdings wahrscheinlicher geworden, dass kurzfristig eine Gruppe von ca. 150 Flüchtlingen in Brühl untergebracht werden muss. In einer ersten Stufe wurden aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen alle internen Unterbringungsplanungen auf eine städtische Dreifachhalle ausgerichtet. Ziel war es, soweit vorbereitet zu sein, dass im Falle der Zuweisung durch das Land ein erarbeiteter Ablaufplan in Gang und umgesetzt werden kann, der bis zum Zeitpunkt der – regelmäßig kurzfristigen – Ankunft der Flüchtlinge deren Unterbringung, Versorgung und Betreuung sicherstellt. In einer zweiten Stufe sollte dann eine andere Unterbringungslösung für die Flüchtlinge erarbeitet werden, damit die betreffende Turnhalle wieder für ihren eigentlichen Zweck zur Verfügung gestellt werden kann. Da die Stadt Brühl über keinerlei räumliche Kapazitäten verfügt, die kurzfristig zur Unterbringung einer solch großen Gruppe von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden kann, erfolgte unter anderem auch eine Anfrage an den Eigentümer des o.g. Objektes in der Lise-Meitner-Straße. Es zeigte sich, dass das Gebäude nicht nur in besonderem Maße geeignet ist, sondern dass auch eine ganz kurzfristige Anmietung und Herrichtung möglich ist, die dazu führen könnte, dass gänzlich auf die Belegung einer Schulsporthalle verzichtet werden kann. Geplant ist der Abschluss eines Mietvertrages, der spontan zu laufen beginnt und mit Monatsfrist kündbar wäre und der sich auch auf die Parkplätze bezieht, die direkt bündig vor dem Gebäude liegen. Ein Mietvertragsentwurf ist bereits vorsorglich in Arbeit. Aufgrund der städtischerseits zugesagten Gewährleistung eines Sicherheitsdienstes, einer ärztlichen und sozialen Betreuung sowie der Bereitstellung von Dolmetschern und eines Ansprechpartners vor Ort ist der Eigentümer dankenswerter bereit, das Gebäude für den Zweck zur Verfügung zu stellen. Es eignet sich aufgrund seiner Stahl-Glas-Konstruktion hervorragend und kann durch seine Größe großzügiger eingerichtet werden kann als eine Sporthalle. Darüber hinaus könnten Privatsphären angelegt und ehemalige Büroräume für die Erstaufnahme, für eine Essensausgabe und für ärztliche Betreuung hergerichtet werden. Die Anforderungen an Brandschutz und sonstige Sicherheitsvorschriften sind ebenfalls gegeben. Die Hallen können gekühlt, beheizt und beleuchtet werden und sind nach hinten durch einen Sicherheitszaun eingefasst. Der ausgehandelte Mietpreis ist überaus verhältnismäßig und liegt weit unter der Miete, die üblicherweise für die Anmietung von Wohnraum gezahlt werden muss. Um alle Vorbereitungsarbeiten in Angriff nehmen zu können, war eine entsprechende Beschlussfassung durch den Vergabe- und Liegenschaftsausschuss erforderlich. Der VgLA hat in seiner Sitzung am 10.8.2015 einstimmige Zustimmung erteilt. Nun muss noch ein Beschluss zur Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel gefasst werden. Da der Abschluss des Mietvertrages Voraussetzung ist für alle weiteren Arbeiten, müssen die für die Mietzahlungen erforderlichen Mittel kurzfristig bereitgestellt werden. In der Ferienzeit ist eine kurzfristige Einberufung des Hauptausschusses nicht möglich, sodass die Beschlussfassung gem. § 60 Gemeindeordnung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied erfolgt. Drucksache 316/2015 Seite - 3 – Aufgrund aktueller Erlasslage übernimmt das Land alle erforderlichen Kosten einer Notunterkunft.