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Beschlussvorlage (Teilumwandlung der deutschen Wälder in Naturwälder; hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
02.06.17, 13:17
Aktualisiert
02.06.17, 13:17
Beschlussvorlage (Teilumwandlung der deutschen Wälder in Naturwälder;
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlussvorlage (Teilumwandlung der deutschen Wälder in Naturwälder;
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.3 / Liegenschaften Bearbeiterin: Petra Jäschke TOP Drs.-Nr.: 241.17 Datum : Beratungsfolge Termin Umweltausschuss X 02.05.2017 Bemerkungen 13.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Teilumwandlung der deutschen Wälder in Naturwälder; hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiterin Amtsleiter Zuständiger Dezernent Jäschke Pfeiffer Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Zur Anfrage der Grünen Ratsfraktion wurde der zuständige Revierförster, Herr Claßen, um Stellungnahme gebeten. Er teilt hierzu Folgendes mit: „Im Stadtgebiet Kerpen wurden in den vergangenen Jahren ca. 240 ha im Rahmen eines Artenschutzprojektes aus der regulären forstlichen Nutzung genommen. Dort werden im Wesentlichen nur noch Maßnahmen umgesetzt, die dem Artenschutz, dienen, wie z.B. Umbau von Nadelholz in Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft oder Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Erhöhung des Eichenanteiles. Daneben wird auf ca. 17 ha in der Naturwaldzelle Kerpener Bruch auf jegliche Nutzung verzichtet. Somit sind ca. 25% der Kerpener Waldfläche, wenn man von Artenschutzmaßnahmen absieht, aus der forstlichen Nutzung genommen. In den übrigen Waldflächen finden zwar Nutzungen statt, sie werden aber unter starker Betonung des Naturschutzaspektes gepflegt und entwickelt (sofern sie nicht im Privatbesitz sind und der Waldbesitzer andere Ziele vorgibt). Ansonsten verweise ich bezüglich Stilllegung von Waldflächen auf meine Stellungnahme aus 2014, wo dieses Thema schon mal ausführlich diskutiert wurde.“ Das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den Anteil der Naturwälder an den Deutschen Wäldern auf 5 % anzuheben, hat die Kolpingstadt Kerpen mit dem v. g. 25 prozentigen Anteil weit mehr als erfüllt. Die von Herrn Claßen zitierte Stellungnahme aus 2014 wird der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Beschlussvorlage 241.17 Seite 2