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Vorlage (Anlage 2a, TEP 3150)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
32 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
Vorlage (Anlage 2a, TEP 3150) Vorlage (Anlage 2a, TEP 3150)

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Inhalt der Datei

Datenblatt TEP 31 50 Produktbereich: Anlage 2a 31 Soziale Hilfe Produktgruppe (gleich TEP) 31 50 Soziale Einrichtungen Allgemeine Vorbemerkung Über diese Produktgruppe werden die Erträge und Aufwendungen zur Unterhaltung 'der städtischen Übergangsheime zur Unterbringung von Spätaussiedlern und Flüchtlingen sowie der 'Obdachlosenunterkünfte am Lupinenweg abgewickelt. Unterteilung des TEP Kst., Kst.bereich 31500200 bis 31500230 31500300 bis 31500360 31500400 bis 31500530 Bezeichn. Wohnungslose Aussiedler Asylbew.+Flüchtlinge Erträge 87.249 124.520 295.948 507.717 Reduzierung von Aufwendungen Aufwand 397.528 65.192 868.260 1.330.980 Überschuss/ Überschuss/ Zuschuss 15 Zuschuss 16 -310.279 -321.638 59.328 58.178 -572.312 -347.260 -823.263 -610.720 Anmerkungen Hr. Rampe zur GPA-Liste Reduzierung des Bestandes an Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber, Aussiedler Obdachlose: 1 Häuserreihe Lupinenweg steht leer, sie wurde bislang mit Blick auf Entwicklung bei den Flüchtlingen vorgehalten. Überlegung war: Verkauf an Gebausie, Wohnungen mit einfachem Standard schaffen, tlw. Vermietung an jetzige Obdachlose. Die verbleibenden 4 Häuserreihen (91 Zi.) sind zuletzt zu ca. 60 - 75% ausgelastet, Rest sollte als Reserve vorgehalten werden. Flüchtlinge: Reduzierung wegen der tatsächlichen derzeitigen Situation nicht möglich, sehr wahrscheinlich ist eine weitere Erhöhung des Wohnraumangebotes zur Unterbringung der Flüchtlinge erforderlich. Aussiedler: in den letzten Jahren erfolgten keine Zuweisungen mehr, damalige Unterkünfte wurden bereits aufgegeben oder werden zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Kostensenkung durch Aufgabe von Übergangsheimen für Flüchtlinge Reduzierung wegen der tatsächlichen derzeitigen Situation nicht möglich, sehr wahrscheinlich ist eine weitere Erhöhung des Wohnraumangebotes zur Unterbringung der Flüchtlinge erforderlich. Wegfall des Zuschusses zur Betreuung von Asylbewerbern Die ehem. Flüchtlingsberatungsstelle, Träger DPWV, wurde zum 31.12.2006 aufgekündigt. Verzicht auf Dolmetscher Auf professionelle Dolmetscher wird in der Regel nicht zurückgegriffen. Interkommunale Zusammenarbeit Obdachlosenunterkunft Meines Erachtens müsste eine rechtliche Prüfung dahingehend erfolgen, ob eine Person, die in Brühl vorspricht und Obdachlosigkeit geltend macht, im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit an eine andere Stadt verwiesen werden kann. Zudem glaube ich nicht, dass eine Stadt Interesse daran haben kann, die Anzahl der unterzubringenden obdachlosen Personen durch Aufnahme weiterer Personen zu vergrößern. Die mit der Unterbringung von Obdachlosen einhergehenden Probleme (Standorte für Unterkünfte finden, Probleme mit der Nachbarschaft usw.) sind bekannt. Steigerung von Erträgen Erhöhung der Benutzungsgebühren für Obdachlose Ein Großteil der Nutzer der Obdachlosenunterkünfte bezieht öffentliche Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Eine Erhöhung der Benutzungsgebühren stellt für diese Personen / Familien keine finanzielle Mehrbelastung dar, da die Benutzungsgebühren als Kosten der Unterkunft vom zuständigen Sozialleistungsträger (Rhein-Erft-Kreis) getragen würden. Höhere Erträge kämen daher unmittelbar dem städtischen Haushalt zugute. Es ist bekannt, dass verschiedene Personen / Familien nicht aus den Obdachlosenunterkünften ausziehen wollen, weil sie dort billigen Wohnraum zur Verfügung haben. Eine Erhöhung der Benutzungsgebühren würde insbesondere bei den Selbstzahlernvielleicht zu einem begrüßenswerten Umdenken führen und die Bemühungen unterstützen, die Nutzer wieder zur Wohnungssuche und zum Bezug eigener Wohnungen zu motivieren. Denkbar wäre, neben der monatlichen Grundgebühr von 4,50 € / qm eine kostendeckende Berechnung aller Nebenkosten vorzunehmen und diese umzulegen. Bislang werden lediglich die Kosten für Wasser und Abwasser sowie die Heizkosten durch Abschläge erhoben. Erhöhung Gebühren für Übergangs- und Wohnheime Die überwiegende Anzahl der Nutzer der Übergangsheime und der sonstigen Wohnunterkünfte (Flüchtlinge) beziehen öffentliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Die überwiegende Anzahl der Flüchtlinge bezieht Leistungen nach dem AsylbLG. Eine Erhöhung der Nutzungsgebühren würde zwar höhere Erträge bei den Einnahmen aus Benutzungsgebühren erbringen, aber gleichzeitig einen höheren Aufwand bei den Kosten der Unterkunft nach AsdylbLG verursachen. Für die Stadt Brühl ein NullSummen-Spiel. Höhere Erträge lassen sich nur bei den Personen / Familien erzielen, die Leistungsansprüche nach SGB II oder SGB XII haben oder die ihre Benutzungsgebühren aus eigenem Einkommen selbst tragen müssen. Dieser Anteil ist jedoch sehr gering. Voraussetzung für den Leistungsbezug nach SGB II / SGB XII ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Sobald dieser vorliegt, werden die Personen / Familien dabei unterstützt, schnellstmöglich eigene Wohnungen zu beziehen. Es erscheint zudem wenig sinnvoll, gerade die Personen / Familien stärker zu belasten, die bei der Erzielung eigenen Einkommens ihre Benutzungsgebühren ganz oder teilweise selbst bezahlen müssten. Durch die Erzielung von Einkommen entlasten diese Personen / Familien die Stadt Brühl bereits, da keine oder geringere Leistungsansprüche nach dem AsylbLG bestehen. Zudem ist fraglich, ob bei Nichtzahlung der Benutzungsgebühren Beitreibungsmaßnahmen erfolgversprechend sind, wenn das Einkommen die Pfändungsfreigrenzen nicht übersteigt. Einführung von Benutzungsgebühren für das Nachtasyl Nach § 11 Abs. 8 der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und gebührenpflichtige Benutzung von Wohngebäuden zur Unterbringung obdachloser Personen kann für jede Übernachtung in der Notschlafstelle eine Gebühr von 15 € erhoben werden. In der Regel kommt es dazu nicht, weil die Zuweisung in die Notschlafstelle in der Nacht durch die Feuerwehr erfolgt. Die eingewiesenen Personen werden am nächsten Tag durch den Hausmeister meist nicht mehr angetroffen oder sind mittellos.