Daten
Kommune
Pulheim
Größe
203 kB
Datum
19.02.2014
Erstellt
10.02.14, 18:52
Aktualisiert
10.02.14, 18:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
58/2014
Erstellt am:
27.01.2014
Aktenzeichen:
IV/66-12-113000
Verfasser/in:
Hr. Königs, Hr. Kleine-Erwig
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
19.02.2014
Betreff
Verkehrssituation K 25 / Brauweilerstraße, Ortsdurchfahrt Pulheim-Sinthern
Erfahrungsbericht und Antrag gemäß § 24 GO NRW zur „Aufstellfläche für linksabbiegende RadfahrerInnen von der K 25 in die Straße Zum Birkengraben“
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Deutscher Kinderschutzbund; Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 58/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem HFA, / Der HFA beschließt,
den Antrag des Pulheimer Ortsverbandes des Deutschen Kinderschutzbundes, den Rhein-Erft-Kreis um Durchführung
weiterer baulicher Maßnahmen im Bereich des Knotenpunktes K 25 / Zum Birkengraben zu bitten, abzulehnen.
Erläuterungen
Auf der Kreisstraße K 25 (Brauweiler Straße) kam es in der Vergangenheit wiederholt im Kurvenbereich Zum Birkengraben insbesondere bei Nässe zu Unfällen. Der Rhein-Erft-Kreis hat daher Ende 2008 die Bezirksregierung um Durchführung eines Sicherheitsaudits gebeten. Im Betriebsaudit wird gemäß Vorlage 111/2009 des Rhein-Erft-Kreises für den
Kreis-Verkehrsausschuss im Wesentlichen auf folgende Gefahrenpunkte hingewiesen:
Die Anlage der vorhandenen Linksabbiegeaufstellfläche in Kombination mit der beidseitigen Anlage der Schutzstreifen im Kurvenbereich bzw. Einmündungsbereich „Zum Birkengraben“ bietet ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für den
jeweils rechtsfahrenden Radfahrer. Vor Ort kann beobachtet werden, dass die Schutzstreifen regelmäßig von Kfz
befahren werden. Dies ist nicht regelkonform.
Der Kurvenverlauf ist bei der Annäherung selbst bei angepasster Geschwindigkeit nicht rechtzeitig deutlich erkennbar.
Es besteht offenbar ein Zusammenhang zwischen den Unfällen und der Oberflächenbeschaffenheit der Fahrbahn.
Der Auditbericht empfahl, die Knotenpunktform, sowie die bauliche Gestaltung der Einmündung zu überprüfen und einige Details der Straßenausstattung zu verbessern. Daher wurde vom Kreis das Ingenieurbüro Kaulen mit einer Überprüfung des Knotenpunktes K 25/ Zum Birkengraben sowie der Entwicklung von Lösungsvorschlägen auf der Basis des
Betriebsaudits der Bezirksregierung Köln beauftragt. In diesem als Anlage zu dieser Vorlage ins Ratsinformationssystem
eingestellte Gutachten wurde die Situation nochmals detailliert überprüft. Im Ergebnis empfiehlt der Gutachter dringend
die Herstellung ausreichender Sichtbeziehungen und die Beseitigung der besonderen Gefährdung bei Nässe durch
Überströmung der Fahrbahn. Zudem wäre nach Auffassung des Gutachters eine komplette Umgestaltung des Knotenpunktes sinnvoll.
Die Ergebnisse dieses Gutachtens wurden am 15.06.2011 im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass die Anlieger einen kostspieligen Umbau des Knotenpunktes für verzichtbar halten, so
dass folgender Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Gefahrensituation erstellt wurde:
Anpassung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 Km/h mittels Beschilderung VZ 274-56
Aufstellung der Beschilderung VZ 114 / Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz
Aufstellung der Beschilderung VZ 103-20 / Kurve ( Rechts)
Beseitigung der Entwässerungsmängel im Knotenpunktbereich K 25 / Zum Birkengraben.
Der Tiefbau und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.09.2011 unter TOP 2 zu Vorlage 354/2011 einstimmig
beschlossen, den Rhein-Erft-Kreis um Umsetzung dieser Maßnahmen zu bitten und die Wirkung des Maßnahmenkatalogs nach einem Untersuchungszeitraum von einem Jahr zu überprüfen.
Vorlage Nr.: 58/2014 . Seite 3 / 3
Da zwischenzeitlich der Untersuchungszeitraum von einem Jahr abgelaufen ist, wurde seitens der Verwaltung bezüglich
der vorliegenden Erfahrungen mit dem Rhein-Erft-Kreis sowie mit der Polizei / Direktion Verkehr Verkehrsunfallprävention Frechen Kontakt aufgenommen.
Laut Auskunft des Rhein-Erft-Kreis sind diesem nach dem Umbau keine Auffälligkeiten mehr bekannt geworden.
Die Direktion Verkehr übersandte eine Unfallauswertung für den Zeitraum 2012 bis 2013 (s. Anlage 1) aus der erkennbar wird, dass bis auf einen Unfall im Längsverkehr ohne Personenschäden, diese ebenfalls als unauffällig zu bezeichnen ist.
Auch an die Verwaltung sind bis zum jetzigen Zeitpunkte keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich verkehrlicher Auffälligkeiten im Knotenpunktbereich der K 25 / Zum Birkengraben herangetragen worden.
Mit Schreiben vom 18.01.2013 hat weiterhin der – zwischenzeitlich aufgelöste – Ortsverband Pulheim des Deutschen
Kinderschutzbundes mittels Antrag gemäß § 24 GO NRW „die Herstellung einer ausreichend dimensionierten Aufstellfläche für linksabbiegende RadfahrerInnen von der K 25 in die Straße Zum Birkengraben“ beantragt (Anlage 2). Da die
Stadt Pulheim hierfür nicht zuständig ist, wurde auf telefonische Nachfrage der Verwaltung erläutert, dass der Antrag so
zu interpretieren sei, dass der TVA beschließen möge, den Kreis um Realisierung der genannten Maßnahme zu bitten.
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss hat am 17.04.2013 unter TOP 2 / Vorlage Nr. 133/2013 den Beschluss gefasst, die
Behandlung des Antrags bis zur Beendigung des beschlossenen Untersuchungszeitraumes zurückzustellen.
Wie in der Vorlage 133/2013 bereits dargestellt wurde, hat der Kreis nach der Erneuerung der Asphaltdeckschicht bewusst auf die Wiederanlage der markierten Insel verzichtet, um einen richtlinien- und regelkonformen Zustand zu schaffen. Die Markierung einer Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer würde eine Scheinsicherheit bedeuten, da diese
Insel ständig vom Kfz-Verkehr überfahren würde. Wenn eine regelkonforme, sichere Insel angelegt werden soll, müsste
die Straße – unter Eingriff in die angrenzenden Böschungen – aufgeweitet und komplett umgestaltet werden. Damit wäre
ein hoher Mittelbedarf verbunden.
Aus Sicht der Verwaltung scheinen die umgesetzten Maßnahmen zu greifen. Angesichts der inzwischen angeordneten
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und der dargestellten Sicherheitslage, erscheinen weitergehende bauliche Maßnahmen folglich zurzeit obsolet.