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Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Eignungsflächen der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
28.03.17, 18:16
Aktualisiert
27.04.17, 16:30
Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Eignungsflächen der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Eignungsflächen der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Eignungsflächen der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Eignungsflächen der Kolpingstadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: TOP Drs.-Nr.: 114.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 04.04.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 02.05.2017 Stadtrat 02.05.2017 X 21.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Eignungsflächen der Kolpingstadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: 1. die in der Anlage 2 dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Mackeprang Mackeprang Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 17 Schwister Pütz Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung einzubringen. 2. Die Kolpingstadt Kerpen wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus. 3. Die Kolpingstadt Kerpen wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen, die nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1-1 (Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich wieder dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen. Beschlussvorlage 114.17 Seite 2 Begründung: Auf Wunsch der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis, hat die Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) den Auftrag für die Erarbeitung eines regionalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes für den Rhein-Erft-Kreis vergeben. Mit der Durchführung des Projekts wurde das Stadtplanungsbüro Dr. Jansen GmbH, Köln, beauftragt. Die fachliche Einbindung der kreisangehörigen Kommunen, des Rhein-Erft-Kreises und der Industrie-und Handelskammer (Zweigstelle Rhein-Erft) war über einen Lenkungskreis gewährleistet, der im Verlauf der Erarbeitung sieben Mal zusammentraf. Alle Verfahrensschritte erfolgten in enger Abstimmung mit den Städten. Die regionale Abstimmung, im Hinblick auf zukünftig neu auszuweisende Gewerbe- und Industrieflächen, ist durch die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes und der Bezirksregierung Köln unabdingbar geworden. Auch die in räumlicher Nähe zum Rhein-Erft-Kreis befindlichen Kreise haben regionale Konzepte erarbeitet, die bereits fertig gestellt oder noch in Bearbeitung sind. Das regionale Gewerbe- und Industrieflächenkonzept schränkt dabei die kommunale Planungshoheit nicht ein. Ziel ist es zunächst, den Gewerbe- und Industriebetrieben aus dem Rhein-Erft-Kreis und aus der Region unter Beachtung der planerischen, umweltrechtlichen und sonstigen Bindungen Flächenpotentiale für betriebliche Ansiedlungen bzw. Erweiterungen anbieten zu können. Aufgrund der herausragenden Standortbedingungen ist es weiterhin das Ziel, zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsregion Rhein-Erft-Kreis ausreichend Flächen planerisch zu disponieren. Zunächst wurde nach erfolgter Bedarfsberechnung der Bestand an gewerblichen Reserveflächen quantitativ und qualitativ ermittelt. Im nächsten Schritt wurden Suchräume für mögliche weitere Industrie- und Gewerbeflächen identifiziert und einer Restriktionsanalyse unterzogen. Des Weiteren wurde auch das Erfordernis zur Umplanung erörtert, sollten sich Flächen, die bisher noch in der Planung stehen, auch perspektivisch nicht realisieren lassen. Die Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen (16.1 und 17) hat im laufenden Prozess in 2015 mögliche Gewerbeentwicklungsflächen identifiziert, diese wurden sowohl durch das Büro Dr. Jansen als auch durch die Bezirksregierung Köln – Landesplanungsstelle – auf ihre Eignung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung hat der Projektleiter des Büros Dr. Jansen, Herr Geyer, am 01.12.2015 im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr, vorgestellt – als mögliche Potenzialflächen wurden Suchraum 1 - Sindorf – West (mögliche gemeinsame Entwicklung mit Heppendorf) Suchraum 2 - Sindorf – Ost Suchraum 3 - Erweiterung des Gewerbe –und Industriegebietes Türnich als geeignete Flächen bewertet. Der Ausschuss hat seinerzeit die Auswertung zur Kenntnis genommen, die Fraktionen haben sich eine interne Beratung vorbehalten – Rückmeldungen hierzu liegen der Verwaltung nicht vor. Seitens des Gutachters wurde nunmehr empfohlen, zur Wahrung möglicher Optionen, bereits jetzt die identifizierten Flächen in das bereits laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans einzubringen. Im Rahmen des Kommunalgespräches mit der BR Köln zur Regionalplanänderung am 11.01.2017 wurden seitens der Verwaltung (Dez.III und Abtlg.L 16.1) die in Frage kommenden Flächen auch – vorbehaltlich noch zu treffender politischer Entscheidungen - genannt. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept ist ein Angebot an die Städte des Rhein-Erft-Kreises, identifizierte Flächen in einen späteren Planungsprozess in die vorbereitende und verbindliche Beschlussvorlage 114.17 Seite 3 Bauleitplanung zu überführen. Die Entscheidung darüber treffen diese im Rahmen ihrer Planungshoheit. Es empfiehlt sich jedoch zur Wahrung möglicher Optionen, bereits jetzt die identifizierten Flächen in das bereits laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans einzubringen. Um dieses Anliegen auch mit dem notwendigen politischen Nachdruck zu befördern, ist eine entsprechende Beschlussfassung erforderlich. Anlage 1: Anlage 2 : Auszüge aus Präsentation PA 01.12.2015 – Darstellung Suchräume Kerpen Gewerbeflächenkonzept – Präsentation REK Beschlussvorlage 114.17 Seite 4