Daten
Kommune
Pulheim
Größe
173 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
05.11.13, 18:50
Aktualisiert
05.11.13, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
204/2013
Erstellt am:
23.10.2013
Aktenzeichen:
IV/601.05.21.6
3
Verfasser/in:
Frau Kroggel-Baur
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
6
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
13.11.2013
X
17.12.2013
Betreff
Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „An der Schmiede“
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 204/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „An der Schmiede“.
Erläuterungen
Die Straße „An der Schmiede“ wurde zwischenzeitlich endgültig ausgebaut. Gemäß § 8 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen u. a. erst dann hergestellt, wenn sie über
eine beiderseitige Gehweganlage verfügen.
Im Gegensatz hierzu wurde die Erschließungsanlage „An der Schmiede“ in Asphaltbauweise als verkehrsberuhigte
Mischfläche unter Verzicht auf die herkömmliche Herstellung im Trennprofil ausgebaut. Beitragspflichten können jedoch
erst entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o. g. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist.
Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge abrechnen zu können.
Die Widmung ist bereits erfolgt.