Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
29.05.17, 13:16
Aktualisiert
29.05.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: Projektbeauftragter
Sportstättenzielplanung
Bearbeiter: Karl-Hans Giesen
TOP
Drs.-Nr.: 269.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
06.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
27.06.2017
X
18.05.2017
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Pachtvertrag mit der Schützenbruderschaft St. Hubertus Hemmersbach;
hier: Pachtverlängerung
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Amtsleiter 15 und
Projektbeauftragter
Sportstättenzielplanung
Mitzeichnung
Dez. III
Mitzeichnung
Amt 18
Giesen
Schwister
Vaaßen
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Zu Frage 1:
Am 10.05.2017 hat die Abteilung Liegenschaften gemeinsam mit den Vertretern der
Schützenbruderschaft St. Hubertus Hemmersbach die Inhalte für einen neuen Pachtvertrag ab
dem 01.10.2017 besprochen und abgestimmt.
Es wurde vereinbart, die Zustimmung zum Abschluss des neuen Pachtvertrages, der nahtlos an
den noch bestehenden Pachtvertrag anschließen soll, in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 27.06.2017 einzuholen.
Die hierzu erforderliche Vorlage wird als Tagesordnungspunkt „Verpachtung einer Teilfläche aus
einem städtischen Grundstück in der Gemarkung Horrem, hier: Abschluss eines Pachtvertrages“
unter der Drs.-Nr. 253.17 eingestellt.
Zu Frage 2:
Es wurde und wird im Zusammenhang mit der Umsetzung des Sportplatzkonzeptes auf der
Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 27.10.2015 keine Neuvermessung beauftragt, insoweit
entstehen keine Kosten.
Beschlussvorlage 269.17
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