Daten
Kommune
Brühl
Größe
45 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
22.09.15, 18:28
Aktualisiert
22.09.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 5 für HA
28.09.15\11 08, 15-08-13 Datenblatt TEP
Datenblatt TEP 11 08
Produktbereich:
Anlage 1c
11 Innere Verwaltung
Produktgruppe (gleich TEP)
11 08 Personalmanagement
1. Allgemeine Vorbemerkung
Diese Produktgruppe beinhaltet die Personalverwaltung (Mitarbeiter, Stellen, Ausbildungsmaßnahmen), die
Personalabrechnung (Zeitermittlung, Bruttolohnberechnung, Nettolohnberechnung, Reisekosten, Pfändungen,
Datenaustausch, Personalcontrolling, Personalberichtswesen) und die Planung (Personalbedarfsplanung,
Personalbeschaffung, Entgeltplanung, Arbeitsstrukturierung, Personaleinsatzplanung, Personalentwicklung). Die
Abteilung Personal erbringt Dienstleistungen für die gesamte Verwaltung.
2. Unterteilung des TEP
Kst., Kst.bereich
11080000
Zuschussbedarf TEP
Bezeichn.
Personalmanagement
Erträge
607.471
607.471
Aufwand
4.621.743
4.621.743
Überschuss/Z Überschuss/Z
uschuss 15
uschuss 16
-4.014.272
-4.575.624
-4.014.272
-4.575.624
3. Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwandseite des
Produktbereichs 11 08 Personalmanagement
Die Vorschläge des GPA wurden vom Fachbereich 10 auf die Punkte reduziert, die zum TEP 11 08 gehören und
es wird wie folgt Stellung genommen:
Wiederbesetzungssperre
Die pauschale Einführung einer Wiederbesetzungssperre ist nicht praktikabel. In weiten Teilen der
Verwaltung sind Pflichtaufgaben zu erfüllen, eine Wiederbesetzungssperre ist daher z.B. in den
personalintensiven Bereichen der Kindertageseinrichtungen und Feuerwehr nicht durchführbar. Die
Einführung einer Wiederbesetzungssperre ist kontraproduktiv zu Personalentwicklungsmaßnahmen
(Wissenstransfer). Zudem ist die Verwaltung heute personell so aufgestellt, dass längerfristig nicht
besetzte Stellen von den KollegenInnen nicht aufzufangen sind.
Personalkonzept (Stellenüberhänge abbauen)
Stelleneinsparungen
Stellenfortfall durch Neuorganisation
Stellenfortfall über Senkung von Standards
In weiten Teilen der Verwaltung sind Pflichtaufgaben zu erfüllen, Stelleneinsparungen sind z.B. in den
personalintensiven Bereichen der Kindertageseinrichtungen und Feuerwehr nicht durchführbar.
Insbesondere sind mögliche Haftungsfragen zu beachten, wenn die Stadtverwaltung ihren
gesetzlichen Aufgaben nicht oder nur unzureichend nachkommt. Unabhängig davon wird vor der
Nachbesetzung einer Stelle überlegt, ob bzw. in welchem Umfang dies erforderlich ist. Dazu gehört
auch die Frage, ob Bearbeitungsstandards gesenkt werden können. Die Verwaltung ist bereits heute
personell so aufgestellt, dass weitere Stellenreduzierungen nicht erfolgen können, wenn die
zusätzliche Arbeit von den KollegenInnen aufzufangen ist.
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\einzelne Positionen\Konsolid.vorl. 5 für HA
28.09.15\11 08, 15-08-13 Datenblatt TEP
Reduzierung des Personals durch Ausnutzung der Fluktuation
Bei Ausscheiden eines/r Mitarbeiters/in steht jede Stelle auf dem Prüfstand und es wird die
Erforderlichkeit einer Nachbesetzung bewertet. Es werden nur diejenigen Stellen nachbesetzt, deren
Notwendigkeit gegeben ist.
Einsparung eines Beigeordneten
Dabei handelt es sich um eine politische Entscheidung.
Reduzierung Sachmittel für Fortbildungsveranstaltungen
Fortbildungen sind erforderlich, um fachlich gute Arbeit zu leisten und den Wissensstand zu
aktualisieren bzw. zu erweitern. Sachmittel für Inhouseseminare sind auf das äußerste reduziert.
