Daten
Kommune
Kerpen
Größe
187 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
28.04.17, 13:16
Aktualisiert
28.04.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Bearbeiter/in: 22.2/Th
TOP
Drs.-Nr.: 176.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Schulausschuss
10.05.2017
Stadtrat
04.07.2017
X
28.03.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die offenen Ganztagsschulen im
Stadtgebiet Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung
der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen vom
19. Juni 2008.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Thiem
Rieker
Stv.
Amtsleiter/in
Maus
Zuständiger
Dezernent
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Nimtz
MAßNAHME:
_____________________________________________
ÜBERSICHT
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
15.000,00
(Aug. – Dez.)
36.000,00
37.000,00
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
38.000,00
39.000,00
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 176.17
Seite 2
Begründung:
Die offene Ganztagsschule wird aus Zuwendungen des Landes NRW, einem städtischen
Pflichtanteil und einem freiwilligen städtischen Anteil finanziert. Zur Refinanzierung des
städtischen Eigenanteils können Elternbeiträge erhoben werden. Dabei soll eine soziale Staffelung
der Beiträge vorgesehen werden.
Durch Erlassänderungen ab 2015 hat sich die Finanzierung der offenen Ganztagsschulen nicht
unerheblich geändert. Mit der Erhöhung der OGS- Landeszuwendungen und der Erhöhung des
städtischen Pflichtanteiles ab 1. Februar 2015 sowie der dynamischen Erhöhung der OGS
Landeszuwendungen ab 1. August 2015 um 1,5 % und ab 1. August 2016 um 3 % ist gleichzeitig
auch eine prozentuale und dynamische Erhöhung des städtischen Pflichtanteils um derzeit 3 %
verbunden.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde beschlossen, die erhöhten Landeszuwendungen
und die erhöhten städtischen Eigenanteile nicht an die OGS-Träger weiter zu leiten und solange
durch die Kürzung des freiwilligen Eigenanteils zu kompensieren, bis dieser aufgebraucht ist.
(siehe Anlage 1 Übersicht über die OGS-Trägeranteile).
Neben der dynamischen Erhöhung der OGS-Zuschüsse wurde mit Erlassänderung vom
9. März 2016 die Möglichkeit eröffnet, ab 1. August 2016 Elternbeiträge bis zu einer Höhe von
maximal 180 € pro Kind/Monat zu erheben, ab dem 1. August 2018 erhöht sich diese
Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn um jeweils 3 %.
Um die Einnahmesituation zu verbessern und um die künftige dynamische Steigerung des
städtischen Pflichtanteils ab 1. August 2018 zu finanzieren, ist die Einführung einer weiteren
Einkommensstufe, sowie ab 1. August 2018 eine dynamische Anpassung der Elternbeiträge um
jährlich 3 % beabsichtigt.
Zurzeit werden bei einem Jahresbruttoeinkommen über 61.355,00 € Elternbeiträge in Höhe von
150,00 €/Monat fällig. In Anlehnung an die Systematik der Beitragserhebung bei den
Kindertageseinrichtungen wird im Bereich der höher Verdienenden eine weitere Beitragsstufe
über 73.000,00 € mit einem Elternbeitrag von 180 € pro Kind/Monat eingeführt.
Beitragstabelle gültig ab 1. August 2013
Jahreseinkommen
Elternbeitrag
bis 12.271,00 €
bis 24.542,00 €
bis 36.813,00 €
bis 49.048,00 €
bis 61.355,00 €
über 61.355,00 €
0,00 €
27,00 €
43,00 €
75,00 €
118,00 €
150,00 €
Beitragstabelle gültig ab 1. August 2017
Jahreseinkommen
bis
bis
bis
bis
bis
bis
über
12.271,00 €
24.542,00 €
36.813,00 €
49.048,00 €
61.355,00 €
73.000,00 €
73.000,00 €
Elternbeitrag
0,00 €
27,00 €
43,00 €
75,00 €
118,00 €
150,00 €
180,00 €
Ab dem 1. August 2018 erhöhen sich die Elternbeiträge –kaufmännisch gerundet- jährlich zum
Schuljahresbeginn um jeweils 3 %
Beitragstabelle gültig ab 1. August 2018
Beschlussvorlage 176.17
Seite 3
Jahreseinkommen
bis
bis
bis
bis
bis
bis
über
12.271,00 €
24.542,00 €
36.813,00 €
49.048,00 €
61.355,00 €
73.000,00 €
73.000,00 €
Elternbeitrag
ab
01.08.2018
0,00 €
28,00 €
44,00 €
77,00 €
122,00 €
155,00 €
185,00 €
Elternbeitrag
ab
01.08.2019
0,00 €
29,00 €
45,00 €
79,00 €
126,00 €
160,00 €
191,00 €
Elternbeitrag
ab
01.08.2020
0,00 €
30,00 €
46,00 €
81,00 €
130,00 €
165,00 €
197,00 €
Die voraussichtlichen Mehreinnahmen können nur grob ermittelt werden, da die Beitragspflichtigen
im oberen Beitragsbereich vielfach auf die Vorlage der Einkommensnachweise verzichten und
freiwillig den Höchstbeitrag zahlen, darüber hinaus müssen noch Geschwisterkinderermäßigungen
Berücksichtigung finden.
Bei vorsichtig geschätzten 100 Beitragspflichtigen in der höchsten Einkommensstufe ohne
Geschwisterkinderermäßigung kann mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 36.000 €
gerechnet werden.
Der OGS-Elternbeitrag wird als Jahresbeitrag festgesetzt und in 12 gleichen monatlichen
Teilbeträgen fällig. Erhebungszeitraum ist das Schuljahr (1. August - 31. Juli). Da die
angemeldeten Kinder nur schuljahresweise an- bzw. abgemeldet werden dürfen, kann die
Beitragserhöhung frühestens zu Beginn des neuen Schuljahres 2017/2018, d.h. ab 1. August
2017, erfolgen, sodass im Haushaltsjahr 2017 mit 15.000 € Mehreinnahmen zu rechnen ist.
Die Verwaltung empfiehlt, die in der Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Benutzungsund Entgeltsatzung für die offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen vom 19.Juni 2008 zu
beschließen.
Beschlussvorlage 176.17
Seite 4