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Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
187 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
28.04.17, 13:16
Aktualisiert
28.04.17, 13:16
Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen) Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen) Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen) Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen Bearbeiter/in: 22.2/Th TOP Drs.-Nr.: 176.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Schulausschuss 10.05.2017 Stadtrat 04.07.2017 X 28.03.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen vom 19. Juni 2008. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Thiem Rieker Stv. Amtsleiter/in Maus Zuständiger Dezernent Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Nimtz MAßNAHME: _____________________________________________ ÜBERSICHT Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 15.000,00 (Aug. – Dez.) 36.000,00 37.000,00 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge 38.000,00 39.000,00 gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 176.17 Seite 2 Begründung: Die offene Ganztagsschule wird aus Zuwendungen des Landes NRW, einem städtischen Pflichtanteil und einem freiwilligen städtischen Anteil finanziert. Zur Refinanzierung des städtischen Eigenanteils können Elternbeiträge erhoben werden. Dabei soll eine soziale Staffelung der Beiträge vorgesehen werden. Durch Erlassänderungen ab 2015 hat sich die Finanzierung der offenen Ganztagsschulen nicht unerheblich geändert. Mit der Erhöhung der OGS- Landeszuwendungen und der Erhöhung des städtischen Pflichtanteiles ab 1. Februar 2015 sowie der dynamischen Erhöhung der OGS Landeszuwendungen ab 1. August 2015 um 1,5 % und ab 1. August 2016 um 3 % ist gleichzeitig auch eine prozentuale und dynamische Erhöhung des städtischen Pflichtanteils um derzeit 3 % verbunden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde beschlossen, die erhöhten Landeszuwendungen und die erhöhten städtischen Eigenanteile nicht an die OGS-Träger weiter zu leiten und solange durch die Kürzung des freiwilligen Eigenanteils zu kompensieren, bis dieser aufgebraucht ist. (siehe Anlage 1 Übersicht über die OGS-Trägeranteile). Neben der dynamischen Erhöhung der OGS-Zuschüsse wurde mit Erlassänderung vom 9. März 2016 die Möglichkeit eröffnet, ab 1. August 2016 Elternbeiträge bis zu einer Höhe von maximal 180 € pro Kind/Monat zu erheben, ab dem 1. August 2018 erhöht sich diese Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn um jeweils 3 %. Um die Einnahmesituation zu verbessern und um die künftige dynamische Steigerung des städtischen Pflichtanteils ab 1. August 2018 zu finanzieren, ist die Einführung einer weiteren Einkommensstufe, sowie ab 1. August 2018 eine dynamische Anpassung der Elternbeiträge um jährlich 3 % beabsichtigt. Zurzeit werden bei einem Jahresbruttoeinkommen über 61.355,00 € Elternbeiträge in Höhe von 150,00 €/Monat fällig. In Anlehnung an die Systematik der Beitragserhebung bei den Kindertageseinrichtungen wird im Bereich der höher Verdienenden eine weitere Beitragsstufe über 73.000,00 € mit einem Elternbeitrag von 180 € pro Kind/Monat eingeführt. Beitragstabelle gültig ab 1. August 2013 Jahreseinkommen Elternbeitrag bis 12.271,00 € bis 24.542,00 € bis 36.813,00 € bis 49.048,00 € bis 61.355,00 € über 61.355,00 € 0,00 € 27,00 € 43,00 € 75,00 € 118,00 € 150,00 € Beitragstabelle gültig ab 1. August 2017 Jahreseinkommen bis bis bis bis bis bis über 12.271,00 € 24.542,00 € 36.813,00 € 49.048,00 € 61.355,00 € 73.000,00 € 73.000,00 € Elternbeitrag 0,00 € 27,00 € 43,00 € 75,00 € 118,00 € 150,00 € 180,00 € Ab dem 1. August 2018 erhöhen sich die Elternbeiträge –kaufmännisch gerundet- jährlich zum Schuljahresbeginn um jeweils 3 % Beitragstabelle gültig ab 1. August 2018 Beschlussvorlage 176.17 Seite 3 Jahreseinkommen bis bis bis bis bis bis über 12.271,00 € 24.542,00 € 36.813,00 € 49.048,00 € 61.355,00 € 73.000,00 € 73.000,00 € Elternbeitrag ab 01.08.2018 0,00 € 28,00 € 44,00 € 77,00 € 122,00 € 155,00 € 185,00 € Elternbeitrag ab 01.08.2019 0,00 € 29,00 € 45,00 € 79,00 € 126,00 € 160,00 € 191,00 € Elternbeitrag ab 01.08.2020 0,00 € 30,00 € 46,00 € 81,00 € 130,00 € 165,00 € 197,00 € Die voraussichtlichen Mehreinnahmen können nur grob ermittelt werden, da die Beitragspflichtigen im oberen Beitragsbereich vielfach auf die Vorlage der Einkommensnachweise verzichten und freiwillig den Höchstbeitrag zahlen, darüber hinaus müssen noch Geschwisterkinderermäßigungen Berücksichtigung finden. Bei vorsichtig geschätzten 100 Beitragspflichtigen in der höchsten Einkommensstufe ohne Geschwisterkinderermäßigung kann mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 36.000 € gerechnet werden. Der OGS-Elternbeitrag wird als Jahresbeitrag festgesetzt und in 12 gleichen monatlichen Teilbeträgen fällig. Erhebungszeitraum ist das Schuljahr (1. August - 31. Juli). Da die angemeldeten Kinder nur schuljahresweise an- bzw. abgemeldet werden dürfen, kann die Beitragserhöhung frühestens zu Beginn des neuen Schuljahres 2017/2018, d.h. ab 1. August 2017, erfolgen, sodass im Haushaltsjahr 2017 mit 15.000 € Mehreinnahmen zu rechnen ist. Die Verwaltung empfiehlt, die in der Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Benutzungsund Entgeltsatzung für die offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen vom 19.Juni 2008 zu beschließen. Beschlussvorlage 176.17 Seite 4