Daten
Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
28.03.17, 18:16
Aktualisiert
27.04.17, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in:
TOP
Drs.-Nr.: 114.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
04.04.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
02.05.2017
Stadtrat
02.05.2017
X
21.02.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Eignungsflächen der Kolpingstadt
Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt:
1. die in der Anlage 2 dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Mackeprang
Mackeprang
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 17
Schwister
Pütz
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der
Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung einzubringen.
2. Die Kolpingstadt Kerpen wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen
einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden.
Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung
gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche
voraus.
3. Die Kolpingstadt Kerpen wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle
im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen, die
nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1-1 (Flächensparende und
bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich wieder
dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen.
Beschlussvorlage 114.17
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Begründung:
Auf Wunsch der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis, hat die
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) den Auftrag für die Erarbeitung eines regionalen
Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes für den Rhein-Erft-Kreis vergeben. Mit der Durchführung
des Projekts wurde das Stadtplanungsbüro Dr. Jansen GmbH, Köln, beauftragt. Die fachliche
Einbindung der kreisangehörigen Kommunen, des Rhein-Erft-Kreises und der Industrie-und
Handelskammer (Zweigstelle Rhein-Erft) war über einen Lenkungskreis gewährleistet, der im
Verlauf der Erarbeitung sieben Mal zusammentraf. Alle Verfahrensschritte erfolgten in enger
Abstimmung mit den Städten.
Die regionale Abstimmung, im Hinblick auf zukünftig neu auszuweisende Gewerbe- und
Industrieflächen, ist durch die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes und der Bezirksregierung
Köln unabdingbar geworden. Auch die in räumlicher Nähe zum Rhein-Erft-Kreis befindlichen
Kreise haben regionale Konzepte erarbeitet, die bereits fertig gestellt oder noch in Bearbeitung
sind. Das regionale Gewerbe- und Industrieflächenkonzept schränkt dabei die kommunale
Planungshoheit nicht ein.
Ziel ist es zunächst, den Gewerbe- und Industriebetrieben aus dem Rhein-Erft-Kreis und aus der
Region unter Beachtung der planerischen, umweltrechtlichen und sonstigen Bindungen
Flächenpotentiale für betriebliche Ansiedlungen bzw. Erweiterungen anbieten zu können.
Aufgrund der herausragenden Standortbedingungen ist es weiterhin das Ziel, zur
Weiterentwicklung der Wirtschaftsregion Rhein-Erft-Kreis ausreichend Flächen planerisch zu
disponieren.
Zunächst wurde nach erfolgter Bedarfsberechnung der Bestand an gewerblichen Reserveflächen
quantitativ und qualitativ ermittelt. Im nächsten Schritt wurden Suchräume für mögliche weitere
Industrie- und Gewerbeflächen identifiziert und einer Restriktionsanalyse unterzogen. Des
Weiteren wurde auch das Erfordernis zur Umplanung erörtert, sollten sich Flächen, die bisher
noch in der Planung stehen, auch perspektivisch nicht realisieren lassen.
Die Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen (16.1 und 17) hat im laufenden Prozess in 2015 mögliche
Gewerbeentwicklungsflächen identifiziert, diese wurden sowohl durch das Büro Dr. Jansen als
auch durch die Bezirksregierung Köln – Landesplanungsstelle – auf ihre Eignung geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung hat der Projektleiter des Büros Dr. Jansen, Herr Geyer, am 01.12.2015
im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr, vorgestellt – als mögliche Potenzialflächen wurden
Suchraum 1 - Sindorf – West (mögliche gemeinsame Entwicklung mit Heppendorf)
Suchraum 2 - Sindorf – Ost
Suchraum 3 - Erweiterung des Gewerbe –und Industriegebietes Türnich
als geeignete Flächen bewertet.
Der Ausschuss hat seinerzeit die Auswertung zur Kenntnis genommen, die Fraktionen haben sich
eine interne Beratung vorbehalten – Rückmeldungen hierzu liegen der Verwaltung nicht vor.
Seitens des Gutachters wurde nunmehr empfohlen, zur Wahrung möglicher Optionen, bereits jetzt
die identifizierten Flächen in das bereits laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans
einzubringen.
Im Rahmen des Kommunalgespräches mit der BR Köln zur Regionalplanänderung am 11.01.2017
wurden seitens der Verwaltung (Dez.III und Abtlg.L 16.1) die in Frage kommenden Flächen auch –
vorbehaltlich noch zu treffender politischer Entscheidungen - genannt.
Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept ist ein Angebot an die Städte des Rhein-Erft-Kreises,
identifizierte Flächen in einen späteren Planungsprozess in die vorbereitende und verbindliche
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Bauleitplanung zu überführen. Die Entscheidung darüber treffen diese im Rahmen ihrer
Planungshoheit.
Es empfiehlt sich jedoch zur Wahrung möglicher Optionen, bereits jetzt die identifizierten Flächen
in das bereits laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans einzubringen. Um dieses
Anliegen auch mit dem notwendigen politischen Nachdruck zu befördern, ist eine entsprechende
Beschlussfassung erforderlich.
Anlage 1:
Anlage 2 :
Auszüge aus Präsentation PA 01.12.2015 – Darstellung Suchräume Kerpen
Gewerbeflächenkonzept – Präsentation REK
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