Daten
Kommune
Kerpen
Größe
259 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
21.04.17, 11:24
Aktualisiert
24.04.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeiter/in: Reinhard Jung
TOP
Drs.-Nr.: 224.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
20.04.2017
Bemerkungen
25.04.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kündigung einer Mietfläche und Nutzung des Hauses für Kunst und Geschichte;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, das Haus für Kunst und Geschichte künftig auch als
Standesamt zu nutzen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Jung
Amtsleiter
Mitzeichnung
Stadtarchiv
Mitzeichnung
Dez.II / Amt
21
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Stein
Harke-Schmidt
Canzler/ Beriere
Schaaf
Spürck
Nimtz
Begründung:
Mit Schreiben vom 20.04.2017 beantragt die SPD-Fraktion, den in der nichtöffentlichen
Sitzungsvorlage 161.17 unter Punkt II.4. dargestellten Themenbereich „Nutzung des Hauses für
Kunst und Geschichte für Stadtarchiv und Standesamt“ im öffentlichen Teil der Haupt- und
Finanzausschusssitzung am 25.04.2017 zu behandeln.
Vor diesem Hintergrund wird aus dem Gesamtkonzept „Optimierung des Gebäude- und
Flächenbestandes mit dem Ziel der Einsparung von Mietkosten“ der Teilaspekt „Nutzung
des Hauses für Kunst und Geschichte für Stadtarchiv und Standesamt“ im Folgenden
inhaltsgleich (auch) im öffentlichen Teil dargestellt.
Das Gesamtkonzept sieht eine gemeinsame Nutzung des Hauses für Kunst und Geschichte durch
das Stadtarchiv und das Standesamt (einschl. Trauzimmer) vor.
Das Gebäude verfügt über rd. 260 qm Büro- bzw. Ausstellungsfläche (12 Räume) zuzüglich
Nutzflächen, verteilt auf Erdgeschoss und Obergeschoss.
Grundriss Erdgeschoss:
Grundriss Obergeschoss:
Beschlussvorlage 224.17
Seite 2
Das Haus für Kunst und Geschichte ist aus Sicht der Verwaltung für ein Standesamt mit
Trauzimmer besonders geeignet. Das ansprechende historische Gebäude und die dortigen
Räumlichkeiten bieten ein angemessenes Ambiente für Hochzeitsgesellschaften und Trauungen.
Es liegt zudem in zentraler Lage gegenüber der Kirche und unweit des bisherigen Standortes.
Darüber hinaus eignet sich das Standesamt als relativ kleine abgrenzbare Organisationseinheit im
Gegensatz zu anderen Aufgabenbereichen gut für eine Integration in das Haus für Kunst und
Geschichte. Andere Bereiche hätten wesentlich mehr Schnittstellen in das Rathaus und in der
Regel auch noch einen höheren (Büro-) Raumbedarf, was die Nutzung des Hauses für Kunst und
Geschichte stärker beeinträchtigen würde, als die vorgeschlagene Lösung.
Das Standesamt könnte die Flächen im Obergeschoss nutzen mit dem größten Raum als
Trauzimmer mit ca. 43 qm und 2 - 3 Büros für das Standesamtpersonal (insgesamt 3
Mitarbeiterinnen). Der für das Trauzimmer angedachte Raum ist hinsichtlich Fläche und Zuschnitt
für diesen Zweck geeignet. Das bisherige Trauzimmermobiliar kann weiterhin genutzt werden.
Die Barrierefreiheit ist durch einen bereits vorhandenen Treppenlift und nach Begutachtung durch
die Sicherheitsfachkraft gewährleistet. Unabhängig hiervon könnte bei Bedarf oder auf
besonderen Wunsch ausnahmsweise auch auf einen Raum im Erdgeschoss oder in ein anderes
Gebäude (Räumlichkeiten für spezielle Ambientetrauungen) ausgewichen werden.
Das Stadtarchiv mit insgesamt drei Mitarbeiterinnen würde vorwiegend das Erdgeschoss nutzen.
