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Vorlage (Querungshilfe Rheinstraße / Otto-Paes-Straße Bezug: AfVM am 14.04.2015, Top 9, Vorlage 139/2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
105 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
11.08.15, 18:30
Aktualisiert
11.08.15, 18:30
Vorlage (Querungshilfe Rheinstraße / Otto-Paes-Straße
Bezug: AfVM am 14.04.2015, Top 9, Vorlage 139/2015) Vorlage (Querungshilfe Rheinstraße / Otto-Paes-Straße
Bezug: AfVM am 14.04.2015, Top 9, Vorlage 139/2015) Vorlage (Querungshilfe Rheinstraße / Otto-Paes-Straße
Bezug: AfVM am 14.04.2015, Top 9, Vorlage 139/2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Stoiber 61-12-01 10.07.2015 286/2015 Betreff Querungshilfe Rheinstraße / Otto-Paes-Straße Bezug: AfVM am 14.04.2015, Top 9, Vorlage 139/2015 Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle i.V. Brandt i.V.Burkhardt Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat in seiner Sitzung am 14.04.2015 die weitere Beratung über die Vorlage 139/2015 vertagt, um zunächst den in der Sitzung von der CDU-Fraktion vorgetragenen Fragenkatalog durch die Verwaltung beantworten zu lassen. Hierzu wurde am 11.06.2015 (an einem für Verkehrserhebungen repräsentativen Wochentag) eine Verkehrsbeobachtung vorgenommen. Im Ergebnis stellt sich für die zu prüfende Querungsstelle die Verkehrssituation wie folgt dar: Am Vormittag wurde die Verkehrssituation zwischen 7.00 und 10.00 Uhr in Augenschein genommen. In diesem Zeitraum querten im betreffenden Straßenabschnitt 8 Erwachsene und in deren Begleitung 12 Kinder zur nördlichen Straßenseite. 5 Erwachsene querten zur südlichen Straßenseite. Unbegleitete Querungen durch Kinder wurden nicht beobachtet. Am Nachmittag wurde die Verkehrssituation zwischen 12.00 und 17.00 Uhr beobachtet. Während dieser Zeitspanne wurden die Fahrbahnen im betreffenden Querschnitt der Rheinstraße von 25 Erwachsenen und 9 Kindern gequert. Bei den Kindern handelte es sich um 3 Querungen von Schülern, die in Richtung Rosenhof unterwegs waren, und 6 Kindern in Begleitung in Richtung Otto-Paes-Straße. Querungen aus dem (Rad)Längsverkehr der L 184 sind in den genannten Zahlen nicht enthalten und wären auch nicht einer bevorzugten Querungsstelle zuordnen. Drucksache 286/2015 Seite - 2 – Wie wird die Querung praktiziert? Weitaus überwiegend erfolgten die Querungen mit dem Fahrrad. Kinder querten begleitet sowohl eigenständig mit Kinderrädern, wie auch in Fahrradanhängern transportiert. Der Radverkehr benutzt die Rheinstraße (Querschnitt: Radgehweg, 2xFahrbahn, Gehweg) nach eigenen Bedürfnissen in voller Breite. Verkehrsregeln werden dabei oft außer Acht gelassen oder zumindest recht großzügig interpretiert. Hastige Diagonalquerungen sind aus dem (Rad)Längsverkehr, zum Teil auch über durchaus längere Strecken und im spitzen Winkel eher die Regel. Die in Richtung zur Innenstadt gelegene vorhandene Querungshilfe wird dabei -soweit überhaupt- nur gelegentlich in der vorgesehenen Weise benutzt. Auch der Gehweg auf der Nordseite der Rheinstraße wird vom Radverkehr sowohl in Längsrichtung durchgängig, wie auch durch begleitende Eltern in der Verbindung zum Kindergarten (gemeinsam mit Kindern auf Kinderfahrrädern oder im Fahrradanhänger) befahren. Gibt es eine Elterninitiative, um Kinder über die Straße zu lotsen? Die Eltern sind "initiativ" und begleiten ihre Kinder bei der Querung und darüber hinaus bis zum Kindergarten. Welche Zeitspanne und wie viele Kinder sind betroffen? Am Morgen lag die Zeitspanne der Querungen zwischen 7.30 und 9.15 Uhr. Es querten 12 Kinder. Während des Nachmittags erfolgten, mit einer Ausnahme (12.15 Uhr), 9 Querungen durch Kinder in der Zeitspanne zwischen 14.15 und 16.30 Uhr. Wo sollte eine Querungshilfe gebaut werden (Dringlichkeit, Unfallgeschehen)? Die überwiegende Zielrichtung bei der Querung der Rheinstraße liegt hier östlich der Einmündung der Otto-Paes-Straße, weshalb diese Lage der geplanten Querungshilfe entsprechend der vorliegenden Planung bevorzugt wird. Ein konzentrierter, punktueller Fußgängerquerungsbedarf ist bei der sehr geringen Anzahl der beobachteten Querungen allerdings nur äußerst eingeschränkt vorhanden. Lt. Auskunft der Polizei ist im dreijährigen Rückblick im Bereich der Einmündung Rheinstraße / Otto-Paes-Straße kein Verkehrsunfall polizeilich registriert. Wie verhält es sich mit den vorhandenen Bushaltestellen und den Einmündungen Rosenhof und Otto-Paes-Straße und der bestehenden Querungshilfe? Die Bushaltestellen werden insgesamt nur sehr gering von Fahrgästen frequentiert. Ein nennenswertes Querungsbedürfnis durch Busfahrgäste wurde dementsprechend nicht beobachtet. Drei Schüler querten von der Bushaltestelle auf der Südseite der Rheinstraße in Richtung Rosenhof. Die bestehende Querungshilfe ist so weit von den Bushaltestellen abgerückt, dass hier keine direkte Beeinflussung gegeben ist. Diese Querungshilfe wurde von Busfahrgästen nicht genutzt. Drucksache 286/2015 Seite - 3 – Ist ein Umbau der Bushaltebucht (Haltestelle Rosenhof) zu einem Buskap vorgesehen? Nein. Ein barrierefreier Umbau der Bushaltestelle ist im westlichen Bereich der heutigen Busbucht für den 2. Umbauabschnitt vorgesehen. Wie steht der Rettungsdienst dazu, wenn eine weitere Querungshilfe das Passieren von Fahrzeugen erschwert oder unmöglich macht? Für die Feuerwehr bedeutet die Einrichtung einer weiteren Querungshilfe in Bezug auf Einsatzfahrten eine Einschränkung, da von dieser unter Umständen Behinderungen bei Alarmfahrten ausgehen können. Im Hinblick auf die geplante Verlagerung der Feuerwache wäre dieser Umstand zu relativieren.