Daten
Kommune
Brühl
Größe
23 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
22.09.15, 18:28
Aktualisiert
22.09.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 5 für HA
28.09.15\373-2015\1101, 15-08-13 Datenblatt TEP Ergänzung geä Rd
Datenblatt TEP 11 01
Produktbereich:
Produktgruppe (gleich TEP)
Anlage 1a
11 Innere Verwaltung
11 01 Politische Gremien, Verwaltungsführung, Betriebsrat
und Rechnungsprüfung
Das bereits erstellte Datenblatt bitte ich wie folgt zu ergänzen:
Kostenstelle 1101 0200 - Beschäftigtenvertretung
3. Vorschläge GPA mit Stellungnahme Verwaltung
Streichung der Zuschüsse an den Personalrat
Deckelung des Budgets für den Personalrat
Ohne Personalaufwendungen belaufen sich die dem Personalrat zur Verfügung stehenden Mittel im
Jahr 2015 auf 18.130 €. Davon sind 8.255 € in Abzug zu bringen, die dem Personalrat für die
Duchführung seiner Arbeit zur Verfügung zu stellen sind (RdErl. des Ministeriums für Inneres und
Kommunales vom 14.03.2013): Reisekosten, Fachliteratur, Fortbildung, Büromaterial, Porto, Telefon,
Abschreibungen, Prozess- und Rechtsberatungskosten, Dienst- und Schutzkleidung, Unterhaltung
der Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Darüber hinaus sind nach § 40 LPVG dem Personalrat Haushaltsmittel zur Deckung des
Repräsentationsaufwandes zur Verfügung zu stellen. Nach der Aufwandsdeckungsverordnung NRW
wären dies bei mehr als 100 Beschäftigten ein Grundbetrag in Höhe von 76,70 € für die ersten 100
Beschäftigten und 0,60 € für jeden weiteren bei der letzten Personalratswahl im Wählerverzeichnis
festgestellten Beschäftigten. Dies würde einen jährlichen Zuschuss von unter 400 € ergeben.
Seine Aufwendungen für Repräsentation (Bewirtung, Kranz- oder Blumenspenden, kleine
Geschenke bei Gratulationen zu Dienstjubiläen oder bei Besuchen von erkrankten Bechäftigten
usw.) muss der Personalrat aus dem oben dargestellten Budget von ca. 400 € bestreiten. Die
Ansätze des Jahres 2015 belaufen sich für Bewirtungskosten auf 350 € und sonstige
Geschäftsaufwendungen auf 225 €.
Der Personalrat erhält jährlich ein Budget von 7.200 € (zzgl. 2.100 € für Einzelaufträge an die
Stadtwerke), die von ihm als Verfügungsmittel für die Ausrichtung des Betriebsfestes und der
Karnevalsfeier, für die Studienfahrt und die Personalversammlung eingesetzt werden. Einsparungen
können erzielt werden, wenn sich z.B. das Betriebsfest des Personalrates und die Weihnachtsfeier
des Bürgermeisters jährlich abwechseln würden und die Studienfahrt nur alle 2 Jahre veranstaltet
würde. Auch die Bewirtung im Anschluss an die Personalversammlung könnte entfallen.
Dabei trägt sich die Karnevalsfeier im Rathaus aus den Einnahmen (Eintrittsgelder für Besucher, die
nicht Beschäftigte sind) selbst, wenn auf die Aufstellung eines Zeltes im Rathausinnenhof verzichtet
wird. Personalrat und Verwaltung suchen hierzu für das Jahr 2016 nach einer alternativen Lösung.
Vor Jahren haben die freigestellten Personalratsmitgliederinnen auf die ihnen zustehenden 5
Std./wöchenltlich einer Schreibkraft verzichtet. In Absprache mit dem Bürgermeister wird beim Tode
ehemaliger Beschäftigter nur noch ein gemeinsamer Kranz bestellt.