Daten
Kommune
Brühl
Größe
60 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\3103, 2. 15-04-16 mit Kommentar 50
Datenblatt TEP 31 03
Produktbereich:
Anlage 1a
31 Soziale Hilfe
Produktgruppe (gleich TEP)
31 03 Hilfen bei Einkommensdefiziten
Allgemeine Vorbemerkung
Der Teilergebnisplan 31 03 beinhaltet zum einen die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) und die 'Grundsicherung im Alter und bei voller
Erwerbsminderung (4. Kapitel) nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch '(SGB XII) – Sozialhilfe –. Der Rhein-Erft-Kreis als örtlicher
Sozialhilfeträger hat die Durchführung 'dieser Aufgaben auf die Stadt Brühl delegiert. Die Erträge und Aufwendungen belasten den
'städtischen Haushalt nicht, sondern werden der Stadt Brühl vom Rhein-Erft-Kreis unmittelbar erstattet.
Die Sach- und Personalkosten hingegen sind von der Stadt Brühl zu tragen.
Ferner sind hier die Hilfen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und die Erträge und Aufwendungen 'der allgemeinen
Sozialverwaltung berücksichtigt.
Unterteilung des TEP
Kst., Kst.bereich
Bezeichn.
31030100 bis 31030120 AsylBLG/Gedultete
31030400
Hilfen SGB XII
31030500
Allg. Sozialverwaltung
TEP 31 03
Erträge
647.296
Aufwand
1.332.931
Überschuss/
Zuschuss 15
-685.635
Überschuss/
Zuschuss 16
-685.635
0
2.500
-2.500
-2.500
250
647.546
531.043
1.866.474
-530.793
-1.218.928
-530.843
-1.218.978
Hilfen bei Einkommensdefiziten
Kostenstellen 31030100 - 31030120
Anmerkungen Hr. Rampe zur GPA-Liste
Leistungen nach AsylbLG
Reduzierung von Aufwendungen
Verzicht auf Wertgutscheinzahlung
Kann nur für Leistungen nach AsylbLG zutreffen. SGB XII-Leistungen werden ganz überwiegend durch Anweisung auf Girokonten
ausgezahlt. Wertgutscheine werden bereits seit vielen Jahren nicht mehr gezahlt. Die Zahlungen erfolgen überwiegend durch
Scheckausgabe.Dies verursacht höhere Kosten als Anweisungen auf Girokonten. Viele Leistungsbezieher erhalten aber wegen des
kurzfristigen bzw. unsicheren Aufenthaltes kein Girokonto. Die monatliche Scheckausgabe hat zudem eine wichtige Kontrollfunktion
(Kontrolle des aktuellen Aufenthaltsstatus, Gültigkeit der Aufenthaltspapiere usw.).
Reduzierung Haushaltsansatz Leistungen § 2 AsylbLG i.V.m. SGB XII- Gruppe E
Inwieweit dem Vorschlag gefolgt werden kann ist fraglich, denn Leistungsansprüche nach § 2 AsylbLG, die in der Höhe analog dem SGB
XII zu zahlen sind, stellen gesetzliche Leistungsansprüche dar.
Reduzierung der Transferleistungen
Soweit gesetzliche Vorschriften zugrunde liegen (SGB XII, AsylbLG, UVG) nicht möglich.
Träger der Leistungen ist die Stadt Brühl, womit nicht nur der gesamte Aufwand zu Lasten der Stadt Brühl geht, sondern diese im engen
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und laufender Rechtsprechung der Sozialgerichte über die Leistungsgewährung entscheidet. Der
gesetzlich mögliche Rahmen ist dadurch bereits weitgehend abgesteckt.
Die stark steigenden Fallzahlen werden zu einer weiteren erheblichen Aufwandssteigerung führen, wobei diese auf die Zuweisung weiterer
Flüchtlinge zurückzuführen sind, wogegen sich die Stadt Brühl nicht wehren kann.
