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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 31 "Am Lamersdorfer Fließ" - Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
12.01.10, 14:13
Aktualisiert
12.01.10, 14:13
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 31 "Am Lamersdorfer Fließ"
- Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 31 "Am Lamersdorfer Fließ"
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- Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 12. Januar 2010 Der Bürgermeister Beschluss über die 2. Sitzung des des Rates am 09.12.2009 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 10.2 Bebauungsplan Nr. 31 "Am Lamersdorfer Fließ" - Beschluss über die öffentliche Auslegung Zunächst wird über die eingegangenen Stellungnahmen im Einzelnen wie folgt einstimmig beschlossen: Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen – Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde mit Schreiben vom 06.12.2007 Der Anregung wird gefolgt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird auf der Nordseite des Fließes ein 3 m breiter Uferschutzstreifen gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB festgesetzt. Stellungnahme Geologischer Dienst – Landesbetrieb mit Schreiben vom 10.12.2007 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung auf Ergänzung der Kennzeichnungen wird gefolgt. Stellungnahme EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH mit Schreiben 11.12.2007 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird gefolgt. Stellungnahme Kreispolizeibehörde Düren mit Schreiben vom 22.11.2007 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen – Regionalniederlassung Ville-Eifel – Außenstelle Aachen mit Schreiben vom 14.12.2007 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird als Zustimmung gewertet. 128/2009 Stellungnahme Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH mit Schreiben vom 18.12.2007 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 (Umweltüberwachung) mit Schreiben vom 21.12.2007 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, der Anregung wird gefolgt. Stellungnahme Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Kreisstelle Düren mit Schreiben 02.01.2007 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Stellungnahme Kreisverwaltung Düren mit Schreiben 07.01.2007 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung der Unteren Wasserbehörde auf Ausweisung eines 3,0m breiten Uferrandstreifen als Fläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB wird gefolgt. Stellungnahme Landschaftsverband Rheinland – Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege mit Schreiben 21.01.2007 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung wurde zwischenzeitlich gefolgt. Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW mit Schreiben 28.01.2008 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in den Bebauungsplan aufgenommen. Abschließend fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss: - Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. - Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, die Größe der festgesetzten Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung weniger als 20.000 m² hat, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.12.2009 Seite 2 nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren beschleunigt gem. § 13a BauGB weiter geführt. Das Verfahren wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt - Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“ wird mit der Begründung gem. § 3.2 BauGB öffentlich ausgelegt. - Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.12.2009 Seite 3