Die räumliche Unterbringung des Standesamtes/ Trauzimmers im Obergeschoss hat allerdings
zur Konsequenz, dass sich die Ausstellungsflächen erheblich reduzieren und die verbleibenden
Flächen der Präsentation der Werke von H. J. Baum bis zum 31.05.2021 (vereinbarte
Präsentationspflicht lt. Schenkungsvertrag) vorbehalten sind. Ausstellungen und begleitende
Veranstaltungen könnten daher in der bisherigen Form und Qualität dort nicht mehr präsentiert
bzw. durchgeführt werden. Das bildungspädagogische Konzept z.B. hinsichtlich der
Zusammenarbeit mit Schulen ist in der bisherigen Form nicht mehr möglich, auch das Angebot für
Führungen muss eingeschränkt werden. Insofern kann der Bildungsauftrag des Stadtarchivs, der
auch im NRW-Archivgesetz fixiert ist, nur noch eingeschränkt wahrgenommen werden. Das
Ausstellungskonzept müsste unter Berücksichtigung anderer Raumressourcen im Stadtgebiet
(Rathaus, Soziokulturelles Zentrum, Schulen, Kolping Zentrum Kerpen in Abstimmung mit den
jeweiligen "Hausherren") entsprechend angepasst werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der
Aufwand für Konzeption, Aufbau, Präsentation und Betreuung von Ausstellungen an alternativen
Standorten erheblich höher ist bzw. die meisten Leihgaben für diese Standorte nicht zur
Verfügung gestellt werden. Dadurch verlieren die Ausstellungen an Attraktivität. Der Aufwand für
die bisher im Haus für Kunst und Geschichte präsentierten Ausstellungen zur Stadtgeschichte ist
sehr hoch. Dieser Aufwand ist nur zu rechtfertigen, wenn die Ausstellungen über einen längeren
Zeitraum gezeigt werden können. Das wiederum wird an alternativen Standorten in der Regel
nicht möglich sein. Ein deutlicher Qualitätsverlust bei den Ausstellungen ist die Folge.
Das Haus für Kunst und Geschichte würde mit dem neuen Konzept weitestgehend seinen
musealen Charakter verlieren und es gäbe insofern kein städtisches Museum mehr.
Allerdings ist als eine Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept 2017 ohnehin vorgesehen, die
Anzahl der Ausstellungen zu reduzieren (siehe Haushaltsicherungskonzept; Maßnahmennr. 201611).
Beschlussvorlage 224.17
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Am Beispiel der letzten beiden Jahre sind die Ausstellungen im Haus für Kunst und Geschichte
dargestellt:
Art der Ausstellung
2015
historische Ausstellungen
Kunstausstellungen
2016
historische Ausstellung
Kunstausstellungen
Thema
Ausstellungsdauer
Besucherzahl
Deportiert ins Ghetto
09.11.14 - 27.02.15
141
Erster Weltkrieg
Der blaue Frosch –
Frau Moritz Marten
08.05. - 01.10.2015
23.10.15 – 07.01.16
672
322
500 Jahre Reinheitsgebot
„Bier-lokal“
22.04. – 22.09.16
371
200 Jahre Preußen
Querbeet – Kunstgemeinschaft Handfest
04.11.16 – 17.02.17
15.01. – 12.02.16
310
192
Lisa Joncker
19.02. – 14.04.16
100
Demnach wurden im Haus für Kunst und Geschichte in den Jahren 2015 und 2016 je 2 historische
Ausstellungen und 1 – 2 Kunstausstellungen gezeigt.
Außerhalb des Hauses für Kunst und Geschichte sind im gleichen Zeitraum folgende
Ausstellungen präsentiert worden:
2015: A. Kolping im Rathaus
2016: A. Kolping im Berufskolleg
2016: hin und weg im Rathaus
Eine Neukonzeption der Ausstellungsstandorte beträfe somit 3 – 4 Ausstellungen pro Jahr; alle
anderen Nutzungen im Haus für Kunst und Geschichte wären hiervon nicht betroffen und könnten
im bisherigen Umfang weiterhin angeboten werden. Dies gilt insbesondere für die
Nutzung des Lesesaals mit der angrenzenden Bibliothek
Nutzung durch den Heimatverein
Präsentation der Werke von Prof. Baum
Unabhängig davon wäre ein Trauzimmer im OG außerhalb der Trauungen auch multifunktional
nutzbar (z.B. für Vorträge oder Seminare etc.)
Die Sanierung des alten Amtsgerichtes mit anschließender Nutzung als Haus für Kunst und
Geschichte wurde in den 1990er Jahren durch Landesmittel gefördert. Eine (teilweise) Änderung
der Nutzung des Gebäudes (auch als Standesamt) müsste der Bezirksregierung als
Zuschussgeber angezeigt bzw. beantragt werden. Diesbezüglich hat die Verwaltung bereits mit
der Bezirksregierung Kontakt aufgenommen. Nach telefonischer Auskunft ist davon auszugehen,
dass keine Fördermittel mehr zurückgefordert werden. Dies ist vor allem darin begründet, dass die
Zweckbindungsfrist (25 Jahre) bald ausläuft und sich die Nutzungsänderung nur auf eine
Teilfläche bezieht (ca. 1/3 der Gesamtfläche).
Beschlussvorlage 224.17
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Alternativen für die Unterbringung des Standesamtes/ Trauzimmer:
In die Überlegungen wurden auch Alternativen für die Unterbringung des Standesamtes und des
Trauzimmers einbezogen.
Die Unterbringung des Trauzimmers in die ursprünglichen Räumlichkeiten des Rathauses (2
Büroachsen rechts vom Eingang) ist insbesondere aus folgenden Gründen nicht sinnvoll.