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Eine Möglichkeit, die steigenden Transferleistungen im Einzelfall zu senken, besteht dadurch, dass die Flüchtlinge nun nach kürzerer Zeit
eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Die Arbeitssuche müsste aber m. E. durch städtisches Personal, ggf. den Einsatz der
ehrenamtlichen Integrationslotsen, unterstützt werden, da viele Flüchtlinge mangels Sprachkenntnisse usw. kaum in der Lage sind, sich
selbst um einen geeigneten Arbeitsplatz zu kümmern.
Optimierung der Abwicklung Bildung und Teilhabe
Im örtlichen Sozialamt werden nur die Anträge für in Leistungsbezug stehende Kinder nach SGB XII und AsylbLG bearbeitet, geringe
Fallzahl.
Für die Leistungsberechtigten nach Bundeskindergeldgesetz und Wohngeldgesetz werden lediglich die Anträge entgegengenommen und
den Rhein-Erft-Kreis weitergeleitet, wo die Bearbeitung für alle Kommunen zentral stattfindet.
In Hinblick auf die geringen Fallzahlen und die Tatsache, dass die Anträge von den Leistungssachbearbeitern mit bearbeitet werden, ist
kein Einsparpotenzial erkennbar.
Fallmanagement
Ein Fallmanagement findet bei der Gewährung der Leistungen nach SGB XII und AsylbLG nicht statt.
Bis 2005 (Einführung des SGB II) war eine Sozialarbeiterin im Fallmanagement tätig.
Auch im Leistungsbereich AsylbLG gingen die Fallzahlen stetig zurück. Im Einzelfall nehmen die SachbearbeiterInnen oder die
Behindertenbeauftragte unterstützende Hilfeleistungen vor.
Im Bereich des AsylbLG würde sich durch die Änderungen im Arbeitserlaubnisrecht zur Unterstützung arbeitsfähiger Flüchtlinge die
Einführung eines "Fallmanagements" anbieten. Eigenes Einkommen der Flüchtlinge reduziert unmittelbar den Aufwand der Stadt Brühl.
Steigerung von Erträgen
Steigerung Refinanzierung durch andere Kostenträger
Zusätzliche Erstattungsleistungen Bildungs- und Teilhabepaket.
Ertragssteigerung bei der Krankenhilfe; Vereinbarung mit dem Landschaftsverband
Träger der Leistungen ist die Stadt Brühl, womit nicht nur der gesamte Aufwand zu Lasten der Stadt Brühl geht, sondern diese im engen
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und laufender Rechtsprechung der Sozialgerichte über die Leistungsgewährung entscheidet. Der
gesetzlich mögliche Rahmen ist dadurch bereits weitgehend abgesteckt.
Alle Möglichkeiten, Einnahmen zu erzielen, werden verfolgt.
Kostenstellen 31030400
Grundsicherung 4. Kap. SGB XII
Die Vorschläge des GPA betreffen insgesamt die Leistungen anch SGB XII, treffen also auch auf den TEP 31 02 und die
Kostenstelle 31030300 (Hilfe zum Lebensunterhalt 3. Kap. SGB XII) zu.
Reduzierung von Aufwendungen
Der vorhandene Ansatz bei Sachkonto 543122 -Prozess- und Rechtsberatungskosten- in Höhe von 2.500 € ist nicht einzusparen, wird aber
ggf. nicht benötigt.
Reduzierung der Transferleistungen
Soweit gesetzliche Vorschriften zugrunde liegen (SGB XII, AsylbLG, UVG) nicht möglich.
Der Rhein-Erft-Kreis ist Sozialhilfeträger. Er erstattet der Stadt Brühl den gesamten Sozialhilfeaufwand abzüglich der bei der Stadt Brühl
eingegangenen Erträge.
Der Sozialhilfeträger gibt über Richtlinien und Rundverfügungen vor, wie die Sozialhilfeleistungen zu erbringen sind.
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Umsetzung BSG-Urteil Unterkunftskosten für volljährige, behinderte Kinder
Der Sozialhilfeträger hat über Richtlinien und Rundverfügungen auch zu diesem Punkt Bearbeitungsvorgaben gemacht. Sofern sich
hierdurch im Einzelfall der Sozialhilfeaufwand reduziert hat, profitiert der Haushalt des Rhein-Erft-Kreises.
