Daten
Kommune
Kerpen
Größe
110 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
14.06.17, 13:16
Aktualisiert
14.06.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Brigitte Fischenich
TOP
Drs.-Nr.: 328.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
20.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
27.06.2017
Stadtrat
04.07.2017
X
09.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
ISEK Maastrichter Straße
hier: Übertragung der Zuständigkeit auf den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt – und Finanzausschuss empfehlen
dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, dem Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr die
ausschließliche Zuständigkeit für das Projekt ISEK Maastrichter Straße zu übertragen. Hierzu
beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen die beigefügte 12. Änderung der
Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kerpen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Fischenich
Mackeprang
NN
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 auf Empfehlung des
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept
Maastrichter Straße (ISEK Maastrichter Straße) beschlossen.
Das ISEK-Gebiet wird nach §171e Abs. 3 BauGB als Gebiet beschlossen, in dem die Maßnahmen
des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Maastrichter Straße durchgeführt werden
sollen. Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße hat die Verwaltung einen Antrag auf
Gewährung von Zuwendungen der Stadterneuerung aus dem Programm „Soziale Stadt“ gestellt.
Im April 2017 hat die Kolpingstadt Kerpen die Mitteilung des Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten, dass eine Aufnahme in
das Programm „Soziale Stadt“ erfolgt. In einem ersten Schritt erhält die Kolpingstadt im Rahmen
des STEP 2017 (Städtebauförderungsprogramm) für den Abriss des Hochhauses an der
Maastrichter Straße und die Einrichtung eines Quartiersmanagements Städtebauförderungsmittel
in Höhe von knapp 2,23 Mio. €.
Das ISEK-Projekt erstreckt sich über einen Zeitraum von 2017 bis 2021. Um das Gesamtprojekt
effektiver zu begleiten als dies mit den jetzigen Entscheidungsstrukturen möglich ist und zur
Vermeidung einer Beratung und Beschlussfassung in mehreren Ausschüssen, schlägt die
Verwaltung vor, die Aufgabe Umsetzung des ISEK Maastrichter Straße in Gänze dem Ausschuss
für Stadtplanung und Verkehr zu übertragen. Gleichzeitig soll der Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr die Entscheidungsbefugnisse der sonstigen Fachausschüsse, die sich auf das Projekt
beziehen, erhalten.
Hierzu legt die Verwaltung die beigefügte 12. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die
Ausschüsse des Rates der Stadt Kerpen vor, die dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen wird.
Anlage
Änderung der Zuständigkeitsordnung
Beschlussvorlage 328.17
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