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Vorlage (Anlage 1a, TEP 3103)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
60 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
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Inhalt der Datei

I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\3103, 2. 15-04-16 mit Kommentar 50 Datenblatt TEP 31 03 Produktbereich: Anlage 1a 31 Soziale Hilfe Produktgruppe (gleich TEP) 31 03 Hilfen bei Einkommensdefiziten Allgemeine Vorbemerkung Der Teilergebnisplan 31 03 beinhaltet zum einen die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) und die 'Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung (4. Kapitel) nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch '(SGB XII) – Sozialhilfe –. Der Rhein-Erft-Kreis als örtlicher Sozialhilfeträger hat die Durchführung 'dieser Aufgaben auf die Stadt Brühl delegiert. Die Erträge und Aufwendungen belasten den 'städtischen Haushalt nicht, sondern werden der Stadt Brühl vom Rhein-Erft-Kreis unmittelbar erstattet. Die Sach- und Personalkosten hingegen sind von der Stadt Brühl zu tragen. Ferner sind hier die Hilfen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und die Erträge und Aufwendungen 'der allgemeinen Sozialverwaltung berücksichtigt. Unterteilung des TEP Kst., Kst.bereich Bezeichn. 31030100 bis 31030120 AsylBLG/Gedultete 31030400 Hilfen SGB XII 31030500 Allg. Sozialverwaltung TEP 31 03 Erträge 647.296 Aufwand 1.332.931 Überschuss/ Zuschuss 15 -685.635 Überschuss/ Zuschuss 16 -685.635 0 2.500 -2.500 -2.500 250 647.546 531.043 1.866.474 -530.793 -1.218.928 -530.843 -1.218.978 Hilfen bei Einkommensdefiziten Kostenstellen 31030100 - 31030120 Anmerkungen Hr. Rampe zur GPA-Liste Leistungen nach AsylbLG Reduzierung von Aufwendungen Verzicht auf Wertgutscheinzahlung Kann nur für Leistungen nach AsylbLG zutreffen. SGB XII-Leistungen werden ganz überwiegend durch Anweisung auf Girokonten ausgezahlt. Wertgutscheine werden bereits seit vielen Jahren nicht mehr gezahlt. Die Zahlungen erfolgen überwiegend durch Scheckausgabe.Dies verursacht höhere Kosten als Anweisungen auf Girokonten. Viele Leistungsbezieher erhalten aber wegen des kurzfristigen bzw. unsicheren Aufenthaltes kein Girokonto. Die monatliche Scheckausgabe hat zudem eine wichtige Kontrollfunktion (Kontrolle des aktuellen Aufenthaltsstatus, Gültigkeit der Aufenthaltspapiere usw.). Reduzierung Haushaltsansatz Leistungen § 2 AsylbLG i.V.m. SGB XII- Gruppe E Inwieweit dem Vorschlag gefolgt werden kann ist fraglich, denn Leistungsansprüche nach § 2 AsylbLG, die in der Höhe analog dem SGB XII zu zahlen sind, stellen gesetzliche Leistungsansprüche dar. Reduzierung der Transferleistungen Soweit gesetzliche Vorschriften zugrunde liegen (SGB XII, AsylbLG, UVG) nicht möglich. Träger der Leistungen ist die Stadt Brühl, womit nicht nur der gesamte Aufwand zu Lasten der Stadt Brühl geht, sondern diese im engen Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und laufender Rechtsprechung der Sozialgerichte über die Leistungsgewährung entscheidet. Der gesetzlich mögliche Rahmen ist dadurch bereits weitgehend abgesteckt. Die stark steigenden Fallzahlen werden zu einer weiteren erheblichen Aufwandssteigerung führen, wobei diese auf die Zuweisung weiterer Flüchtlinge zurückzuführen sind, wogegen sich die Stadt Brühl nicht wehren kann. I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\3103, 2. 