Ein wesentlicher Grund für die Auslagerung im Jahr 2003 waren die beengten räumlichen
Verhältnisse und die Lage in den Hauptpublikumsbereichen des Erdgeschosses. In den ersten
Jahren nach Bezug des Rathauses war die Größe des Trauzimmers bzw. der Zuschnitt des
Raumes noch angemessen und ausreichend. Die standesamtliche Trauung hat mit den Jahren
allerdings an Bedeutung gewonnen. Die bei den standesamtlichen Trauungen anwesenden
Hochzeitsgesellschaften haben sich erheblich vergrößert. Diese Entwicklung wird noch dadurch
verstärkt, wenn das Brautpaar zudem auf eine kirchliche Trauung verzichtet und sich die
Hochzeitsfeierlichkeit auf eine standesamtliche Trauung konzentriert.
Von daher wird ein aus zwei Büroachsen bestehendes Trauzimmer (mit ca. 35 qm) zu klein sein.
Eine Erweiterung auf drei Achsen ist keine Lösung, weil dann der Raum hinsichtlich des
Zuschnittes zu schmal und zu lang wäre. Erschwerend käme hinzu, dass keine geeigneten
Wartezonen mehr für Hochzeitsgesellschaften zur Verfügung stünden. Nach Auslagerung des
Standesamtes wurde der Foyerbereich verkleinert zu Gunsten eines notwendigen
Besprechungsraumes für das Jugendamt.
Unabhängig davon wäre eine Integration des Standesamtes in das Rathaus mangels
Raumkapazitäten nicht ohne weiteres möglich. Ein Standesamt mit Trauzimmer hätte im Rathaus
einen Platzbedarf von 5 – 6 Büros. Dieser Platz müsste wiederum durch Auslagerung anderer
Bereiche aus dem Rathaus erst geschaffen werden. Alternativflächen stehen in dieser
Größenordnung nicht zur Verfügung, es sei denn, man verlagert diese Büroarbeitsplätze in das
Haus für Kunst und Geschichte. Diese Lösung würde - wie bereits erläutert – die Nutzung des
Hauses für Kunst und Geschichte stärker einschränken als eine dortige Unterbringung des
Standesamtes.
Eine weitere Alternative wäre der Anbau eines Trauzimmers an das Rathaus als Pavillon mit
separatem Eingang. Eine derartige Variante wurde damals im Rahmen des Neubaus diskutiert
und war im Innenhof mit einer Größe von rd. 25 qm geplant. Diese Variante ist allerdings nicht
realisiert worden und wäre auch im Nachhinein von der Grundfläche zu klein gewesen. Eine
ähnliche Lösung könnte stattdessen am Westflügel in Richtung Parkplätze umgesetzt werden; mit
einer Fläche von ca. 50 qm mit separatem Zugang und Verbindung ins Rathaus. Diese
Trauzimmervariante würde allerdings mit einer Investitionssumme von mindestens 100.000 € zu
Buche schlagen und wäre unter Berücksichtigung von Planungs- und Bauphase bis 01.04.2018
wohl nicht bezugsfertig.
Ergebnis/ Empfehlung
Die Verwaltung schlägt mit Sitzungsvorlage 161.17 im nichtöffentlichen Teil vor, den Mietvertrag
„Stiftsquartier“ zum 31.03.2018 zu kündigen. Unter Berücksichtigung der angemieteten
Zusatzfläche im Haus der Familie ließen sich jährliche (Netto-) Einsparungen von rd. 40.000 €
erzielen. Eine Kündigung dieser Fläche ist allerdings nur dann möglich und sinnvoll, wenn
sämtliche dargestellten Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch
für die Verlagerung des Standesamtes in das Haus für Kunst und Geschichte. Diese
Maßnahme trägt nicht nur zu einer besseren und wirtschaftlicheren Auslastung des Gebäudes bei,
sondern hätte ein Standesamt mit Trauzimmer an einem hierfür prädestinierten Standort zur
Folge.
Die Einschränkungen beschränken sich auf die (reinen) Ausstellungen und müssten - wie in
vielen Aufgabenbereichen auch - als Standardreduzierung in einem Haushaltssicherungskonzept
bewusst in Kauf genommen werden. Alle übrigen Nutzungsschwerpunkte des Hauses für
Kunst und Geschichte blieben von dieser Maßnahme unberührt und könnten im bisherigen
Umfang angeboten werden.
Beschlussvorlage 224.17
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Sollte das Standesamt nicht in das Haus für Kunst und Geschichte verlagert werden, müsste es
mangels sinnvoller Alternativen im Stiftsquartier verbleiben. In diesem Fall müsste der
Mietvertrag mit dem Stiftsquartier über den 31.03.2018 hinaus verlängert werden, wobei die
Mietkonditionen von der Mietdauer abhängen dürften.
In einem Zeitkorridor von 2 -3 Jahren könnte dann ggf. geprüft werden, ob durch wirtschaftlich
sinnvolle Investitionen (z.B. (Teil-) Aufstockung Rathaus und Anbau Pavillon für Trauzimmer)
mittelfristig die Möglichkeit besteht, sich im Gegenzug von Mietflächen zu trennen.
Beschlussvorlage 224.17
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