Skripte werden im Intranet hinterlegt. Sofern längere Veranstaltungen stattfinden, sollte die Bewirtung
auf die Bereitstellung von Kaffee, Tee und Mineralwasser reduziert werden.
Interkommunale Zusammenarbeit in der internen Fortbildung
Insbesondere im Bereich der IT-Schulungen (Microsoft-Office) sind Fortbildungen bereits in
Zusammenarbeit mit der Stadt Wesseling erfolgt. Im Sozialleistungsbereich wurden bereits
Fortbildungsmaßnahmen kreisweit angeboten und genutzt.
Personalkostenentwicklung Gesundheitsförderung
Die Personalkosten im Bereich der Gesundheitsförderung sind bereits reduziert, da nur ein jährliches
Budget in Höhe von ca. 4.000 € zur Veranstaltung von Projekten zur Verfügung steht.
Wegfall der Anschlussbeschäftigung nach der Ausbildung
Einen Anspruch auf Anschlussbeschäftigung nach der Ausbildung haben die Auszubildenden nicht,
eine entsprechende Zusage wird nicht erteilt. Eine Anschlussbeschäftigung aus sozialen Gründen
erfolgte in der Vergangenheit nur in wenigen Ausnahmefällen. Die Notwendigkeit hierfür ist zudem
nicht gegeben, da die Auszubildenden in den letzten Jahren auf freie Stellen in der Verwaltung
übernommen werden konnten.
Reduzierung der Ausbildung über Bedarf
Lediglich in den Bereichen IT, Tourismus, Veranstaltungsmanagement, Klärwerk und Stadtbücherei
werden Auszubildende über Bedarf eingestellt. Die Anzahl der Auszubildenden in diesen Bereichen
ist jedoch auf das Minimum (zeitgleich jeweils nur 1 Auszubildender je Bereich) reduziert. Daher
erfolgt nur im 3-Jahres-Rhythmus die Einstellung neuer Auzubildender. Die Ausbildung in den
klassischen Verwaltungsberufen ist in der Regel gerade bedarfsdeckend. Es besteht auch eine
moralische Verpflichtung als öffentlicher Arbeitgeber, Schulabgängern eine Ausbildung zu
ermöglichen.
Streichung von bezahlten Rüstzeiten und Frühstückspausen
Rauchern ist bereits untersagt, ihre Raucherpausen auf Arbeitszeit zu nehmen. Hier ist am
Zeiterfassungsterminal eine Gehen-Buchung zu drücken. Durch den Wegfall der Kantine haben sich
die Frühstückspausen auf das Minimum reduziert, sind jedoch während der Arbeitszeit möglich.
Streichung betrieblicher Feiertag
Jeder/m Mitarbeiter/in wird ein zusätzlicher Tag Urlaub bewilligt, seit dem der Betriebsausflug nicht
mehr durchgeführt wird. Es müsste geprüft werden, ob diese langjährige Praxis einfach entfallen
kann. Fraglich ist der damit verbundene Effekt. Sicherlich hat dieser zusätzliche Urlaubstag für alle
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen errechenbaren theoretischen Wert (ca. 65.000 €). Tatsächliche
Einsparungen für den Haushalt wären damit jedoch nicht verbunden. Lediglich die Rückstellungen im
Haushalt wären davon betroffen bei den Beschäftigten, die nicht alle Urlaubstage im laufenden Jahr
nehmen.
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Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr, Abbau von Überstunden- und Urlaubsrückstellung
In den Jahren, in denen die Feiertage auf Arbeitstage fallen, wurden Betriebsferien zwischen
Weihnachten und Neujahr verfügt. So auch wieder für dieses Jahr. Die Mitarbeiter/innen müssen für
die Arbeitstage einen Urlaubstag in Anspruch nehmen oder können durch Freizeitausgleich
Überstunden abfeiern.