15-04-16 mit Kommentar 50 Eine Möglichkeit, die steigenden Transferleistungen im Einzelfall zu senken, besteht dadurch, dass die Flüchtlinge nun nach kürzerer Zeit eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Die Arbeitssuche müsste aber m. E. durch städtisches Personal, ggf. den Einsatz der ehrenamtlichen Integrationslotsen, unterstützt werden, da viele Flüchtlinge mangels Sprachkenntnisse usw. kaum in der Lage sind, sich selbst um einen geeigneten Arbeitsplatz zu kümmern. Optimierung der Abwicklung Bildung und Teilhabe Im örtlichen Sozialamt werden nur die Anträge für in Leistungsbezug stehende Kinder nach SGB XII und AsylbLG bearbeitet, geringe Fallzahl. Für die Leistungsberechtigten nach Bundeskindergeldgesetz und Wohngeldgesetz werden lediglich die Anträge entgegengenommen und den Rhein-Erft-Kreis weitergeleitet, wo die Bearbeitung für alle Kommunen zentral stattfindet. In Hinblick auf die geringen Fallzahlen und die Tatsache, dass die Anträge von den Leistungssachbearbeitern mit bearbeitet werden, ist kein Einsparpotenzial erkennbar. Fallmanagement Ein Fallmanagement findet bei der Gewährung der Leistungen nach SGB XII und AsylbLG nicht statt. Bis 2005 (Einführung des SGB II) war eine Sozialarbeiterin im Fallmanagement tätig. Auch im Leistungsbereich AsylbLG gingen die Fallzahlen stetig zurück. Im Einzelfall nehmen die SachbearbeiterInnen oder die Behindertenbeauftragte unterstützende Hilfeleistungen vor. Im Bereich des AsylbLG würde sich durch die Änderungen im Arbeitserlaubnisrecht zur Unterstützung arbeitsfähiger Flüchtlinge die Einführung eines "Fallmanagements" anbieten. Eigenes Einkommen der Flüchtlinge reduziert unmittelbar den Aufwand der Stadt Brühl. Steigerung von Erträgen Steigerung Refinanzierung durch andere Kostenträger Zusätzliche Erstattungsleistungen Bildungs- und Teilhabepaket. Ertragssteigerung bei der Krankenhilfe; Vereinbarung mit dem Landschaftsverband Träger der Leistungen ist die Stadt Brühl, womit nicht nur der gesamte Aufwand zu Lasten der Stadt Brühl geht, sondern diese im engen Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und laufender Rechtsprechung der Sozialgerichte über die Leistungsgewährung entscheidet. Der gesetzlich mögliche Rahmen ist dadurch bereits weitgehend abgesteckt. Alle Möglichkeiten, Einnahmen zu erzielen, werden verfolgt. Kostenstellen 31030400 Grundsicherung 4. Kap. SGB XII Die Vorschläge des GPA betreffen insgesamt die Leistungen anch SGB XII, treffen also auch auf den TEP 31 02 und die Kostenstelle 31030300 (Hilfe zum Lebensunterhalt 3. Kap. SGB XII) zu. Reduzierung von Aufwendungen Der vorhandene Ansatz bei Sachkonto 543122 -Prozess- und Rechtsberatungskosten- in Höhe von 2.500 € ist nicht einzusparen, wird aber ggf. nicht benötigt. Reduzierung der Transferleistungen Soweit gesetzliche Vorschriften zugrunde liegen (SGB XII, AsylbLG, UVG) nicht möglich. Der Rhein-Erft-Kreis ist Sozialhilfeträger. Er erstattet der Stadt Brühl den gesamten Sozialhilfeaufwand abzüglich der bei der Stadt Brühl eingegangenen Erträge. Der Sozialhilfeträger gibt über Richtlinien und Rundverfügungen vor, wie die Sozialhilfeleistungen zu erbringen sind. I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\3103, 2. 