Daten
Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
22.09.15, 18:28
Aktualisiert
22.09.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 5 für HA
28.09.15\373-2015\1106, 15-08-13 Datenblatt TEP Ergänzung geä Rd
Datenblatt TEP 11 06
Produktbereich:
Anlage 1b
11 Innere Verwaltung
Produktgruppe (gleich TEP)
11 06 Zentrale Dienste
Das bereits erstellte Datenblatt bitte ich wie folgt zu ergänzen:
4. Eigene Konsolidierungsvorschläge
Abschaffung Getränkeautomat in Rathaus A
Im Flurbereich Rathaus A, 3. OG, vor der ehemaligen Kantine, steht ein Getränkeautomat. Dieser
wird seit der Schließung der Kantine von der Stadt betrieben.
Es ist eine Miete von 497,42 € jährlich zu zahlen. Die Getränke sind von der Stadt einzukaufen, die
Verkaufserlöse stehen der Stadt zu. Im Jahr 2013 waren dies 687,30 €, im Jahr 2014 391,44 €, bis
29.07.2015 300,68 €. Um eine dauerhafte Kostendeckung zu ereichen, müsste der Ver-kaufspreis je
Flasche erhöht werden. Dadurch würde wahrscheinlich der Absatz weiter sinken.
Es wird vorgeschlagen, für den Automaten einen anderen Aufstellplatz zu suchen, der von mehr
Besuchern des Rathauses frequentiert wird, um höhere Verkaufszahlen zu erreichen. Alternativ wird
vorgeschlagen, den Vertrag zu kündigen. Durch die Einrichtung der Teeküchen in Rathaus A, in
denen auch Kühlschränke zur Verfügung stehen, sind die Beschäftigten auf den Getränkeautomat
nicht mehr angewiesen.
Erhöhung des Kostendeckungsgrades beim Jobticket
Der Abgabepreis des Jobtickets sollte jährlich mindestens an die Preiserhöhung des VRS angepasst
werden.
Darüber hinaus kann überlegt werden, den Abgabepreis weiter zu erhöhen. Im Jahr 2015 belief sich
der Bezugspreis auf 37,70 € je Jobticket. Die Abgabepreise an die Beschäftigten sind gestaffelt und
betrugen in der
a)
b)
c)
d)
e)
f)
zu a)
zu b)
zu c)
zu d)
zu e)
zu f)
Preisstufe 1 (Brühl)
28,10 €, Zuschuss Stadt 9,60 €,
Preisstufe 2a (umliegende Städte)
34,60 €, Zuschuss Stadt 3,10 €,
Preisstufe 2b (Köln)
39,40 €.
Zum Vergleich kosten entsprechende Monatstickets im freien Verkauf
Preisstufe 1 (Brühl)
66,20 €, Ersparnis entspricht 57,55 %,
Preisstufe 2a (umliegende Städte)
90,20 €, Ersparnis entspricht 61,64 %,
Preisstufe 2b (Köln)
113,60 €, Ersparnis entspricht 65,32 %.
freier Verkauf
Jobticket
Ersparnis heute
in % heute
max. %
Jobticketpreis 50 %
66,20 €
28,10 €
38,10 €
57,55%
50,00%
33,10 €
90,20 €
34,60 €
55,60 €
61,64%
50,00%
45,10 €
113,60 €
39,40 €
74,20 €
65,32%
50,00%
56,80 €
In gleichen Schritten über mehrere Jahre hinweg sollte das Jobticket für die Preisstufen 1 und 2a
kostendeckend abgegeben werden. Damit wäre das Jobticket immer noch erheblich kostengünstiger
als Monatstickets im freien Verkauf. Bei gleichzeitiger Erhöhung der Stellplatzgebühren hinter
Rathaus A und in der Tiefgarage Kaufhof auf 40 € würde sich kein finanzieller Anreiz ergeben, auf
das Auto umzusteigen, zumal die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze begrenzt ist.
Über eine Regelung für die Preisstufe 2b und die darüber hinaus gehenden VRS-Gebiete müsste
nachgedacht werden.
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 5 für HA
28.09.15\373-2015\1106, 15-08-13 Datenblatt TEP Ergänzung geä Rd
kostendeckende Vergabe von Parkplätzen in der Tiefgarage Kaufhof
Derzeit hat die Stadt Brühl in der Tiefgarage Kaufhof 62 Stellplätze angemietet. 5 davon sind für
Mitarbeiter, die ihr privates KFZ umfangreich für dienstliche Tätigkeiten einsetzen.
Die Kosten für einen Stellplatz beläuft sich auf mtl. 40 €. Die Weitergabe an die Beschäftigten erfolgt
zum Preis von 27 €, so dass je Stellplatz 13 € von der Stadt Brühl finanziert werden. Mit Ausnahme
der 5 Stellplätze sollten alle anderen Stellplätze zukünftig kostendeckend an die Beschäftigten
abgegeben werden. Es wäre zu entscheiden, ob die Preiserhöhung in Raten oder sofort in voller
Höhe erfolgen soll. Zum 01.01.2015 wurde die Miete von 25 € auf 27 € angehoben.
Anhebung der Gebühren für die Parkmöglichkeit hinter Rathaus A
Für die Parkmöglichkeit hinter Rathaus A werden derzeit 27 € mtl. erhoben. Aus den Erträgen ist
nach neuen Erkenntnissen Umsatzsteuer abzuführen, netto verbleibt der Stadt ein Ertrag von 22,69
€ mtl. je Nutzer. Um den Nettoertrag bei ca. 27 € mtl. je Nutzer zu halten, muss die Parkgebühr auf
32 € (brutto) mtl. erhöht werden.
Unabhängig davon ist zu überlegen, ob die Parkgebühren für die Nutzung des Parkplatzes hinter
Rathaus A nicht darüber hinaus angehoben werden sollten. Ausgehend von durchschnittlich 20
Arbeitstagen im Monat fallen für die Nutzer 1,60 € Parkgebühren je Tag an. Eine Angleichung an die
Parkgebühr der Tiefgarage Kaufhof (Zahlbetrag 40 € mtl. brutto) würde einen Nettoertrag von 33,61
€ je Nutzer ergeben.