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Beschlussvorlage (Erftlagune; hier: Schulische Auslastung Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
06.06.2017
Erstellt
24.05.17, 13:16
Aktualisiert
06.06.17, 11:34
Beschlussvorlage (Erftlagune;
hier: Schulische Auslastung
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlussvorlage (Erftlagune;
hier: Schulische Auslastung
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeiter/in: Frau Neubacher TOP Drs.-Nr.: 274.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur X 01.06.2017 Bemerkungen 06.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erftlagune; hier: Schulische Auslastung Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Neubacher Floryszak Pütgens Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 beschlossen, die Öffnungszeiten so zu gestalten, dass die Erftlagune außerhalb der Ferien an den Wochentagen vormittags für das Schulschwimmen zur Verfügung steht,. Das Frühschwimmen bleibt außerhalb der Ferien erhalten. In den Ferien und an allen Wochenenden wird am Vor- und Nachmittag öffentliches Schwimmen angeboten. Insgesamt wurden die Stellen im Bäderbereich um 3 Vollzeitstellen reduziert. Die Soll-Jahresarbeitszeit des vorhandenen Personals ist mit dem o.g. Konzept erschöpft. Die Öffnung des Bades außerhalb der Ferien während des Vormittags erfordert den Einsatz von zusätzlichem Personal. Während des Schulschwimmens ist kein Kassen- und Aufsichtspersonal vor Ort. Es wird die Zugangskontrolle gesichert und zwischengereinigt. In Absprache mit dem Amt für Soziales, Schulen und Integration wurden am 22.05.2017 alle Schulleiterinnen und Schulleiter gebeten, erst für das 2. Halbjahr des Schuljahres 2017/2018 die Belegung in der Erftlagune anzumelden. Ursprünglich war geplant, dass das Schulschwimmen in der Erftlagune bereits ab dem 1. Halbjahr erfolgt. Dies ist aber nicht möglich, da sich die Eröffnung der Erftlagune verzögert und noch kein konkreter Eröffnungstermin bekannt ist. Der Belegungsplan für das 2. Halbjahr wird in Kürze über das Amt für Soziales, Schulen und Integration erstellt. Inwieweit alle Bahnen mit Schulschwimmen belegt sind, kann derzeit nicht mitgeteilt werden. Derzeit wird geprüft, inwieweit freie Kapazitäten am Vormittag mit einem Kursangebot aufgefüllt werden können (z.B. Schwimmunterricht für Nichtschwimmerkinder). Entsprechende Angebote liegen vor und werden derzeit ausgewertet. Erste Auswertungen zeigen, dass mit diesen Angeboten das gemeinsame Ziel, das Schwimmen im Klein- und Schulkinderbereich zu fördern, über das bisherige Maß hinaus erreicht werden kann. Zudem können ggf. Einnahmesteigerungen im Bereich Kursangebote in einem größeren Umfang als bisher erzielt werden. Die entsprechenden Verträge sollen bis zur Wiedereröffnung der Erftlagune abgeschlossen werden. Beschlussvorlage 274.17 Seite 2