Prüfung von Pflegeverträgen zwischen Diensten und den Pflegebedürftigen auf Notwendigkeit
Der Sozialhilfeträger hat mit seinen Sozialhilferichtlinien eine Überprüfung des Bedarfs bei häuslicher Pflege vorgegeben. Sich im Einzelfall
ergebende Einsparungen kommen dem Kreishaushalt zu Gute.
Leistungen nach dem SGB XII: Optimierung Forderungsmanagement
Einnahmen fließen in voller Höhe dem Rhein-Erft-Kreis als Sozialhilfeträger zu. Forderungen werden bereits von einer Sachbearbeiterin
überwacht, die sich in enger Zusammenarbeit mit der Abt. 20/2 um die Verfolgung der Einnahmen kümmert.
Steigerung von Erträgen
Steigerung Refinanzierung durch andere Kostenträger
Zusätzliche Erstattungsleistungen Bildungs- und Teilhabepaket.
Ertragssteigerung bei der Krankenhilfe; Vereinbarung mit dem Landschaftsverband
Der Rhein-Erft-Kreis ist Sozialhilfeträger. Er erstattet der Stadt Brühl den gesamten Sozialhilfeaufwand abzüglich der bei der Stadt Brühl
eingegangenen Erträge. Der Sozialhilfeträger gibt über Richtlinien und Rundverfügungen vor, wie die Sozialhilfeleistungen zu erbringen
sind.
zusätzlicher Sondereinsatz: Rückforderung BSHG
Der Rhein-Erft-Kreis ist Sozialhilfeträger. Er erstattet der Stadt Brühl den gesamten Sozialhilfeaufwand abzüglich der bei der Stadt Brühl
eingegangenen Erträge. Ein zusätzlicher Personaleinsatz geht in vollem Umfang zu Lasten der Stadt Brühl, an den ggf. zu erzielenden
höheren Erträgen partizipiert die Stadt Brühl nur anteilig.
Forderungen werden bereits von einer Sachbearbeiterin überwacht, die sich in enger Zusammenarbeit mit der Abt. 20/2 um die Verfolgung
der Einnahmen kümmert.
Kostenstellen 31030500
Allgemeine Sozialverwaltung
Reduzierung von Aufwendungen
Personalressource:
Finanzressource:
Kontengruppe 52
Kontengruppe 54
Ansatz:
512.760 €
Ansatz:
Ansatz:
1.266 €
14.567 €
Ansatz:
0€
Wegfall des Zuschusses zur Energiesparberatung
Kostenstelle 31030500
Sachkonto 529100
Modellprojekt, veranschlagt in den HHJ 2013 und 2014, ausgeführt in den Jahren 2014 und 2015. Über die Fortführung des Projektes und
der Finanzierung ist im Haushalt 2016 zu entscheiden.
Gesetzliche Rentenversicherung
Es findet lediglich eine Rentenberatung (die eigentlich keine mehr ist, da nur noch Anträge entgegengenommen werden) statt. Mit
Ausscheiden einer Sachbearbeiterin ab dem 01.12.2015 Fortführung nur noch als Minijob (450 € mtl., ca. 8 Wochenstd.). Keine gänzliche
Einstellung möglich, da eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen besteht, eine solche Beratungsstelle vorzuhalten.
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EDV-Erstausstattung im Versicherungsamt, Online-Anbindung an die Bundesanstalt
Die entsprechende EDV-Ausstattung und Anbindung ist vorhanden.
Einstellung des Sozialberichts
In der Stadt Brühl wird ein solcher Sozialbericht nicht erstellt.
weitere Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwandsseite des Bereichs Soziales die andere TEP
betreffen
TEP 31 01
Sonstige Soziale Leistungen
Reduzierung von Aufwendungen
Reduzierung freiwilliger Leistungen der Altenhilfe
Deckelung der eingesetzten Finanz- und Personalressourcen im Bereich Altenhilfe
Kostenstelle 31010000
Soziale Einrichtungen
Personalressource:
Arbeitszeitanteile
Ansatz:
7.342 €
Finanzressource:
Ansatz:
4.000 €
Ansatz:
1.000 €
Sachkonto
529100
erstmalige Ausbildung von Seniorenbegleitern
2.000 €
Befragung von Seniorinnen und Senioren
2.000 €
Sachkonto
Druckkosten für städtische Broschüren
543111
Seniorenmesse
Eine Seniorenmesse wird in Brühl nicht von der Stadt organisiert und veranstaltet. Vereinzelt stattgefundene Veranstaltungen wurden in der
Vergangenheit privat organisiert.
