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Beschlussvorlage (Mittelbereitstellung für die Begutachtung der Bausubstanz der Erfthalle; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
105 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
13.04.17, 18:16
Aktualisiert
13.04.17, 18:16
Beschlussvorlage (Mittelbereitstellung für die Begutachtung der Bausubstanz der Erfthalle;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlussvorlage (Mittelbereitstellung für die Begutachtung der Bausubstanz der Erfthalle;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeiter/in: TOP Drs.-Nr.: 190.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 03.04.2017 Bemerkungen 25.04.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Mittelbereitstellung für die Begutachtung der Bausubstanz der Erfthalle; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Pütgens Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister i.V. Canzler Abt. 10.1 Ratsbüro Nimtz Begründung: Mit Antrag vom 31.03.2017 beantragt die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Begutachtung der Bausubstanz der gesamten Erfthalle und Umgebung sowohl mit als auch ohne Grundschulanbau. Die Verwaltung bereitet derzeit eine Beschlussvorlage in Beratungsfolge    Schulausschuss 10.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss 27.06.2017 Stadtrat 04.07.2017 vor, welche u.a. auch die Klärung planerischer Aspekte zum möglichen Standort „Rosentalstraße“ beinhaltet. Die weiteren Überlegungen zur Erfthalle orientieren sich an der Standortfrage des Ersatzbaus für die Albert-Schweitzer-Schule und stehen damit insbesondere in Abhängigkeit zum künftigen Nutzungskonzept. Um beurteilen zu können, ob vorhandene Bausubstanz noch erhaltungswürdig und damit verwendungsfähig ist, muss der konkrete künftige Verwendungszweck definiert sein. Die Verwaltung ist derzeit damit befasst, die Zielrichtung weiterer Planungsleistungen so zu präzisieren, dass ein Planer in der Lage ist, die hier gestellten Erwartungen auch in, für die Entscheidung verwertbare, Kostenermittlungen enden zu lassen. Aus Sicht der Verwaltung ist die beantragte Mittelbereitstellung daher im Rahmen der zuvor genannten Beratungsfolge zu entscheiden. Beschlussvorlage 190.17 Seite 2