15-04-16 mit Kommentar 50 Umsetzung BSG-Urteil Unterkunftskosten für volljährige, behinderte Kinder Der Sozialhilfeträger hat über Richtlinien und Rundverfügungen auch zu diesem Punkt Bearbeitungsvorgaben gemacht. Sofern sich hierdurch im Einzelfall der Sozialhilfeaufwand reduziert hat, profitiert der Haushalt des Rhein-Erft-Kreises. Prüfung von Pflegeverträgen zwischen Diensten und den Pflegebedürftigen auf Notwendigkeit Der Sozialhilfeträger hat mit seinen Sozialhilferichtlinien eine Überprüfung des Bedarfs bei häuslicher Pflege vorgegeben. Sich im Einzelfall ergebende Einsparungen kommen dem Kreishaushalt zu Gute. Leistungen nach dem SGB XII: Optimierung Forderungsmanagement Einnahmen fließen in voller Höhe dem Rhein-Erft-Kreis als Sozialhilfeträger zu. Forderungen werden bereits von einer Sachbearbeiterin überwacht, die sich in enger Zusammenarbeit mit der Abt. 20/2 um die Verfolgung der Einnahmen kümmert. Steigerung von Erträgen Steigerung Refinanzierung durch andere Kostenträger Zusätzliche Erstattungsleistungen Bildungs- und Teilhabepaket. Ertragssteigerung bei der Krankenhilfe; Vereinbarung mit dem Landschaftsverband Der Rhein-Erft-Kreis ist Sozialhilfeträger. Er erstattet der Stadt Brühl den gesamten Sozialhilfeaufwand abzüglich der bei der Stadt Brühl eingegangenen Erträge. Der Sozialhilfeträger gibt über Richtlinien und Rundverfügungen vor, wie die Sozialhilfeleistungen zu erbringen sind. zusätzlicher Sondereinsatz: Rückforderung BSHG Der Rhein-Erft-Kreis ist Sozialhilfeträger. Er erstattet der Stadt Brühl den gesamten Sozialhilfeaufwand abzüglich der bei der Stadt Brühl eingegangenen Erträge. Ein zusätzlicher Personaleinsatz geht in vollem Umfang zu Lasten der Stadt Brühl, an den ggf. zu erzielenden höheren Erträgen partizipiert die Stadt Brühl nur anteilig. Forderungen werden bereits von einer Sachbearbeiterin überwacht, die sich in enger Zusammenarbeit mit der Abt. 20/2 um die Verfolgung der Einnahmen kümmert. Kostenstellen 31030500 Allgemeine Sozialverwaltung Reduzierung von Aufwendungen Personalressource: Finanzressource: Kontengruppe 52 Kontengruppe 54 Ansatz: 512.760 € Ansatz: Ansatz: 1.266 € 14.567 € Ansatz: 0€ Wegfall des Zuschusses zur Energiesparberatung Kostenstelle 31030500 Sachkonto 529100 Modellprojekt, veranschlagt in den HHJ 2013 und 2014, ausgeführt in den Jahren 2014 und 2015. Über die Fortführung des Projektes und der Finanzierung ist im Haushalt 2016 zu entscheiden. Gesetzliche Rentenversicherung Es findet lediglich eine Rentenberatung (die eigentlich keine mehr ist, da nur noch Anträge entgegengenommen werden) statt. Mit Ausscheiden einer Sachbearbeiterin ab dem 01.12.2015 Fortführung nur noch als Minijob (450 € mtl., ca. 8 Wochenstd.). Keine gänzliche Einstellung möglich, da eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen besteht, eine solche Beratungsstelle vorzuhalten. I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\3103, 2. 15-04-16 mit Kommentar 50 EDV-Erstausstattung im Versicherungsamt, Online-Anbindung an die Bundesanstalt Die entsprechende EDV-Ausstattung und Anbindung ist vorhanden. Einstellung des Sozialberichts In der Stadt Brühl wird ein solcher Sozialbericht nicht erstellt. weitere Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwandsseite des Bereichs Soziales die andere TEP betreffen TEP 31 01 Sonstige Soziale Leistungen Reduzierung von Aufwendungen Reduzierung freiwilliger Leistungen der Altenhilfe Deckelung der eingesetzten