Daten
Kommune
Pulheim
Größe
38 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
20.01.14, 08:48
Aktualisiert
20.01.14, 08:48
Stichworte
Inhalt der Datei
-
MESSDI ENER St. Martinus und St. Cornelius
Brauweilerstraße 18. 50259 PULHEIM
FON 02238/ 72 00
FAX 02238/ 55 7 44
Satzung der Messdiener St. Martinus und St. Cornelius aus Sinthern/ Geyen
§ 1Name und Sitz
Die Messdiener St. Martinus und St. Cornelius aus Sinthern/ Geyen haben ihren Sitz in der
Brauweilerstraße 18, in 50259 Pulheim-Sinthern.
§ 2 Ziel und Aufgabe
Das Ziel unserer Jugendgruppe ist in erster Linie die Vermittlung christlicher Grundwerte an
Mädchen und Jungen. Dazu bereiten wir Kinder und Jugendliche auf die aktive Mitgestaltung von
Gottesdiensten vor. Um die Integration der Kinder und Jugendlichen in die Gruppe zu fördern,
organisieren wir unter dem Dach der katholischen Kirche wöchentliche Gruppenstunden, Fahrten
und Ausflüge.
§ 3 Mittelverwendung
Die Messdiener St. Martinus und St. Cornelius aus Sinthern/ Geyen sind selbstlos tätig. Es werden
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus
den Mitteln der Messdiener St. Martinus und St. Cornelius. Leiter erhalten je nach Bedarf eine
Aufwandsentschädigung für allgemein entstehende Kosten wie z. B. Telefongebühren. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Messdiener St. Martinus und St. Cornelius Sinthern/
Geyen fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen bevorzugt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist der Empfang der ersten heiligen Kommunion.
Mitglied wird, wer sich dazu entschlossen hat, sich als Messdiener weihen zu lassen.
§ 5 Beendigung
Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder freiwilligen Austritt. Ferner ist ein Ausschluss durch eine
2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Leiterrunde möglich. Vor diesem Ausschluss
ist der/die Betroffene zu hören.
§ 6 Organe der Messdiener St. Cornelius/ St. Martinus aus Sinthern/Geyen
1.) Obermessdienerteam
3.) Leiterrunde
4.) Leiterrundenversammlung
§ 7 Leitersprecherteam
Das Obermessdienerteam besteht aus zwei Personen und wird alle 2 Jahre von der
Leiterrundenversammlung gewählt. Aufgabe des Leitersprecherteams ist: Die Vertretung nach
außen, die Verwaltung des Messdienervermögens, die Gesprächsführung bei Leiterrunden und
Leiterrundenversammlungen, Ansprechpartner für alle Messdiener von St. Martinus und Cornelius
aus Sinthern/ Geyen.
§ 8 Leiterrunde
Die Leiterrunde trifft sich einmal monatlich und koordiniert
bzw.
organisiert
die
Messdienerarbeit. Entscheidungen werden durch
einfache Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Leiter getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Leitersprecherteam.
Leiter werden können alle Messdiener ab einem Alter von 16 Jahren. Die Wahlen finden einmal
jährlich statt und werden durch eine einfache Stimmenmehrheit entschieden.
§ 9 Leiterrundenversammlung
Die Leiterrundenversammlung trifft sich alle 2 Jahre auf Einladung des amtierenden
Obermessdienerteams und wählt das neue Obermessdienerteam mit einfacher Mehrheit. Mit jeweils
einer Stimme stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Leiterrunde. Die Leiterrundenversammlung ist
beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder.
§ 10 Kassenwart
Der Kassenwart wird zeitgleich mit den Obermessdienern für zwei Jahre gewählt.
§ 11 Kassenprüfer
Die Leiterrundenversammlung wählt mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder
einen voll geschäftsfähigen Kassenprüfer. Dieser kontrolliert die Kassengeschäfte der Messdiener St.
Martinus und St. Cornelius aus Sinthern/ Geyen und prüft die rechnerische Richtigkeit. Eine
Überprüfung hat mindestens einmal pro Jahr zu erfolgen.
§ 14 Satzungsänderung
Eine Satzungsänderung behält sich die Leiterrunde mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten
vor.
§ 15 Auflösung
Die Auflösung der Messdiener St. Martinus und St. Cornelius aus Sinthern/ Geyen ist durch den
Beschluss der Leiterrundenversammlung mit einer 4/5 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder
herbeizuführen. Im Falle der Auflösung der Messdiener St. Martinus und Cornelius aus Sinthern/
Geyen wird in der letzten Leiterrundenversammlung mit der gleichen Mehrheit über den
Verwendungszweck des Messdienervermögens entschieden.
Anmerkung: Bei einer einfachen Mehrheit muss die Anwesenheit von mind. 5 Mitgliedern der
Leiterrunde gewährleistet sein.