Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
02.06.17, 13:17
Aktualisiert
02.06.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.3 / Liegenschaften
Bearbeiterin: Petra Jäschke
TOP
Drs.-Nr.: 241.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Umweltausschuss
X
02.05.2017
Bemerkungen
13.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Teilumwandlung der deutschen Wälder in Naturwälder;
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiterin
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Jäschke
Pfeiffer
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Zur Anfrage der Grünen Ratsfraktion wurde der zuständige Revierförster, Herr Claßen, um
Stellungnahme gebeten. Er teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Stadtgebiet Kerpen wurden in den vergangenen Jahren ca. 240 ha im Rahmen eines
Artenschutzprojektes aus der regulären forstlichen Nutzung genommen. Dort werden im
Wesentlichen nur noch Maßnahmen umgesetzt, die dem Artenschutz, dienen, wie z.B. Umbau von
Nadelholz in Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft oder Maßnahmen zur Erhaltung bzw.
Erhöhung des Eichenanteiles.
Daneben wird auf ca. 17 ha in der Naturwaldzelle Kerpener Bruch auf jegliche Nutzung verzichtet.
Somit sind ca. 25% der Kerpener Waldfläche, wenn man von Artenschutzmaßnahmen absieht,
aus der forstlichen Nutzung genommen.
In den übrigen Waldflächen finden zwar Nutzungen statt, sie werden aber unter starker Betonung
des Naturschutzaspektes gepflegt und entwickelt (sofern sie nicht im Privatbesitz sind und der
Waldbesitzer andere Ziele vorgibt). Ansonsten verweise ich bezüglich Stilllegung von Waldflächen
auf meine Stellungnahme aus 2014, wo dieses Thema schon mal ausführlich diskutiert wurde.“
Das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den Anteil der Naturwälder an den Deutschen
Wäldern auf 5 % anzuheben, hat die Kolpingstadt Kerpen mit dem v. g. 25 prozentigen Anteil weit
mehr als erfüllt.
Die von Herrn Claßen zitierte Stellungnahme aus 2014 wird der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Beschlussvorlage 241.17
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