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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 513/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
38 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
20.01.14, 08:48
Aktualisiert
20.01.14, 08:48
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 513/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 513/2013)

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Inhalt der Datei

- MESSDI ENER St. Martinus und St. Cornelius Brauweilerstraße 18. 50259 PULHEIM FON 02238/ 72 00 FAX 02238/ 55 7 44 Satzung der Messdiener St. Martinus und St. Cornelius aus Sinthern/ Geyen § 1Name und Sitz Die Messdiener St. Martinus und St. Cornelius aus Sinthern/ Geyen haben ihren Sitz in der Brauweilerstraße 18, in 50259 Pulheim-Sinthern. § 2 Ziel und Aufgabe Das Ziel unserer Jugendgruppe ist in erster Linie die Vermittlung christlicher Grundwerte an Mädchen und Jungen. Dazu bereiten wir Kinder und Jugendliche auf die aktive Mitgestaltung von Gottesdiensten vor. Um die Integration der Kinder und Jugendlichen in die Gruppe zu fördern, organisieren wir unter dem Dach der katholischen Kirche wöchentliche Gruppenstunden, Fahrten und Ausflüge. § 3 Mittelverwendung Die Messdiener St. Martinus und St. Cornelius aus Sinthern/ Geyen sind selbstlos tätig. Es werden nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln der Messdiener St. Martinus und St. Cornelius. Leiter erhalten je nach Bedarf eine Aufwandsentschädigung für allgemein entstehende Kosten wie z. B. Telefongebühren. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Messdiener St. Martinus und St. Cornelius Sinthern/ Geyen fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen bevorzugt werden. § 4 Mitgliedschaft Die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist der Empfang der ersten heiligen Kommunion. Mitglied wird, wer sich dazu entschlossen hat, sich als Messdiener weihen zu lassen. § 5 Beendigung Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder freiwilligen Austritt. Ferner ist ein Ausschluss durch eine 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Leiterrunde möglich. Vor diesem Ausschluss ist der/die Betroffene zu hören. § 6 Organe der Messdiener St. Cornelius/ St. Martinus aus Sinthern/Geyen 1.) Obermessdienerteam 3.) Leiterrunde 4.) Leiterrundenversammlung § 7 Leitersprecherteam Das Obermessdienerteam besteht aus zwei Personen und wird alle 2 Jahre von der Leiterrundenversammlung gewählt. Aufgabe des Leitersprecherteams ist: Die Vertretung nach außen, die Verwaltung des Messdienervermögens, die Gesprächsführung bei Leiterrunden und Leiterrundenversammlungen, Ansprechpartner für alle Messdiener von St. Martinus und Cornelius aus Sinthern/ Geyen. § 8 Leiterrunde Die Leiterrunde trifft sich einmal monatlich und koordiniert bzw. organisiert die Messdienerarbeit. Entscheidungen werden durch einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Leiter getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Leitersprecherteam. Leiter werden können alle Messdiener ab einem Alter von 16 Jahren. Die Wahlen finden einmal jährlich statt und werden durch eine einfache Stimmenmehrheit entschieden. § 9 Leiterrundenversammlung Die Leiterrundenversammlung trifft sich alle 2 Jahre auf Einladung des amtierenden Obermessdienerteams und wählt das neue Obermessdienerteam mit einfacher Mehrheit. Mit jeweils einer Stimme stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Leiterrunde. Die Leiterrundenversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. § 10 Kassenwart Der Kassenwart wird zeitgleich mit den Obermessdienern für zwei Jahre gewählt. § 11 Kassenprüfer Die Leiterrundenversammlung wählt mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder einen voll geschäftsfähigen Kassenprüfer. Dieser kontrolliert die Kassengeschäfte der Messdiener St. Martinus und St. Cornelius aus Sinthern/ Geyen und prüft die rechnerische Richtigkeit. Eine Überprüfung hat mindestens einmal pro Jahr zu erfolgen. § 14 Satzungsänderung Eine Satzungsänderung behält sich die Leiterrunde mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten vor. § 15 Auflösung Die Auflösung der Messdiener St. Martinus und St. Cornelius aus Sinthern/ Geyen ist durch den Beschluss der Leiterrundenversammlung mit einer 4/5 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder herbeizuführen. Im Falle der Auflösung der Messdiener St. Martinus und Cornelius aus Sinthern/ Geyen wird in der letzten Leiterrundenversammlung mit der gleichen Mehrheit über den Verwendungszweck des Messdienervermögens entschieden. Anmerkung: Bei einer einfachen Mehrheit muss die Anwesenheit von mind. 5 Mitgliedern der Leiterrunde gewährleistet sein.