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Vorlage (Anlage 3a, TEP 3601)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
38 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
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Inhalt der Datei

Anlage 3a FB 51 15. April 2015 Schm/We FB 20 über Dez. II I Konsolidierungsvorschläge für den Teilergebnisplan 36 01 -Förderung von Kindern in Tagesbetreuungauf der Grundlage der Vorschläge der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Aus der Liste der Vorschläge habe ich die für Brühl passenden herausgesucht und auf der Aufwand-Seite in kurzfristig, mittelfristig und langfristig zu realisierende Vorschläge unterteilt. 1. Vorschläge zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwand-Seite 1.1 Kurzfristig durchführbare Maßnahmen - Neustrukturierung der Betreuungszeiten und Gruppenformen in den Kindertageseinrichtungen Es ist grundsätzlich möglich, davon auszugehen, dass dem Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte und in der Kindertagespflege genüge getan ist, wenn 25 Wochenstunden angeboten werden. Höhere Betreuungszeiten müssten dann begründet werden Dies entspricht allerdings nicht dem derzeit von den Eltern gemeldeten Bedarf, der allerdings in Einzelfällen zweifelhaft aber nicht überprüfbar ist .Im Rahmend er Jugendhilfeplanung müsste dann im Jahr 2016 zusammen mit den Trägern neu verhandelt werden, die ein großes Interesse an hohen Buchungszeiten haben. Einsparpotential: derzeit nicht bezifferbar 1.2 Mittelfristige Maßnahmen - Wegfall des Zuschusses für Minikindergartengruppen Unterhalb der Betreuung in Tagespflege und Kindertagesstätten sind in Brühl 20 Minikindergartenplätze mit Hilfe eines freien Trägers geschaffen worden. Hier werden Betreuungszeiten an zwei bzw. drei Vormittagen angeboten. 1 Die 20 Plätze sind der Bedarfsplanung als vollwertige Betreuungsplätze mit eingerechnet. Wenn diese Minikindergartengruppen nicht weiterbetrieben würden, ist es fraglich, ob alle Eltern, die derzeit mit dieser 2- bzw. 3-vormittäglichen Betreuung zufrieden sind, einen Platz in einer Kindertagesstätte beanspruchen würden. Einsparpotential: kurzfristig nicht bezifferbar - Reduzierung des Zuschuss-Bedarfs für die Tagespflege Nach hausinternen Berechnungen sind Tagespflegeplätze wesentlich teurer als Kindertagesstätten-Plätze.(s. Anlage) Je nach Gruppenform in einer Kinder und abhängig von der Betreuungszeit liegt die Differenz jährlich pro Platz bei bis zu 5300 €. Würde man die derzeit 175 vorgehaltenen Tagespflegeplätze sukzessive reduzieren, so bestünde hier bei gleichzeitigem Aufbau von Kindertagesstätten-Plätzen ein erhebliches Einsparpotential. Einsparpotential bei Reduzierung um 50 Plätze: rd. 265.000 € 1.3 Langfristige Maßnahmen - Reduzierung betriebskostenfreier Träger Als einzig freiem Träger in Brühl wird dem SKF für das Familienzentrum St. Margareta der Trägeranteil erlassen und von der Stadt übernommen. Dieser Betrag beläuft sich jährlich auf rd. 62.000 €. Der Vertrag hierzu endet in 2018. Grundsätzlich ist es denkbar, nach Ende der Vertragslaufzeit einen Träger zu finden, der den Betrieb fortführt und seinen Trägeranteil in Höhe von 9 % übernimmt. Einsparpotential: rd. 62.000 € - Aufgabe der Trägerschaft in kommunaler Hand Langfristig ist es durchaus vorstellbar, die Zahl der in kommunaler Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten zu reduzieren. Hier ist ohnehin in Brühl im Vergleich zum Landesschnitt (Daten von November 2013) mit einem Platzanteil von 50 % in kommunaler Hand ein überdurchschnittlich hohes kommunales Engagement festzustellen. Für den Fall, das freie Träger gefunden würden, die kommunale Kindertagesstätten übernehmen, ist in jedem Fall von einem Betriebsübergang auszugehen, so dass die Personalübernahme nicht unproblematisch ist. Einsparpotential bei Abgabe einer Kita mit 4 Gruppen: rd. 58.000 €. 2 2. Vorschläge zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Ertrags-Seite - Rücknahme von Geschwisterermäßigungen bei beitragsfreiem Kindergartenjahr In Brühl gibt es eine sehr weitreichende Geschwisterermäßigung, die sich auf die Betreuungsformen Kindertagesstätte, Tagespflege und offene Ganztagsschule erstreckt. Hier zahlt jeweils eines der Geschwisterkinder - und zwar den höchsten Beitrag. Hier sind Veränderungen möglich, bspw. eine nur noch hälftige Beitragsreduzierung der Geschwisterkinder Einnahmepotential wird derzeit ermittelt. - Erhebungen von höheren Elternbeiträgen für Tagespflege Die Tagespflege ist die weitaus teurere Betreuungsform als die Kindertagesstätte. Diese könnte bezüglich der Elternbeiträge von den Kindertagesstätten abgekoppelt werden. Würde man die Elternbeiträge hier anpassen, so könnte auch von einer sinkenden Nachfrage ausgegangen werden. Einnahmepotential wird derzeit ermittelt. - Erhöhung der Elternbeiträge städtischer Kindertagesstätten Bei der letzten Überprüfung vor einem guten halben Jahr wurde festgestellt, dass der Anteil von 19 %, der für eine Gesamtfinanzierung der Kindertagesstätten vorgesehen ist, in unserer Stadt weit unterschritten wird. Hier werden derzeit Elternbeiträge in Höhe von 15,5 % der Gesamtkosten der Kindertagesstätten erzielt. Dies führt zu einer Mindereinnahme von jährlich 385.000 €. Hier sind kurzfristig Überlegungen anzustreben, wie die Beitragsstaffelung verändert werden kann, um die 19%-ige Kostendeckung zu erreichen. Einnahmepotential: 385.000€ II Finanzielle Auswirkungen der Konnnexitätszahlungen des Landes für den u3-Aufbau am Beispiel eines u3-Platzes (Gruppenform I, 35 Std.) Im Kindergartenjahr 2014/2015 erhielt die Stadt Brühl einen Betrag von 512.600 € an Konnexitätszahlungen. Unter Berücksichtigung von 454 u3Plätzen ergibt sich ein Betrag von rd. 1.129 €/Platz. 3 Nach einer eigenen Platz-Kostenberechnung belaufen sich die durchschnittlichen verbleibenden Betriebskosten bei einem 35-Std. Platz (unter Abzug der allg. Landeszuweisung sowie der U3-Pauschalen) auf einen Betrag von rd. 5.421 €. Bei Anrechnung der Konnexitätszahlung von 1.129 €/Platz ergäben sich dann noch verbleibende Betriebskosten von rd. 4.300 €. Eine Vergleichsberechnung unter Berücksichtigung der KiBizBetriebskostenpauschale (und nicht der tatsächlich ermittelten Betriebskosten) führt zu folgendem Ergebnis: KiBiz-Pauschale 35 Std. (= rd. 6.284 €) abzgl. Landeszuschüsse (= rd. 2.454 €) = rd. 3.830 € abzgl. Konnexitätszahlung (= rd. 1.129 €) = rd. 2.700 € verbleibende Betriebskosten. Schmitz, 15.4.2015 4