Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
27.10.15, 15:33
Aktualisiert
27.10.15, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/3
Noethen
61/3-Noe
24.09.2015
382/2015
Betreff
Abwassergebührenkalkulation 2016
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle Kämmerer
Freytag
i.V. Burkhardt Schaaf
Schulz
Radermacher
RPA
Abt. 20/1
i.V. Müller Obladen
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Aufgrund der für das Jahr 2016 durchgeführten Gebührenkalkulation, kann die Höhe der
Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
für das Jahr 2016 beibehalten werden.
Aus der als Anlage beigefügten Abwassergebührenkalkulation 2016 wird ersichtlich, dass
für die Beseitigung von Abwasser für das Jahr 2016 mit Kosten in Höhe von
11.850.737,17 € kalkuliert wird.
Bisher wurden die ermittelten Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung auf den Bereich
Schmutzwasser und Niederschlagswasser nach einem Kostenschlüssel von 75 % zu 25 %
verteilt. Dieser Schlüssel wird derzeit intensiv überarbeitet, da das Gebührenrecht eine
verursachergerechte und plausible Zuordnung der Kosten zu den beiden Abwasserarten
verlangt. Für die Abwassergebührenkalkulation 2017 soll die Kostenermittlung
entsprechend den in Brühl vorliegenden Entwässerungssystemen einerseits im
Trennsystem mit Schmutz- und Regenwasserkanälen und anderseits im Mischsystem, mit
Mischwasserkanälen differenzierter erfolgen.
Diese Differenzierung soll im konsumtiven als auch im investiven Bereich erfolgen. Für die
Aufteilung der nicht einer Abwasserart eindeutig zuzuordnenden Allgemeinkosten und den
Kosten des Mischwassersystems wird eine fiktive Kostenberechnung erstellt. Hierbei
werden die fiktiven Kosten einer Schmutzwasserkanalisation für die
Grundstücksentwässerung den Kosten eines Regenwasserkanals für die Grundstücke und
Straßen gegenübergestellt. Aus dem Ergebnis lässt sich ein Kostenverteilungsschlüssel
Drucksache 382/2015
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für ein Mischwassersystem ableiten. Nach der Rechtsprechung des OVG NRW werden
alle anderen Methoden zur Kostenermittlung eines Mischwassersystems abgelehnt.
Da entsprechende Ergebnisse frühestens für die Gebührenkalkulation 2017 zur Verfügung
stehen, verbleibt es für die Kalkulation 2016 bei der bisherigen, langjährig angewandten
Gesamtkostenermittlung.
In 2016 werden aufgrund der notwendigen Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zum 01.01.2016 mit Mehreinnahmen bei den Niederschlagswassergebühren gerechnet.
Die Satzungsänderung war aufgrund eines aktuellen Beschlusses des
Oberverwaltungsgerichtes NRW notwendig geworden. Bei der Ermittlung der
Niederschlagswassergebühren wird zukünftig die befestigte abflusswirksame Fläche „m²genau“ abgerechnet. Die Gebührenfreiheit für eine Fläche von 50 m² entfällt.
Der bisherige, zu überprüfende Kostenaufteilungsschlüssel wurde im Rahmen der
Abwassergebührenkalkulation 2016 leicht modifiziert, um die Gebührensätze in 2016
beibehalten zu können. Dies ist vertretbar, da zukünftig mit einer verursachergerechten
Mehrbelastung des Teilgebührenhaushaltes Niederschlagswasser gerechnet wird.
Anlage(n):
(1) Zusammenfassung Abwassergebührenkalkulation 2016