Finanz- und Personalressourcen im Bereich Altenhilfe Kostenstelle 31010000 Soziale Einrichtungen Personalressource: Arbeitszeitanteile Ansatz: 7.342 € Finanzressource: Ansatz: 4.000 € Ansatz: 1.000 € Sachkonto 529100 erstmalige Ausbildung von Seniorenbegleitern 2.000 € Befragung von Seniorinnen und Senioren 2.000 € Sachkonto Druckkosten für städtische Broschüren 543111 Seniorenmesse Eine Seniorenmesse wird in Brühl nicht von der Stadt organisiert und veranstaltet. Vereinzelt stattgefundene Veranstaltungen wurden in der Vergangenheit privat organisiert. Neukonzeption der Seniorenarbeit (u.a. Begegnungsstätten) Solche Überlegungen können / sollten nach Besetzung der eingerichteten Stelle "Demographie und Inklusion" erfolgen. Bislang standen für Seniorenarbeit fast keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Kürzung Betriebskostenzuschüsse Seniorentreffs In Brühl gibt es nur noch die Altentagesstätte der AWO in Brühl-Heide, Villestraße 57. Auf Beschluss des Rates wurden die Zuschüsse für Altentagesstätten ab dem Haushaltsjahr 2006 gestrichen. Grundlage der Bezuschussung waren die „Richtlinien der Stadt Brühl für die Bezuschussung zur Unterhaltung von Altenbegegnungsstätten" zuletzt beschlossen in der Sitzung des SzA vom 13.09.2001. I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\3103, 2. 15-04-16 mit Kommentar 50 Wegfall der Zuwendungen an Behinderte Reduzierung des Zuschusses für den Behindertenfahrdienst Kostenstelle 31010800 Behindertenfahrten Sachkonto 531800 Ansatz: 1.800 € Der Benutzerkreis wurde vor Jahren bereits insoweit eingeschränkt, dass Fahrtscheine nur Personen erhalten, die neben den gesundheitlichen Einschränkungen auch im Besitze eines Brühl-Passes sind. Abschaffung von Städte-Pässen Überprüfung der Höhe der Vergünstigungen für Inhaber des Wittekindspasses (Prüfauftrag) Kostenstelle 31011600 Brühl-Pass Zuständigkeit bei FB 33 Personalressource: Es sind keine Personalkostenanteile zugeordnet. Finanzressource: Sachkonto Sachkonto 531800 581100 (JuLeiKa - FB 51 Ansatz: Ansatz: Zuständigkeit bei FB 51 Reduzierung Zuschuss "Maßnahmekatalog Integrationskonzept" Kostenstelle 31011700 Integration von Migranten Personalressource: Finanzressource: Sachkonto 529100 Sachkonto 531800 Kontengruppe 54 10.000 € 14.000 € kein Ansatz im PB 31!) Zuständigkeit bei Stabsstelle 02 (Integration) Ansatz: 46.702 € Ansatz: Ansatz: Ansatz: 10.000 € 4.300 € 6.780 € Reduzierung der Transferleistungen Soweit gesetzliche Vorschriften zugrunde liegen (SGB XII, AsylbLG, UVG) nicht möglich. Kostenstelle 31012000 Unterhaltsvorschussangelegenheiten Die Stadt Brühl ist Leistungsträger, wobei 7/15 des Netto-Aufwandes von Bund und Land NRW erstattet werden. Das Land NRW gibt Ausführungsrichtlinien vor. Personalressource: Ansatz: 322.971 € Finanzressource: Ansatz: Ansatz: 25.000 € 480.000 € Kontengruppe 52 Kontengruppe 53 Hierbei handelt es sich um den Aufwand nach UVG. Kontengruppe 54 Ansatz: Ansatz von nicht mehr zu realisierenden Erträgen aus übergeleiteten Unterhaltsansprüchen. Zentralisierung Wohngeld Kostenstelle 31012200 Personalressource: Finanzressource: 53.370 € Wohngeld Kontengruppe 54 Ansatz: 95.356 € Ansatz: 2.650 € Als Möglichkeit interkommunaler Zusammenarbeit denkbar? Die Sinnhaftigkeit ist so kurzfristig nicht zu prüfen. Kürzung von Zuschüssen im Bereich Jugend und Soziales Kürzung der