Daten
Kommune
Kerpen
Größe
44 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
14.06.17, 13:16
Aktualisiert
14.06.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
12. Änderung der Zuständigkeitsordnung
für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kerpen vom
Aufgrund § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) und § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Kolpingstadt
Kerpen vom 28.10.1999 in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Kolpingstadt
Kerpen in seiner Sitzung am 19.06.2017 folgende 12. Änderung der Zuständigkeitsordnung
beschlossen:
Artikel 1
§ 6 – Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr wird wie folgt geändert:
Nach der Aufgabe „Planung und Begleitung der Umsiedlung Manheim“ wird die Aufgabe
„Planung, Koordinierung und Begleitung des ISEK Maastrichter Straße“ neu eingefügt.
Bei den Entscheidungsbefugnissen werden folgende Sätze angefügt:
„Übertragung der Entscheidungsbefugnisse der sonstigen Fachausschüsse des Rates der
Kolpingstadt Kerpen, die sich auf die ISEK Maastrichter Straße beziehen. Die Zuständigkeit
des Rates und gesetzliche Zuständigkeiten von Fachausschüssen bleiben hiervon
unberührt.“
Artikel 2
Die 12. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt
Kerpen tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.
Kerpen,
Dieter Spürck
Bürgermeister