Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
12.01.10, 14:13
Aktualisiert
12.01.10, 14:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 12. Januar 2010
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 2. Sitzung
des des Rates
am 09.12.2009 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
10.2
Bebauungsplan Nr. 31 "Am Lamersdorfer Fließ"
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Zunächst wird über die eingegangenen Stellungnahmen im Einzelnen wie
folgt einstimmig beschlossen:
Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen –
Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde mit Schreiben vom
06.12.2007
Der Anregung wird gefolgt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird
auf der Nordseite des Fließes ein 3 m breiter Uferschutzstreifen gem. § 9
(1) Nr. 20 BauGB festgesetzt.
Stellungnahme Geologischer Dienst – Landesbetrieb mit Schreiben
vom 10.12.2007
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung auf
Ergänzung der Kennzeichnungen wird gefolgt.
Stellungnahme EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH mit
Schreiben 11.12.2007
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird
gefolgt.
Stellungnahme Kreispolizeibehörde Düren mit Schreiben vom
22.11.2007
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen –
Regionalniederlassung Ville-Eifel – Außenstelle Aachen mit Schreiben
vom 14.12.2007
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird als
Zustimmung gewertet.
128/2009
Stellungnahme Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH mit
Schreiben vom 18.12.2007
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme Bezirksregierung Köln – Dezernat 53
(Umweltüberwachung) mit Schreiben vom 21.12.2007
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, der Anregung wird
gefolgt.
Stellungnahme Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen –
Kreisstelle
Düren mit Schreiben 02.01.2007
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme Kreisverwaltung Düren mit Schreiben 07.01.2007
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung der Unteren
Wasserbehörde auf Ausweisung eines 3,0m breiten Uferrandstreifen als
Fläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB wird gefolgt.
Stellungnahme Landschaftsverband Rheinland – Rheinisches Amt für
Bodendenkmalpflege mit Schreiben 21.01.2007
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung wurde
zwischenzeitlich gefolgt.
Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau
und Energie in NRW mit Schreiben 28.01.2008
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in den Bebauungsplan
aufgenommen.
Abschließend fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:
-
Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die
Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1 BauGB
wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen
beschlossen.
-
Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, die Größe der
festgesetzten Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2
Baunutzungsverordnung weniger als 20.000 m² hat, die
Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen,
Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.12.2009
Seite 2
nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für
eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB
genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren beschleunigt
gem. § 13a BauGB weiter geführt. Das Verfahren wird ohne
Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt
-
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Am Lamersdorfer
Fließ“ wird mit der Begründung gem. § 3.2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
-
Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.12.2009
Seite 3