Daten
Kommune
Brühl
Größe
28 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\5101 2 15-04-15 mit
Kommentar 61-1 (2)
Datenblatt TEP 51 01
Produktbereich:
Anlage 4a
51 Räumliche Planung und Entwicklung
Produktgruppe (gleich TEP)
51 01 Räumliche Planung und Entwicklung
Allgemeine Vorbemerkung
Diese Produktgruppe umfasst die Aktivitäten der Raumordnung, des Flächennutzungsplans,
der Bebauungspläne und der städtebaulichen Rahmenplanung.
Unterteilung des TEP
Kst., Kst.bereich
51010000
Bezeichn.
Räuml.Planung + Entw.
51010300 bis 51010310 Bauleitplanung+Soz.Stadt
51010400
Innenstadtplanung
Überschuss/ Überschuss/
Zuschuss 15 Zuschuss 16
-608.440
-605.450
Erträge
4.520
Aufwand
612.960
68.700
551.755
-483.055
11.150
54.600
127.820
100.300
1.265.015
-45.700
-1.137.195
-54.800
-649.100
Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwandsseite des
Produktbereich 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen – Reduzierung von
Aufwendungen
Die Vorschläge des GPA wurden vom Fachbereich 61 auf die Punkte reduziert, die zum TEP 5101
gehören und entsprechend Stellung genommen:
Einsparung von Sachkosten für Gutachten
Gutachten werden sofern Sie nicht von den externen Investoren beauftragt werden nur im
notwendigen Umfang beauftragt. Die Stadt Brühl erstellt keine Gutachten für Externe.
Verzicht auf städtebaulichen Wettbewerb
Es sind in 2015 keine Städtebaulichen Wettbewerbe geplant. Ansonsten werden solche
Wettbewerbe nur in den Fällen veranlasst, die von besonderer Bedeutung für das Stadtbild sind
bzw. die Auftragssumme einen solchen erfordert.
Verzicht auf Landesprogramm "Ab in die Mitte" (Einsparung Eigenanteile)
Das Landesprogramm wird derzeit nicht von 61 bedient
Planung/Ausschreibung Ausgleichsmaßnahmen
Auf Grund der eingeschränkten Möglichkeiten wurden Flächen die ausserhalb des Stadtgebietes
liegen in die Bilanzierung der Ökopunkte mit einbezogen. Die Ausgleichsmaßnahmen werden auf
das notwendige Maß beschränkt.
Wohnumfeldverbesserungen
Es gibt im Rahmen der Fördermaßnahme Aktive Stadtteilzentren Rahmenplanung Innenstadt ein
Projekt Modernisierungsrichtlinie. Dies ist ein Förderprogramm bei dem die Stadt Fördergelder für
private Baumaßnahmen zur Verfügung stellt. Der städtische Anteil wird mit 60% von Bund und Land
gefördert. Dieses Programm ist gemäß Förderbescheid/richtlinie notwendiger Bestandteil des
Gesamtförderprogrammes.
Pauschale Kürzung bei Umwelt und Stadtplanung
2015 wurden deutlich mehr Mittel angemeldet als in den Jahren zuvor. Dies liegt insbesondere an
dem Vorhaben den Flächennutzungsplan neuaufzustellen. Im Zuge dessen ergeben sich weitere
notwendige Kosten z.B. für das Wohnbauflächenbedarfskonzept. Die Mittel hierfür wurden mit einem
Sperrvermerk versehen. Darüberhinaus wurden lediglich drei Bauleitpläne zur externen Vergabe
projektiert, deren Bearbeitung bis Ende 2016 läuft. Eine Anmeldung von Mitteln in der Höhe wie für
2015 ist für 2016 nicht geplant.
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Kommentar 61-1 (2)
Reduzierung von Personalkosten durch den Einsatz von ALKIS
Wird bereits genutzt
Rückläufige externe Auftragsvergabe für Vermessungen
Aufträge werden nur im notwendigen Umfang vergeben
Reduzierung der Aktivitäten im Bereich Stadtentwicklung (Geschäfts- und Projekt-aufwand)
Der Aufwand der Projekte wird deutlich steigen, da die Ansprüche der Bürger an eine
Bürgerbeteiligung im Rahmen und über den gesetzlichen Rahmen hinaus gestiegen und von Politik
und Gesetzgeber gefordert sind. Dies bedeutet für die Zukunft deutlich mehr personellen wie
finanziellen Aufwand.
Produktbereich 09 Räuml. Planung und Entwicklung, Geoinformationen – Steigerung von Erträgen
Einführung von Gebühren für Hausnummern
Es werden derzeit keine erhoben
Erhebung von Verwaltungsgebühren für Bereitstellung von Planunterlagen
Werden erhoben
Übernahme Ingenieurvermessungen für die Stadt
Wird im Rahmen des Möglichen gemacht. Kein Vermessungsamt vorhanden
Gebühren Bauleitplanung
Externe Vorhabenträger beauftragen externe Ingenieure mit der Erarbeitung der Bebauungspläne in
Abstimmung mit der Verwaltung. In diesem Fall verbleiben lediglich die hoheitlichen Aufgaben bei
der Stadt. Für diese können keine Gebühren erhoben werden. Die Investoren tragen ansonsten die
Kosten des Verfahrens in voller Höhe.
Umlegung Verfahrens- und Verwaltungskosten des Baulandmanagements auf Vorhabenträger
Wird gemacht. Umlegungen sind in den letzten Jahren nicht mehr notwendig gewesen. Dies erfolgt
in der Regel durch die Investoren.
Reduzierung Gutachten für Altlastenuntersuchungen in Bebauungsplanverfahren
Altlastengutachten haben im notwendigen Umfang zu erfolgen.