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Vorlage (Anlage 4a, TEP 5101)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
28 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
Vorlage (Anlage 4a, TEP 5101) Vorlage (Anlage 4a, TEP 5101)

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Inhalt der Datei

I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\5101 2 15-04-15 mit Kommentar 61-1 (2) Datenblatt TEP 51 01 Produktbereich: Anlage 4a 51 Räumliche Planung und Entwicklung Produktgruppe (gleich TEP) 51 01 Räumliche Planung und Entwicklung Allgemeine Vorbemerkung Diese Produktgruppe umfasst die Aktivitäten der Raumordnung, des Flächennutzungsplans, der Bebauungspläne und der städtebaulichen Rahmenplanung. Unterteilung des TEP Kst., Kst.bereich 51010000 Bezeichn. Räuml.Planung + Entw. 51010300 bis 51010310 Bauleitplanung+Soz.Stadt 51010400 Innenstadtplanung Überschuss/ Überschuss/ Zuschuss 15 Zuschuss 16 -608.440 -605.450 Erträge 4.520 Aufwand 612.960 68.700 551.755 -483.055 11.150 54.600 127.820 100.300 1.265.015 -45.700 -1.137.195 -54.800 -649.100 Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwandsseite des Produktbereich 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen – Reduzierung von Aufwendungen Die Vorschläge des GPA wurden vom Fachbereich 61 auf die Punkte reduziert, die zum TEP 5101 gehören und entsprechend Stellung genommen: Einsparung von Sachkosten für Gutachten Gutachten werden sofern Sie nicht von den externen Investoren beauftragt werden nur im notwendigen Umfang beauftragt. Die Stadt Brühl erstellt keine Gutachten für Externe. Verzicht auf städtebaulichen Wettbewerb Es sind in 2015 keine Städtebaulichen Wettbewerbe geplant. Ansonsten werden solche Wettbewerbe nur in den Fällen veranlasst, die von besonderer Bedeutung für das Stadtbild sind bzw. die Auftragssumme einen solchen erfordert. Verzicht auf Landesprogramm "Ab in die Mitte" (Einsparung Eigenanteile) Das Landesprogramm wird derzeit nicht von 61 bedient Planung/Ausschreibung Ausgleichsmaßnahmen Auf Grund der eingeschränkten Möglichkeiten wurden Flächen die ausserhalb des Stadtgebietes liegen in die Bilanzierung der Ökopunkte mit einbezogen. Die Ausgleichsmaßnahmen werden auf das notwendige Maß beschränkt. Wohnumfeldverbesserungen Es gibt im Rahmen der Fördermaßnahme Aktive Stadtteilzentren Rahmenplanung Innenstadt ein Projekt Modernisierungsrichtlinie. Dies ist ein Förderprogramm bei dem die Stadt Fördergelder für private Baumaßnahmen zur Verfügung stellt. Der städtische Anteil wird mit 60% von Bund und Land gefördert. Dieses Programm ist gemäß Förderbescheid/richtlinie notwendiger Bestandteil des Gesamtförderprogrammes. Pauschale Kürzung bei Umwelt und Stadtplanung 2015 wurden deutlich mehr Mittel angemeldet als in den Jahren zuvor. Dies liegt insbesondere an dem Vorhaben den Flächennutzungsplan neuaufzustellen. Im Zuge dessen ergeben sich weitere notwendige Kosten z.B. für das Wohnbauflächenbedarfskonzept. Die Mittel hierfür wurden mit einem Sperrvermerk versehen. Darüberhinaus wurden lediglich drei Bauleitpläne zur externen Vergabe projektiert, deren Bearbeitung bis Ende 2016 läuft. Eine Anmeldung von Mitteln in der Höhe wie für 2015 ist für 2016 nicht geplant. I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\5101 2 15-04-15 mit Kommentar 61-1 (2) Reduzierung von Personalkosten durch den Einsatz von ALKIS Wird bereits genutzt Rückläufige externe Auftragsvergabe für Vermessungen Aufträge werden nur im notwendigen Umfang vergeben Reduzierung der Aktivitäten im Bereich Stadtentwicklung (Geschäfts- und Projekt-aufwand) Der Aufwand der Projekte wird deutlich steigen, da die Ansprüche der Bürger an eine Bürgerbeteiligung im Rahmen und über den gesetzlichen Rahmen hinaus gestiegen und von Politik und Gesetzgeber gefordert sind. Dies bedeutet für die Zukunft deutlich mehr personellen wie finanziellen Aufwand. Produktbereich 09 Räuml. Planung und Entwicklung, Geoinformationen – Steigerung von Erträgen Einführung von Gebühren für Hausnummern Es werden derzeit keine erhoben Erhebung von Verwaltungsgebühren für Bereitstellung von Planunterlagen Werden erhoben Übernahme Ingenieurvermessungen für die Stadt Wird im Rahmen des Möglichen gemacht. Kein Vermessungsamt vorhanden Gebühren Bauleitplanung Externe Vorhabenträger beauftragen externe Ingenieure mit der Erarbeitung der Bebauungspläne in Abstimmung mit der Verwaltung. In diesem Fall verbleiben lediglich die hoheitlichen Aufgaben bei der Stadt. Für diese können keine Gebühren erhoben werden. Die Investoren tragen ansonsten die Kosten des Verfahrens in voller Höhe. Umlegung Verfahrens- und Verwaltungskosten des Baulandmanagements auf Vorhabenträger Wird gemacht. Umlegungen sind in den letzten Jahren nicht mehr notwendig gewesen. Dies erfolgt in der Regel durch die Investoren. Reduzierung Gutachten für Altlastenuntersuchungen in Bebauungsplanverfahren Altlastengutachten haben im notwendigen Umfang zu erfolgen.