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Beschlusstext (Widmung der Straßen in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 "Gut Müllenark")

Daten

Kommune
Inden
Größe
6,8 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
27.10.10, 20:31
Aktualisiert
11.01.11, 20:33
Beschlusstext (Widmung der Straßen in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 "Gut Müllenark")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 11. Januar 2011 Der Bürgermeister Beschluss über die 6. Sitzung des des Rates am 06.10.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 7. Widmung der Straßen in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 "Gut Müllenark" Auf Empfehlung des Bauausschusses beschließt der Rat einstimmig: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 05. April 2005 (GV. NW. S. 306) werden die nachfolgend aufgeführten Straßen in der Ortschaft Schophoven dem öffentlichen Verkehr gewidmet: 1. Am Luschend 2. Bauweg (zwischen Schophovener Straße und Am Luschend) 3. Hüttenstraße 4. Schophovener Straße 5. Steinstraße (bis einschließlich Hausnummer 12a) Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW und werden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. 82/2010