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Vorlage (Anlage 1a TEP 11 01, Datenblatt Ergänzung 373-2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
23 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
22.09.15, 18:28
Aktualisiert
22.09.15, 18:28
Vorlage (Anlage 1a TEP 11 01, Datenblatt Ergänzung 373-2015)

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Inhalt der Datei

I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 5 für HA 28.09.15\373-2015\1101, 15-08-13 Datenblatt TEP Ergänzung geä Rd Datenblatt TEP 11 01 Produktbereich: Produktgruppe (gleich TEP) Anlage 1a 11 Innere Verwaltung 11 01 Politische Gremien, Verwaltungsführung, Betriebsrat und Rechnungsprüfung Das bereits erstellte Datenblatt bitte ich wie folgt zu ergänzen: Kostenstelle 1101 0200 - Beschäftigtenvertretung 3. Vorschläge GPA mit Stellungnahme Verwaltung Streichung der Zuschüsse an den Personalrat Deckelung des Budgets für den Personalrat Ohne Personalaufwendungen belaufen sich die dem Personalrat zur Verfügung stehenden Mittel im Jahr 2015 auf 18.130 €. Davon sind 8.255 € in Abzug zu bringen, die dem Personalrat für die Duchführung seiner Arbeit zur Verfügung zu stellen sind (RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 14.03.2013): Reisekosten, Fachliteratur, Fortbildung, Büromaterial, Porto, Telefon, Abschreibungen, Prozess- und Rechtsberatungskosten, Dienst- und Schutzkleidung, Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Darüber hinaus sind nach § 40 LPVG dem Personalrat Haushaltsmittel zur Deckung des Repräsentationsaufwandes zur Verfügung zu stellen. Nach der Aufwandsdeckungsverordnung NRW wären dies bei mehr als 100 Beschäftigten ein Grundbetrag in Höhe von 76,70 € für die ersten 100 Beschäftigten und 0,60 € für jeden weiteren bei der letzten Personalratswahl im Wählerverzeichnis festgestellten Beschäftigten. Dies würde einen jährlichen Zuschuss von unter 400 € ergeben. Seine Aufwendungen für Repräsentation (Bewirtung, Kranz- oder Blumenspenden, kleine Geschenke bei Gratulationen zu Dienstjubiläen oder bei Besuchen von erkrankten Bechäftigten usw.) muss der Personalrat aus dem oben dargestellten Budget von ca. 400 € bestreiten. Die Ansätze des Jahres 2015 belaufen sich für Bewirtungskosten auf 350 € und sonstige Geschäftsaufwendungen auf 225 €. Der Personalrat erhält jährlich ein Budget von 7.200 € (zzgl. 2.100 € für Einzelaufträge an die Stadtwerke), die von ihm als Verfügungsmittel für die Ausrichtung des Betriebsfestes und der Karnevalsfeier, für die Studienfahrt und die Personalversammlung eingesetzt werden. Einsparungen können erzielt werden, wenn sich z.B. das Betriebsfest des Personalrates und die Weihnachtsfeier des Bürgermeisters jährlich abwechseln würden und die Studienfahrt nur alle 2 Jahre veranstaltet würde. Auch die Bewirtung im Anschluss an die Personalversammlung könnte entfallen. Dabei trägt sich die Karnevalsfeier im Rathaus aus den Einnahmen (Eintrittsgelder für Besucher, die nicht Beschäftigte sind) selbst, wenn auf die Aufstellung eines Zeltes im Rathausinnenhof verzichtet wird. Personalrat und Verwaltung suchen hierzu für das Jahr 2016 nach einer alternativen Lösung. Vor Jahren haben die freigestellten Personalratsmitgliederinnen auf die ihnen zustehenden 5 Std./wöchenltlich einer Schreibkraft verzichtet. In Absprache mit dem Bürgermeister wird beim Tode ehemaliger Beschäftigter nur noch ein gemeinsamer Kranz bestellt.