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Beschlusstext (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,6 kB
Datum
28.10.2009
Erstellt
30.11.09, 10:59
Aktualisiert
30.11.09, 10:59
Beschlusstext (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 30. November 2009 Der Bürgermeister Beschluss über die 1. Sitzung des des Rates am 28.10.2009 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 12.3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ - Aufstellungsbeschluss Folgender Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung wird einstimmig bestätigt: Der Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ wird insofern geändert, dass auf den Grundstücken Gemarkung Lucherberg, Flur 10. Flurstücke 665, 726 und 738 die überbaubaren Flächen geringfügig erweitert werden. Der Geltungsbereich der Änderung ist der beigefügten Begründung zu entnehmen. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt. Der Entwurf der Planänderung wird der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 76/2009