Zuschüsse an Vereine (10 Prozent ab 2013 / 20 Prozent ab 2017) Streichung / Reduzierung von Zuschüssen an Verbände der Wohlfahrtspflege Zuschüsse an verschiedene Dritte kürzen Nachfolgend der Überblick, welche Zuschüsse überhaupt gewährt werden: Kostenstelle 31010700 Sonstige Zuschüsse Finanzressource: Sachkonto 531800 Diesem Ansatz liegt keine Zweckbindung zugrunde. Kostenstelle 31011000 Finanzressource: Sachkonto Ansatz: 100 € Weihnachtsfeier Kinder Obdachlosenbereich 531800 Ansatz: 300 € In den letzten Jahren wurde der Zuschuss nicht abgerufen, da entweder keine Kinder im Obdachlosenbereich wohnten, oder diese Kinder nicht die Kindertagesstätte am Rodderweg besuchten. I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\3103, 2. 15-04-16 mit Kommentar 50 Kostenstelle 31011100 Finanzressource: Sachkonto Weihnachtsbeihilfen Heimbewohner 531800 Ansatz: 1.900 € Die Höhe des Zuschusses steigt in den letzten Jahren, da sich die Anzahl der berechtigten Personen erhöht hat. Kostenstelle 31011300 Finanzressource: Sachkonto Härtefond Sozialamt 531800 Ansatz: 1.200 € Anträge auf Zuschüsse aus dem Härtefond sind in den letzten Jahren sehr selten geworden, die Haushaltsmittel wurden nicht ausgeschöpft. Kostenstelle 31011500 Finanzressource: Sachkonto Zuschüsse für Resozialisierung 531800 Ansatz: 8.000 € Die Bereitstellung der Haushaltsmittel resultiert aus der Fortschreibung des Konzeptes "Aktiv gegen Wohnungslosigkeit" aus dem Jahr 2012. Bislang wurden keine Leistungen gewährt. Kostenstelle 31011800 Finanzressource: Sachkonto Wunschbaumaktion 531800 Ansatz: 300 € Bislang wurden lediglich im Jahr 2013 206,56 € ausgegeben. Im letzten Jahr konnten wieder alle Geschenke vom Wunschbaum verkauft werden. Kostenstelle 31011900 Finanzressource: Sachkonto Förderung Ehrenamt 531800 Ansatz: 1.500 € Es ist geplant, dass sich die Stadt Brühl im Verlaufe des Jahres an der Ausgabe der Ehrenamtskarte NRW beteiligt. Der diesjährige Haushaltsansatz ist durch eine Landeserstattung refinanziert. Für die Folgejahre sind 500 € Aufwand eingeplant. Es handelt sich insgesamt um freiwillige Leistungen der Stadt Brühl, die eingeschränkt oder gänzlich eingestellt werden können. Steigerung von Erträgen Teilnahmeentgelte bei Seniorenveranstaltungen / Altenbegegnungen Es werden städtischerseits keine solche Veranstaltungen angeboten. Einführung von Nutzungsgebühren für die Seniorentagesstätte In Brühl gibt es nur noch die Altentagesstätte der AWO in Brühl-Heide, Villestraße 57. Die Altentagesstätte befindet sich im städtischen Gebäude Villestraße 57. Nach meiner Kenntnis zahlt die AWO eine Nutzungsgebühr für die anfallenden Verbrauchskosten. Inwieweit diese kostendeckend erhoben wird, muss von Abt. 13/2 -Wirtschaftsförderung und Liegenschaften- beantwortet werden. Zu prüfen wäre, ob darüber hinaus eine Nutzungsgebühr (= Miete) erhoben werden soll. TEP 31 02 Hilfen bei Krankheit, Behinderungen, Pflegebedürftigkeit nach SGB XII Reduzierung von Aufwendungen Verlagerung der städtischen Senioren und Pflegeberatung auf die Wohlfahrtsverbände Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Personen und ihre Angehörigen haben nach § 4 Landespflegesetz NRW einen Anspruch auf trägerunabhängige Beratung. Dem Grunde nach liegt die Zuständigkeit beim Rhein-Erft-Kreis. Die Kommunen haben sich jedoch bereit erklärt, die Beratungen wohnortnah durchzuführen.