Neukonzeption der Seniorenarbeit (u.a. Begegnungsstätten)
Solche Überlegungen können / sollten nach Besetzung der eingerichteten Stelle "Demographie und Inklusion" erfolgen. Bislang standen für
Seniorenarbeit fast keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Kürzung Betriebskostenzuschüsse Seniorentreffs
In Brühl gibt es nur noch die Altentagesstätte der AWO in Brühl-Heide, Villestraße 57.
Auf Beschluss des Rates wurden die Zuschüsse für Altentagesstätten ab dem Haushaltsjahr 2006 gestrichen. Grundlage der
Bezuschussung waren die „Richtlinien der Stadt Brühl für die Bezuschussung zur Unterhaltung von Altenbegegnungsstätten" zuletzt
beschlossen in der Sitzung des SzA vom 13.09.2001.
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Wegfall der Zuwendungen an Behinderte
Reduzierung des Zuschusses für den Behindertenfahrdienst
Kostenstelle 31010800
Behindertenfahrten
Sachkonto
531800
Ansatz:
1.800 €
Der Benutzerkreis wurde vor Jahren bereits insoweit eingeschränkt, dass Fahrtscheine nur Personen erhalten, die neben den
gesundheitlichen Einschränkungen auch im Besitze eines Brühl-Passes sind.
Abschaffung von Städte-Pässen
Überprüfung der Höhe der Vergünstigungen für Inhaber des Wittekindspasses (Prüfauftrag)
Kostenstelle 31011600
Brühl-Pass
Zuständigkeit bei FB 33
Personalressource:
Es sind keine Personalkostenanteile zugeordnet.
Finanzressource:
Sachkonto
Sachkonto
531800
581100
(JuLeiKa - FB 51
Ansatz:
Ansatz:
Zuständigkeit bei FB 51
Reduzierung Zuschuss "Maßnahmekatalog Integrationskonzept"
Kostenstelle 31011700
Integration von Migranten
Personalressource:
Finanzressource:
Sachkonto
529100
Sachkonto
531800
Kontengruppe 54
10.000 €
14.000 €
kein Ansatz im PB 31!)
Zuständigkeit bei Stabsstelle 02 (Integration)
Ansatz:
46.702 €
Ansatz:
Ansatz:
Ansatz:
10.000 €
4.300 €
6.780 €
Reduzierung der Transferleistungen
Soweit gesetzliche Vorschriften zugrunde liegen (SGB XII, AsylbLG, UVG) nicht möglich.
Kostenstelle 31012000
Unterhaltsvorschussangelegenheiten
Die Stadt Brühl ist Leistungsträger, wobei 7/15 des Netto-Aufwandes von Bund und Land NRW erstattet werden. Das Land NRW gibt
Ausführungsrichtlinien vor.
Personalressource:
Ansatz:
322.971 €
Finanzressource:
Ansatz:
Ansatz:
25.000 €
480.000 €
Kontengruppe 52
Kontengruppe 53
Hierbei handelt es sich um den Aufwand nach UVG.
Kontengruppe 54
Ansatz:
Ansatz
von nicht mehr zu realisierenden Erträgen aus übergeleiteten Unterhaltsansprüchen.
Zentralisierung Wohngeld
Kostenstelle 31012200
Personalressource:
Finanzressource:
53.370 €
Wohngeld
Kontengruppe 54
Ansatz:
95.356 €
Ansatz:
2.650 €
Als Möglichkeit interkommunaler Zusammenarbeit denkbar? Die Sinnhaftigkeit ist so kurzfristig nicht zu prüfen.
