Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
06.06.2017
Erstellt
24.05.17, 13:16
Aktualisiert
06.06.17, 11:34
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und
Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen,
Bäder
Bearbeiter/in: Frau Neubacher
TOP
Drs.-Nr.: 274.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
X
01.06.2017
Bemerkungen
06.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erftlagune;
hier: Schulische Auslastung
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Neubacher
Floryszak
Pütgens
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 beschlossen, die Öffnungszeiten so zu
gestalten, dass die Erftlagune außerhalb der Ferien an den Wochentagen vormittags für das
Schulschwimmen zur Verfügung steht,. Das Frühschwimmen bleibt außerhalb der Ferien erhalten.
In den Ferien und an allen Wochenenden wird am Vor- und Nachmittag öffentliches Schwimmen
angeboten.
Insgesamt wurden die Stellen im Bäderbereich um 3 Vollzeitstellen reduziert.
Die Soll-Jahresarbeitszeit des vorhandenen Personals ist mit dem o.g. Konzept erschöpft. Die
Öffnung des Bades außerhalb der Ferien während des Vormittags erfordert den Einsatz von
zusätzlichem Personal. Während des Schulschwimmens ist kein Kassen- und Aufsichtspersonal
vor Ort. Es wird die Zugangskontrolle gesichert und zwischengereinigt.
In Absprache mit dem Amt für Soziales, Schulen und Integration wurden am 22.05.2017 alle
Schulleiterinnen und Schulleiter gebeten, erst für das 2. Halbjahr des Schuljahres 2017/2018 die
Belegung in der Erftlagune anzumelden. Ursprünglich war geplant, dass das Schulschwimmen in
der Erftlagune bereits ab dem 1. Halbjahr erfolgt. Dies ist aber nicht möglich, da sich die Eröffnung
der Erftlagune verzögert und noch kein konkreter Eröffnungstermin bekannt ist.
Der Belegungsplan für das 2. Halbjahr wird in Kürze über das Amt für Soziales, Schulen und
Integration erstellt. Inwieweit alle Bahnen mit Schulschwimmen belegt sind, kann derzeit nicht
mitgeteilt werden.
Derzeit wird geprüft, inwieweit freie Kapazitäten am Vormittag mit einem Kursangebot aufgefüllt
werden können (z.B. Schwimmunterricht für Nichtschwimmerkinder). Entsprechende Angebote
liegen vor und werden derzeit ausgewertet. Erste Auswertungen zeigen, dass mit diesen
Angeboten das gemeinsame Ziel, das Schwimmen im Klein- und Schulkinderbereich zu fördern,
über das bisherige Maß hinaus erreicht werden kann.
Zudem können ggf. Einnahmesteigerungen im Bereich Kursangebote in einem größeren Umfang
als bisher erzielt werden. Die entsprechenden Verträge sollen bis zur Wiedereröffnung der
Erftlagune abgeschlossen werden.
Beschlussvorlage 274.17
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