Daten
Kommune
Inden
Größe
8,8 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
27.10.10, 20:31
Aktualisiert
11.01.11, 20:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 11. Januar 2011
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 6. Sitzung
des des Rates
am 06.10.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
5.1
Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3.1 BauGB
Herr Marx erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und
Beschlussfassung nicht teil.
Herr Schuster verweist auf die Vorberatungen im Ausschuss für
Gemeindeplanung und –entwicklung am 22.09.2010. Hier war eine
Änderung der Straßenführung (Rundverkehr anstelle von Sackgasse)
beschlossen worden. Der geänderte Vorentwurf mit der Begründung war
dem Rat am 30.09.2010 übersandt worden. Es handelt sich hierbei um
einen Vorentwurf, der lediglich dazu dient, den Straßenverlauf
darzustellen; der Inhalt ist nur nachrichtlich zu sehen.
Sodann beschließt der Rat einstimmig:
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Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein
Bebauungsplan aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durch
Zusendung dieses Beschlusses, sowie einer Übersichtskarte des
Plangebiets und Angaben über die Ziele und Zwecke der Planung
an die Behörden erfolgen. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von
einem Monat eingeräumt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3. Abs. 1 BauGB soll
durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses
in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die
Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt,
erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit Bekanntmachung
durch den Bürgermeister festzulegen. Die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen
werden auf Wunsch der Öffentlichkeit dargelegt. Der
Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist allgemein
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
90/2010
Beschluss der Sitzung des Rates vom 06.10.2010
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