Kürzung von Zuschüssen im Bereich Jugend und Soziales
Kürzung der Zuschüsse an Vereine (10 Prozent ab 2013 / 20 Prozent ab 2017)
Streichung / Reduzierung von Zuschüssen an Verbände der Wohlfahrtspflege
Zuschüsse an verschiedene Dritte kürzen
Nachfolgend der Überblick, welche Zuschüsse überhaupt gewährt werden:
Kostenstelle 31010700
Sonstige Zuschüsse
Finanzressource:
Sachkonto
531800
Diesem Ansatz liegt keine Zweckbindung zugrunde.
Kostenstelle 31011000
Finanzressource:
Sachkonto
Ansatz:
100 €
Weihnachtsfeier Kinder Obdachlosenbereich
531800
Ansatz:
300 €
In den letzten Jahren wurde der Zuschuss nicht abgerufen, da entweder keine Kinder im Obdachlosenbereich wohnten, oder diese Kinder
nicht die Kindertagesstätte am Rodderweg besuchten.
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\3103, 2. 15-04-16 mit Kommentar 50
Kostenstelle 31011100
Finanzressource:
Sachkonto
Weihnachtsbeihilfen Heimbewohner
531800
Ansatz:
1.900 €
Die Höhe des Zuschusses steigt in den letzten Jahren, da sich die Anzahl der berechtigten Personen erhöht hat.
Kostenstelle 31011300
Finanzressource:
Sachkonto
Härtefond Sozialamt
531800
Ansatz:
1.200 €
Anträge auf Zuschüsse aus dem Härtefond sind in den letzten Jahren sehr selten geworden, die Haushaltsmittel wurden nicht
ausgeschöpft.
Kostenstelle 31011500
Finanzressource:
Sachkonto
Zuschüsse für Resozialisierung
531800
Ansatz:
8.000 €
Die Bereitstellung der Haushaltsmittel resultiert aus der Fortschreibung des Konzeptes "Aktiv gegen Wohnungslosigkeit" aus dem Jahr
2012.
Bislang wurden keine Leistungen gewährt.
Kostenstelle 31011800
Finanzressource:
Sachkonto
Wunschbaumaktion
531800
Ansatz:
300 €
Bislang wurden lediglich im Jahr 2013 206,56 € ausgegeben. Im letzten Jahr konnten wieder alle Geschenke vom Wunschbaum verkauft
werden.
Kostenstelle 31011900
Finanzressource:
Sachkonto
Förderung Ehrenamt
531800
Ansatz:
1.500 €
Es ist geplant, dass sich die Stadt Brühl im Verlaufe des Jahres an der Ausgabe der Ehrenamtskarte NRW beteiligt. Der diesjährige
Haushaltsansatz ist durch eine Landeserstattung refinanziert. Für die Folgejahre sind 500 € Aufwand eingeplant.
Es handelt sich insgesamt um freiwillige Leistungen der Stadt Brühl, die eingeschränkt oder gänzlich eingestellt werden können.
Steigerung von Erträgen
Teilnahmeentgelte bei Seniorenveranstaltungen / Altenbegegnungen
Es werden städtischerseits keine solche Veranstaltungen angeboten.
Einführung von Nutzungsgebühren für die Seniorentagesstätte
In Brühl gibt es nur noch die Altentagesstätte der AWO in Brühl-Heide, Villestraße 57. Die Altentagesstätte befindet sich im städtischen
Gebäude Villestraße 57. Nach meiner Kenntnis zahlt die AWO eine Nutzungsgebühr für die anfallenden Verbrauchskosten. Inwieweit diese
kostendeckend erhoben wird, muss von Abt. 13/2 -Wirtschaftsförderung und Liegenschaften- beantwortet werden. Zu prüfen wäre, ob
darüber hinaus eine Nutzungsgebühr (= Miete) erhoben werden soll.
TEP 31 02
Hilfen bei Krankheit, Behinderungen, Pflegebedürftigkeit nach SGB XII
Reduzierung von Aufwendungen
Verlagerung der städtischen Senioren und Pflegeberatung auf die Wohlfahrtsverbände
Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Personen und ihre Angehörigen haben nach § 4 Landespflegesetz NRW einen Anspruch
auf trägerunabhängige Beratung. Dem Grunde nach liegt die Zuständigkeit beim Rhein-Erft-Kreis. Die Kommunen haben sich jedoch bereit
erklärt, die Beratungen wohnortnah durchzuführen.