Daten
Kommune
Kerpen
Größe
159 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
21.04.17, 10:06
Aktualisiert
21.04.17, 10:06
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 204.17
Datum: 10.04.2017
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
02.05.2017
Stadtrat
02.05.2017
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk",
Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 51511900
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem.
den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen.
den Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ gem. § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter
Dieken
Mackeprang
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Ziel und Zweck der Planung
Das zum größten Teil brachliegende Plangebiet stellt sich anhand der heutigen
Wohnraumnachfrage als mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch den
Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientiertem, betreutem
Wohnen sowie der Errichtung einer Pflegeeinrichtung zu erreichen und mit der Schließung
der Baulücke eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu
erzielen und dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Sorge zu
tragen.
Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Abschnitt des Vogelrutherfeldes
erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an unterschiedlichen
Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist die Festsetzung eines
allgemeinen Wohngebietes geplant.
Lage und Größe des Geltungsbereichs
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt im:
Norden
Osten
Süden
Westen
durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“
durch die Straße „Zum Wasserwerk“
durch die Heppendorfer Straße
durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg
Beschlussvorlage 204.17
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MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
4000 €
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 204.17
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Begründung:
1.
Planungsanlass
Das Plangebiet liegt nördlich des Stadtteilzentrums Sindorf in der Kolpingstadt Kerpen.
Umliegend des Plangebietes schließt Wohnbebauung sowie nördlich das
Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“ an. Das Umfeld ist somit überwiegend
wohnbaulich geprägt. Im Süden grenzt die Heppendorfer Straße sowie im Osten die Straße
„Zum Wasserwerk“ das Plangebiet ab. Im Westen schließt der vorerst letzte Abschnitt der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Kerpen Sindorf, Vogelrutherfeld“ an. Das
Plangebiet liegt zum überwiegenden Teil brach und ist lediglich mit einem Wohnhaus mit
Nebenanlagen bebaut. Das Plangebiet stellt innerhalb des Stadtteils Sindorf eine
mindergenutzte Fläche dar.
Der Stadtteil Sindorf verfügt über keine zentrale Pflegeeinrichtung, sodass eine Nachfrage
nach gut gelegenem betreutem Wohnungsangebot sowie nach einer Pflegeeinrichtung
besteht. Die Kolpingstadt Kerpen ist überzeugt, dass sie insbesondere in diesem Bereich
noch weitere Vorsorge treffen sollte. Durch die Schaffung neuen Wohnraums für
Pflegebedürftige wird im Hinblick auf den demografischen Wandel und die erhöhte
Nachfrage Sorge getragen. Insgesamt erfolgt mit der Neubebauung eine Durchmischung
unterschiedlicher Wohnbevölkerung im Stadtteil.
Die Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen untersuchte im Jahre 2012 drei mögliche
Standorte zur Ansiedlung der nachgefragten Nutzungen. Der Sozialausschuss priorisierte
abschließend in der Sitzung vom 08.11.2012 das Plangebiet aufgrund der Zentralität, der
Plangebietsgröße und der Verfügbarkeit als künftigen Standort für eine Pflegeeinrichtung.
Es wurde ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12
BauGB seitens des Projektentwicklers am 09.01.2017 gestellt.
2.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: Rat: 21.02.2017
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 06.03.2017 – einschl. 24.03.2017
Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 06.03.2017 – einschl. 24.03.2017
Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 02.05.2017 Rat 02.05.2017
3.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Planverkleinerung
Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden
Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit
Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise
Anlage 6: Begründung zum Bebauungsplan
Beschlussvorlage 204.17
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