Daten
Kommune
Kerpen
Größe
105 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
13.04.17, 18:16
Aktualisiert
13.04.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeiter/in:
TOP
Drs.-Nr.: 190.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.04.2017
Bemerkungen
25.04.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Mittelbereitstellung für die Begutachtung der Bausubstanz der Erfthalle;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Pütgens
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
i.V.
Canzler
Abt. 10.1
Ratsbüro
Nimtz
Begründung:
Mit Antrag vom 31.03.2017 beantragt die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine
außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Begutachtung der Bausubstanz der gesamten Erfthalle
und Umgebung sowohl mit als auch ohne Grundschulanbau. Die Verwaltung bereitet derzeit eine
Beschlussvorlage in Beratungsfolge
Schulausschuss 10.05.2017
Haupt- und Finanzausschuss 27.06.2017
Stadtrat 04.07.2017
vor, welche u.a. auch die Klärung planerischer Aspekte zum möglichen Standort „Rosentalstraße“
beinhaltet. Die weiteren Überlegungen zur Erfthalle orientieren sich an der Standortfrage des
Ersatzbaus für die Albert-Schweitzer-Schule und stehen damit insbesondere in Abhängigkeit zum
künftigen Nutzungskonzept. Um beurteilen zu können, ob vorhandene Bausubstanz noch
erhaltungswürdig und damit verwendungsfähig ist, muss der konkrete künftige
Verwendungszweck definiert sein. Die Verwaltung ist derzeit damit befasst, die Zielrichtung
weiterer Planungsleistungen so zu präzisieren, dass ein Planer in der Lage ist, die hier gestellten
Erwartungen auch in, für die Entscheidung verwertbare, Kostenermittlungen enden zu lassen. Aus
Sicht der Verwaltung ist die beantragte Mittelbereitstellung daher im Rahmen der zuvor genannten
Beratungsfolge zu entscheiden.
Beschlussvorlage 190.17
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