Verzicht auf jährliches Pensionärstreffen. Durchführung im 2-jährigen Rhythmus
Es ist Tradition, ein jährliches Pensionärstreffen durchzuführen. Ca. 130 Pensionäre und Rentner
nehmen das Angebot der Verwaltung gerne wahr. Die Vorbereitung und Durchführung dieses Festes
bindet Arbeitszeit und Arbeitskraft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung sowie
von Auszubildenden und die Bewirtung ist kostenintensiv. Die Veranstaltung sollte dennoch
beibehalten werden, da das Angebot einen Ausdruck der Wertschätzung des ehemaligen
Arbeitgebers für seine ehemaligen Beschäftigten darstellt, die diese sehr zu schätzen wissen. Es
kann überlegt werden, auf die Ausgabe eines kleinen Weihnachtsgeschenkes zu verzichten.
Nachrufe und Kranzspenden
Mittel hierfür können reduziert werden, wenn Nachrufe und Kranzspenden beispielsweise nur bei
Verstorbenen im aktiven Dienst geleistet werden oder an ehemalige Stadtdirektoren, Bürgermeister
und Beigeordnete.
Ehe- und Altersjubiläen ehem. Mitarbeiter
Derzeit besteht für Altersjubiläen folgende Regelung: zum 55. und 60. Geburtstag Glückwunschschreiben des Bürgermeisters; ab dem 70. Geburtstag und dann alle 5 Jahre Glückwunschschreiben
des Bürgermeisters mit Buchgeschenk; ab dem 90. Geburtstag jährliches Glückwunschschreiben des
Bürgermeisters; zu überlegen ist, ob ggf. ab welchem Geburtstag auf das Buchgeschenk verzichtet
werden kann / sollte.
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der "Beihilfe"
Vergabe/Ausgliederung der Beihilfesachbearbeitung an Externe
Dies ist bereits seit vielen Jahren vollzogen, die Bearbeitung erfolgt durch die Rheinische
Versorgungskassen.
Beihilfeumlagegemeinschaft
Die Stadt Brühl hat sich vor Jahren gegen ein Umlageverfahren entschieden, da die Spitzabrechnung günstiger war.
Auflösung Versorgungsfond wvk
Die Stadt Brühl hat einen solchen "Kommunalen Versorgungsrücklagen Fonds" bei den Rheinischen
Versorgungskassen. Der Fonds wird seit Einführung des Doppischen Haushaltes nicht mehr
regelmäßig bespart, da nun Versorgungsrücklagen in der Bilanz gebildet werden. Lediglich in den
Fällen, in denen Beamte/Beamtinnen aus anderen Verwaltungen nach Brühl wechseln und
Abfindungszahlungen des vorherigen Arbeitgebers mitbringen, werden diese dem Fonds zugeführt
(Einzahlungen im Jahr 2014 = 32.785,14 €).
Der Fonds hatte zum 30.12.2014 einen Wert von 513.908,69 €. Die Wertentwicklung betrug im Jahr
2014 4,93%. In Hinblick darauf, dass der Fonds eine positive Bilanzposition mit vergleichsweise
hohem Ertrag darstellt, und die Stadt Brühl wegen der derzeitigen Lage an den Finanzmärkten Kredite
zu ausserordentlich günstigen Konditionen erhält, ist die Auflösung des Fonds derzeit nicht zu
empfehlen.
Entgeltumwandlung
Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt in geringeren Sozialversicherungsbeiträgen. Wird
Entgeltumwandlung gewünscht, kommt die Stadt Brühl dieser Bitte nach.
Senkung von Standards in der Personalabrechnung
Seit diesem Jahr wird darauf verzichtet, monatliche Gehaltsabrechnungen auszustellen.
Der Versand erfolgt nur noch, wenn sich Veränderungen ergeben haben.
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Personaleinsatzmanagement
Für ein Personaleinsatzmanagement in großem Stil ist die Personalausstattung der Stadt Brühl zu
klein. Es kommt nur in seltenen Fällen vor, dass Beschäftigte wegen Wegfall von Aufgaben oder
ganzen Arbeitsgegieten anderweitig beschäftigt werden müssen. Derzeit sind im Stellenplan keine
KW-Vermerke angebracht.
flexible Arbeitszeitmodelle
Arbeitszeitmodelle inklusive Jahresarbeitszeitkonten gibt es bei den Kindertagesstätten. Solche
Modelle können zu geringeren Überstunden führen.
