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Vorlage (Abwassergebührenkalkulation 2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
27.10.15, 15:33
Aktualisiert
27.10.15, 15:33
Vorlage (Abwassergebührenkalkulation 2016) Vorlage (Abwassergebührenkalkulation 2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/3 Noethen 61/3-Noe 24.09.2015 382/2015 Betreff Abwassergebührenkalkulation 2016 Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Freytag i.V. Burkhardt Schaaf Schulz Radermacher RPA Abt. 20/1 i.V. Müller Obladen Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Aufgrund der für das Jahr 2016 durchgeführten Gebührenkalkulation, kann die Höhe der Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2016 beibehalten werden. Aus der als Anlage beigefügten Abwassergebührenkalkulation 2016 wird ersichtlich, dass für die Beseitigung von Abwasser für das Jahr 2016 mit Kosten in Höhe von 11.850.737,17 € kalkuliert wird. Bisher wurden die ermittelten Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung auf den Bereich Schmutzwasser und Niederschlagswasser nach einem Kostenschlüssel von 75 % zu 25 % verteilt. Dieser Schlüssel wird derzeit intensiv überarbeitet, da das Gebührenrecht eine verursachergerechte und plausible Zuordnung der Kosten zu den beiden Abwasserarten verlangt. Für die Abwassergebührenkalkulation 2017 soll die Kostenermittlung entsprechend den in Brühl vorliegenden Entwässerungssystemen einerseits im Trennsystem mit Schmutz- und Regenwasserkanälen und anderseits im Mischsystem, mit Mischwasserkanälen differenzierter erfolgen. Diese Differenzierung soll im konsumtiven als auch im investiven Bereich erfolgen. Für die Aufteilung der nicht einer Abwasserart eindeutig zuzuordnenden Allgemeinkosten und den Kosten des Mischwassersystems wird eine fiktive Kostenberechnung erstellt. Hierbei werden die fiktiven Kosten einer Schmutzwasserkanalisation für die Grundstücksentwässerung den Kosten eines Regenwasserkanals für die Grundstücke und Straßen gegenübergestellt. Aus dem Ergebnis lässt sich ein Kostenverteilungsschlüssel Drucksache 382/2015 Seite - 2 – für ein Mischwassersystem ableiten. Nach der Rechtsprechung des OVG NRW werden alle anderen Methoden zur Kostenermittlung eines Mischwassersystems abgelehnt. Da entsprechende Ergebnisse frühestens für die Gebührenkalkulation 2017 zur Verfügung stehen, verbleibt es für die Kalkulation 2016 bei der bisherigen, langjährig angewandten Gesamtkostenermittlung. In 2016 werden aufgrund der notwendigen Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2016 mit Mehreinnahmen bei den Niederschlagswassergebühren gerechnet. Die Satzungsänderung war aufgrund eines aktuellen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes NRW notwendig geworden. Bei der Ermittlung der Niederschlagswassergebühren wird zukünftig die befestigte abflusswirksame Fläche „m²genau“ abgerechnet. Die Gebührenfreiheit für eine Fläche von 50 m² entfällt. Der bisherige, zu überprüfende Kostenaufteilungsschlüssel wurde im Rahmen der Abwassergebührenkalkulation 2016 leicht modifiziert, um die Gebührensätze in 2016 beibehalten zu können. Dies ist vertretbar, da zukünftig mit einer verursachergerechten Mehrbelastung des Teilgebührenhaushaltes Niederschlagswasser gerechnet wird. Anlage(n): (1) Zusammenfassung Abwassergebührenkalkulation 2016