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Vorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Herr Hanns-Henning Hosmann (CDU))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
26.10.2015
Erstellt
20.10.15, 15:30
Aktualisiert
20.10.15, 15:30
Vorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
hier: Herr Hanns-Henning Hosmann (CDU))

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13/1 Uenzen Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 13.10.2015 437/2015 Betreff Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Herr Hanns-Henning Hosmann (CDU) Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Müller Beschlussentwurf: Der Bürgermeister führt gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW Herrn HannsHenning Hosmann in sein Amt als Mitglied des Rates der Stadt Brühl ein und verpflichtet ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Erläuterungen: 1. Herr Albert Rau hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Brühl zum 30.9.2015 niedergelegt. 2. Als Nachfolger aus der CDU-Reserveliste hat der Bürgermeister als Wahlleiter gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Herrn Hanns-Henning Hosmann, Neue Bohle 66, 50321 Brühl festgestellt. 3. Herr Hosmann hat mit schriftlicher Erklärung gemäß § 36 KWahlG die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Brühl angenommen. 4. Die Ersatzbestimmung ist gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG im Amtsblatt der Stadt Brühl öffentlich bekannt gegeben worden. 5. Die nach § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebene Verpflichtung kann z.B. in der Weise vollzogen werden, dass das neue Ratsmitglied durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“