Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3.1 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,8 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
27.10.10, 20:31
Aktualisiert
11.01.11, 20:33
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3.1  BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3.1  BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 8,8 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 11. Januar 2011 Der Bürgermeister Beschluss über die 6. Sitzung des des Rates am 06.10.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 5.1 Bebauungsplan Nr. 27b „Waagmühle 3“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4.1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3.1 BauGB Herr Marx erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Herr Schuster verweist auf die Vorberatungen im Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung am 22.09.2010. Hier war eine Änderung der Straßenführung (Rundverkehr anstelle von Sackgasse) beschlossen worden. Der geänderte Vorentwurf mit der Begründung war dem Rat am 30.09.2010 übersandt worden. Es handelt sich hierbei um einen Vorentwurf, der lediglich dazu dient, den Straßenverlauf darzustellen; der Inhalt ist nur nachrichtlich zu sehen. Sodann beschließt der Rat einstimmig: - - - Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durch Zusendung dieses Beschlusses, sowie einer Übersichtskarte des Plangebiets und Angaben über die Ziele und Zwecke der Planung an die Behörden erfolgen. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von einem Monat eingeräumt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3. Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit Bekanntmachung durch den Bürgermeister festzulegen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden auf Wunsch der Öffentlichkeit dargelegt. Der Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 90/2010 Beschluss der Sitzung des Rates vom 06.10.2010 Seite 2