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Beschlussvorlage (ISEK Maastrichter Straße hier: Übertragung der Zuständigkeit auf den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
110 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
14.06.17, 13:16
Aktualisiert
14.06.17, 13:16
Beschlussvorlage (ISEK Maastrichter Straße
hier: Übertragung der Zuständigkeit auf den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr) Beschlussvorlage (ISEK Maastrichter Straße
hier: Übertragung der Zuständigkeit auf den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Brigitte Fischenich TOP Drs.-Nr.: 328.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 20.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss 27.06.2017 Stadtrat 04.07.2017 X 09.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil ISEK Maastrichter Straße hier: Übertragung der Zuständigkeit auf den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt – und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, dem Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr die ausschließliche Zuständigkeit für das Projekt ISEK Maastrichter Straße zu übertragen. Hierzu beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen die beigefügte 12. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kerpen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Fischenich Mackeprang NN Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Maastrichter Straße (ISEK Maastrichter Straße) beschlossen. Das ISEK-Gebiet wird nach §171e Abs. 3 BauGB als Gebiet beschlossen, in dem die Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Maastrichter Straße durchgeführt werden sollen. Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße hat die Verwaltung einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen der Stadterneuerung aus dem Programm „Soziale Stadt“ gestellt. Im April 2017 hat die Kolpingstadt Kerpen die Mitteilung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten, dass eine Aufnahme in das Programm „Soziale Stadt“ erfolgt. In einem ersten Schritt erhält die Kolpingstadt im Rahmen des STEP 2017 (Städtebauförderungsprogramm) für den Abriss des Hochhauses an der Maastrichter Straße und die Einrichtung eines Quartiersmanagements Städtebauförderungsmittel in Höhe von knapp 2,23 Mio. €. Das ISEK-Projekt erstreckt sich über einen Zeitraum von 2017 bis 2021. Um das Gesamtprojekt effektiver zu begleiten als dies mit den jetzigen Entscheidungsstrukturen möglich ist und zur Vermeidung einer Beratung und Beschlussfassung in mehreren Ausschüssen, schlägt die Verwaltung vor, die Aufgabe Umsetzung des ISEK Maastrichter Straße in Gänze dem Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zu übertragen. Gleichzeitig soll der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr die Entscheidungsbefugnisse der sonstigen Fachausschüsse, die sich auf das Projekt beziehen, erhalten. Hierzu legt die Verwaltung die beigefügte 12. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kerpen vor, die dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen wird. Anlage  Änderung der Zuständigkeitsordnung Beschlussvorlage 328.17 Seite 2