Daten
Kommune
Inden
Größe
8,0 kB
Datum
28.10.2009
Erstellt
30.11.09, 10:59
Aktualisiert
30.11.09, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 30. November 2009
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 1. Sitzung
des des Rates
am 28.10.2009 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
12.4
5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22
"Umsiedlungsstandort Wohnbereich"
- Aufstellungsbeschluss
Der Bürgermeister erläutert auf Nachfrage die Vorlage. Bei drei
Enthaltungen beschließt der Rat einstimmig:
Der Bebauungsplan Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ wird
insofern geändert, dass auf den Grundstücken Gemarkung Frenz, Flur 4,
Flurstücke 416 und 415, Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück 279
die Ansiedlung eines Imbisses ermöglicht wird. Die Zweckbestimmung
wird in diesem Bereich um das Planzeichen „Imbiss“ ergänzt.
Die textlichen Festsetzungen sind unter I Planungsrechtliche
Festsetzungen wie folgt zu ergänzen:
6. Öffentliche Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB
In der öffentlichen Grünfläche A mit der Zweckbestimmung Schutzgrün
und Imbiss wird eine Versiegelung zur Ansiedlung eines Imbisses bis zu
einer Größenordnung von bis zu 100 m² zugelassen.
Der Geltungsbereich der Änderung ist der beigefügten Begründung zu
entnehmen.
Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die
Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten
Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB
durchgeführt.
Der Entwurf der Planänderung wird der betroffenen Öffentlichkeit und den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet.
Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.
101/2009