Wegfall von Stellenausschreibungen in der Lokalpresse
In der Lokalpresse (Kölner Stadtanzeiger, Kölnische Rundschau, Brühler Schlossbote) erfolgen nur
noch kostengünstige Kleinanzeigen. Die umfänglichen Ausschreibungstexte sind über die
Internetseite der Stadt Brühl abrufbar.
Wegfall der Rücksendung von Bewerbungsunterlagen
Dies wird bereits seit Jahren praktiziert, Rücksendungen erfolgen nur, wenn der/die Bewerber/in
Rückporto beifügt.
Verzicht auf Bewirtung
Wie bereits beim Punkt "Reduzierung Sachmittel für Fortbildungsmaßnahmen" kann auch bei
sonstigen Veranstaltungen, die von der Abteilung Personal durchgeführt werden, weitestgehend auf
die Bewirtung verzichtet werden. Ansonsten wird diese auf die Bereitstellung von Kaffee, Tee und
Mineralwasser begrenzt, z. B. bei Vorstellungsgesprächen.
Produktbereich 11 08 Personalmanagement-Steigerung von Erträgen
Abbau von Rückstellungen durch Brückentage als Betriebsferien
In den vergangenen Jahren wurde, je nachdem wie die Feiertage zu Weihnachten und dem
Jahresswechsel fallen, die Schließung des Rathauses verfügt. Die MitarbeiterInnen mussten
entweder einen Urlaubstag einsetzen oder Überstunden abbauen. Dies wird auch im Jahr 2015
erfolgen.
Bislang wurde nicht über eine Schließung des Rathauses an anderen Brückentagen, z. B. die
Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam, nachgedacht.
Mieterhöhungen bei Miet- und Dienstwohnungen
Mietwohnungen, bei denen Mieterhöhungen möglich wären, verwaltet FB 10 nicht.
Bei Dienstwohnungen ist die Dienstwohnungsverordnung des Landes NRW anzuwenden. Danach
richtet sich die Dienstwohnungsvergütung nach dem ortsüblichen Mietwert und ist gehaltsabhängig,
so dass Erhöhungen nur begrenzt vorgenommen werden können. Derzeit bietet die Stadt Brühl 3
Dienstwohnungen an.
Auflösung von Rückstellungen für Altersteilzeit
Die Rückstellungen für Altersteilzeit orientieren sich an den genehmigten Fällen.
Bei Beamten ist die Gewährung von Altersteilzeit eine Kann-Vorschrift.
Für Beschäftigte besteht ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit im Rahmen einer Quote (2,5 %).
4. Eigene Konsolidierungsvorschläge
Altersteilzeitarbeit
Erstellung eines Konzeptes mit Genehmigungsregeln, Festlegung von Kriterien,
beispielsweise keine Genehmigung mehr für Beamte oder Höchstgrenzen festlegen
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Reduzierung Zuschuss Azubitag um 1/2
Für die Teambildung bzw. Kennenlernen der Auszubildenden untereinander wurde den
Auszubildenden bisher zu ihrem Azubitag ein Zuschuss in Höhe von 1.528 € gewährt.
Streichung der Genesungsgeschenke
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mehr als 4 Wochen krank sind, erhalten ein Genesungsschreiben mit einer kleinen Aufmerksamkeit wie Pralinen,Gutschein vom Buchladen etc.
Die Genesungsgeschenke können ersatzlos entfallen. Süßigkeiten tragen nicht zur
Genesung bei.
Verzicht auf jährliche Weihnachtsfeier, Durchführung im 2-jährigem Rhythmus
Die Weihnachtsfeier des Bürgermeisters könnte im jährlichen Wechsel mit dem Betriebsfest des
Personalrates erfolgen. Zudem kann aus Anlass der Weihnachtsfeier die Überreichung des üblichen
kleinen Weihnachtsgeschenkes (Pralinen) entfallen. Dieses Geschenk könnte beibehalten werden für
die Jahre, in denen keine Weihnachtsfeier stattfindet.
Streichung Jahresabschlussessen mit dem Personalrat und Gleichstellungsbeauftragten
keine Eingangsbestätigungen mehr per Post für Bewerber
Eingangsbestätigungen können grundsätzlich per Email gegeben werden, soweit BewerberInnen ihre
Email-Adresse angegeben haben.