Daten
Kommune
Pulheim
Größe
157 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
03.02.14, 18:47
Aktualisiert
03.02.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
60/2014
Erstellt am:
28.01.2014
Aktenzeichen:
IV/61 - ri
Verfasser/in:
Herr Ritter / Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
12.02.2014
Betreff
LEP NRW - Erarbeitung eines neuen Landesentwicklungsplans für Nordrhein-Westfalen
- Stellungnahme der Stadt Pulheim im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren
Belangen berührten öffentlichen Stellen
siehe UPA vom 02.10.2013, Vorlage Nr. 358/2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 60/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die als ANLAGE 1 beigefügte Stellungnahme zum
Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) für Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Beteiligung der in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen abzugeben.
Erläuterungen
Mit einer Mitteilungsvorlage informierte die Verwaltung den Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am
02.10.2013 über den Aufstellungsentwurf des neuen Landesentwicklungsplans LEP NRW und die bis zum 28.02.2014
laufende Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen.
Die Stellungnahme wie angekündigt noch in der Dezember-Sitzung zur Beratung vorzulegen, war leider nicht möglich.
Der jetzt vorgelegte Entwurf kann aber, sofern der Ausschuss der Verwaltung den Auftrag dazu erteilt, noch innerhalb
der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Dabei können auch noch vom Ausschuss angeregte Änderungen oder Ergänzungen eingearbeitet werden.
Wie schon in der o.g. Mitteilung dargelegt bündelt der am 25.06.2013 von der Landesregierung gebilligte Entwurf des
Landesentwicklungsplans die bisher im LEP NRW von 1995, im LEP IV ‚Schutz vor Fluglärm’ und im Landesentwicklungsprogramm (LEPro) enthaltenen Ziele und Grundsätze der Landesplanung in einem Planwerk. Dieses besteht aus
einem 310-seitigen Text mit textlichen Festlegungen, Erläuterungen und Umweltbericht sowie einer Karte von NRW mit
zeichnerischen Festlegungen. Es bestimmt für einen mittelfristigen Zeitraum (15 – 20 Jahre) die räumliche und strukturelle Gesamtentwicklung des Landes NRW durch raumordnerische Ziele und Grundsätze.
Diese Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind sachlich in neun Kapitel zu folgenden Themen gegliedert:
o Räumliche Struktur des Landes
o Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung
o Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
o Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit
o Siedlungsraum
o Freiraum
o Verkehr und technische Infrastruktur
o Rohstoffversorgung
o Energieversorgung
Die zeichnerischen Festlegungen der Karte beziehen sich auf zentrale Orte (Ober-, Mittel- , Grundzentren), landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben und Häfen, landes- bzw. regionalbedeutsame Flughäfen, Gebiete für den
Schutz der Natur und des Wassers, Grünzüge, Überschwemmungsbereiche sowie geplante Talsperren.
Die Rechtswirkungen der textlichen Festlegungen in Form von Zielen oder Grundsätzen sind der als Auszug aus dem
LEP-Entwurf beigefügten ANLAGE 2 zu entnehmen.
Vorlage Nr.: 60/2014 . Seite 3 / 3
Die von der Verwaltung entworfene Stellungnahme beschränkt sich im Kern auf Äußerungen zu solchen Zielen und
Grundsätzen, die aus Pulheimer Sicht bedenklich sind oder zumindest modifiziert werden sollten. Explizite Zustimmung
wird nur in generalisierender Weise zum Ausdruck gebracht.
Als Kapitel 6.5 in den LEP-Entwurf eingestellt wurde der bereits am 13.07.2013 in Kraft getretene sachliche Teilplan
Großflächiger Einzelhandel. Im Rahmen seiner Aufstellung wurde von der Stadt Pulheim eine Stellungnahme abgegeben. Sie zu wiederholen ist verzichtbar, da die Regelungen unberührt von der LEP-Aufstellung zunächst als sachlicher
Teilplan gelten und später in dessen Rechtswirkung integriert werden.
Zum Verfahren
An die Durchführung der Beteiligung schließt sich die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen an.
Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens wird die Landesregierung dem Landtag den Planentwurf mit einem Bericht
über das Verfahren zuleiten. Der Landesentwicklungsplan wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags
als Rechtsverordnung beschlossen. Danach wird der neue LEP NRW im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht und damit rechtswiksam.
Hinweis
Bereits in der o.g. Mitteilungsvorlage wurde darauf hingewiesen, dass der Entwurf zum Landesentwicklungsplan Nordrhein Westfalen auf der Internetseite der Staatskanzlei NRW unter www.nrw.de/landesplanung eingesehen und heruntergeladen werden kann.