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Vorlage (Anlage 1b TEP 11 06, Datenblatt Ergänzung 373-2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
22.09.15, 18:28
Aktualisiert
22.09.15, 18:28
Vorlage (Anlage 1b TEP 11 06, Datenblatt Ergänzung 373-2015) Vorlage (Anlage 1b TEP 11 06, Datenblatt Ergänzung 373-2015)

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Inhalt der Datei

I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 5 für HA 28.09.15\373-2015\1106, 15-08-13 Datenblatt TEP Ergänzung geä Rd Datenblatt TEP 11 06 Produktbereich: Anlage 1b 11 Innere Verwaltung Produktgruppe (gleich TEP) 11 06 Zentrale Dienste Das bereits erstellte Datenblatt bitte ich wie folgt zu ergänzen: 4. Eigene Konsolidierungsvorschläge Abschaffung Getränkeautomat in Rathaus A Im Flurbereich Rathaus A, 3. OG, vor der ehemaligen Kantine, steht ein Getränkeautomat. Dieser wird seit der Schließung der Kantine von der Stadt betrieben. Es ist eine Miete von 497,42 € jährlich zu zahlen. Die Getränke sind von der Stadt einzukaufen, die Verkaufserlöse stehen der Stadt zu. Im Jahr 2013 waren dies 687,30 €, im Jahr 2014 391,44 €, bis 29.07.2015 300,68 €. Um eine dauerhafte Kostendeckung zu ereichen, müsste der Ver-kaufspreis je Flasche erhöht werden. Dadurch würde wahrscheinlich der Absatz weiter sinken. Es wird vorgeschlagen, für den Automaten einen anderen Aufstellplatz zu suchen, der von mehr Besuchern des Rathauses frequentiert wird, um höhere Verkaufszahlen zu erreichen. Alternativ wird vorgeschlagen, den Vertrag zu kündigen. Durch die Einrichtung der Teeküchen in Rathaus A, in denen auch Kühlschränke zur Verfügung stehen, sind die Beschäftigten auf den Getränkeautomat nicht mehr angewiesen. Erhöhung des Kostendeckungsgrades beim Jobticket Der Abgabepreis des Jobtickets sollte jährlich mindestens an die Preiserhöhung des VRS angepasst werden. Darüber hinaus kann überlegt werden, den Abgabepreis weiter zu erhöhen. Im Jahr 2015 belief sich der Bezugspreis auf 37,70 € je Jobticket. Die Abgabepreise an die Beschäftigten sind gestaffelt und betrugen in der a) b) c) d) e) f) zu a) zu b) zu c) zu d) zu e) zu f) Preisstufe 1 (Brühl) 28,10 €, Zuschuss Stadt 9,60 €, Preisstufe 2a (umliegende Städte) 34,60 €, Zuschuss Stadt 3,10 €, Preisstufe 2b (Köln) 39,40 €. Zum Vergleich kosten entsprechende Monatstickets im freien Verkauf Preisstufe 1 (Brühl) 66,20 €, Ersparnis entspricht 57,55 %, Preisstufe 2a (umliegende Städte) 90,20 €, Ersparnis entspricht 61,64 %, Preisstufe 2b (Köln) 113,60 €, Ersparnis entspricht 65,32 %. freier Verkauf Jobticket Ersparnis heute in % heute max. % Jobticketpreis 50 % 66,20 € 28,10 € 38,10 € 57,55% 50,00% 33,10 € 90,20 € 34,60 € 55,60 € 61,64% 50,00% 45,10 € 113,60 € 39,40 € 74,20 € 65,32% 50,00% 56,80 € In gleichen Schritten über mehrere Jahre hinweg sollte das Jobticket für die Preisstufen 1 und 2a kostendeckend abgegeben werden. Damit wäre das Jobticket immer noch erheblich kostengünstiger als Monatstickets im freien Verkauf. Bei gleichzeitiger Erhöhung der Stellplatzgebühren hinter Rathaus A und in der Tiefgarage Kaufhof auf 40 € würde sich kein finanzieller Anreiz ergeben, auf das Auto umzusteigen, zumal die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze begrenzt ist. Über eine Regelung für die Preisstufe 2b und die darüber hinaus gehenden VRS-Gebiete müsste nachgedacht werden. I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 5 für HA 28.09.15\373-2015\1106, 15-08-13 Datenblatt TEP Ergänzung geä Rd kostendeckende Vergabe von Parkplätzen in der Tiefgarage Kaufhof Derzeit hat die Stadt Brühl in der Tiefgarage Kaufhof 62 Stellplätze angemietet. 5 davon sind für Mitarbeiter, die ihr privates KFZ umfangreich für dienstliche Tätigkeiten einsetzen. Die Kosten für einen Stellplatz beläuft sich auf mtl. 40 €. Die Weitergabe an die Beschäftigten erfolgt zum Preis von 27 €, so dass je Stellplatz 13 € von der Stadt Brühl finanziert werden. Mit Ausnahme der 5 Stellplätze sollten alle anderen Stellplätze zukünftig kostendeckend an die Beschäftigten abgegeben werden. Es wäre zu entscheiden, ob die Preiserhöhung in Raten oder sofort in voller Höhe erfolgen soll. Zum 01.01.2015 wurde die Miete von 25 € auf 27 € angehoben. Anhebung der Gebühren für die Parkmöglichkeit hinter Rathaus A Für die Parkmöglichkeit hinter Rathaus A werden derzeit 27 € mtl. erhoben. Aus den Erträgen ist nach neuen Erkenntnissen Umsatzsteuer abzuführen, netto verbleibt der Stadt ein Ertrag von 22,69 € mtl. je Nutzer. Um den Nettoertrag bei ca. 27 € mtl. je Nutzer zu halten, muss die Parkgebühr auf 32 € (brutto) mtl. erhöht werden. Unabhängig davon ist zu überlegen, ob die Parkgebühren für die Nutzung des Parkplatzes hinter Rathaus A nicht darüber hinaus angehoben werden sollten. Ausgehend von durchschnittlich 20 Arbeitstagen im Monat fallen für die Nutzer 1,60 € Parkgebühren je Tag an. Eine Angleichung an die Parkgebühr der Tiefgarage Kaufhof (Zahlbetrag 40 € mtl. brutto) würde einen Nettoertrag von 33,61 € je Nutzer ergeben.