Daten
Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
26.10.2015
Erstellt
20.10.15, 15:30
Aktualisiert
20.10.15, 15:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13/1
Uenzen
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
13.10.2015
437/2015
Betreff
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
hier: Herr Hanns-Henning Hosmann (CDU)
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Müller
Beschlussentwurf:
Der Bürgermeister führt gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW Herrn HannsHenning Hosmann in sein Amt als Mitglied des Rates der Stadt Brühl ein und verpflichtet
ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Erläuterungen:
1.
Herr Albert Rau hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Brühl zum
30.9.2015 niedergelegt.
2.
Als Nachfolger aus der CDU-Reserveliste hat der Bürgermeister als Wahlleiter
gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Herrn Hanns-Henning Hosmann,
Neue Bohle 66, 50321 Brühl festgestellt.
3.
Herr Hosmann hat mit schriftlicher Erklärung gemäß § 36 KWahlG die
Mitgliedschaft im Rat der Stadt Brühl angenommen.
4.
Die Ersatzbestimmung ist gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG im Amtsblatt der Stadt Brühl
öffentlich bekannt gegeben worden.
5.
Die nach § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebene Verpflichtung kann
z.B. in der Weise vollzogen werden, dass das neue Ratsmitglied durch Erheben von
seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“