Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
13.04.17, 18:16
Aktualisiert
13.04.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeiter/in: Silke Hansen
TOP
Drs.-Nr.: 192.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
04.04.2017
Bemerkungen
25.04.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Angriffe auf städtisches Personal;
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeite/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Mitzeichnung
Amt 21
Mitzeichnung
Dez. II
Hansen
Jung
Stein
Beriere
Canzler
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Laut Anfrage vom 23.03.2017 bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Mitteilung über
erfolgte Übergriffe auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes des
Ordnungsamtes sowie über entsprechende Präventionsmaßnahmen.
Alleine durch die Art der Aufgabenstellung des Außendienstes sind bedrohliche Situationen nicht
auszuschließen. Belästigungen incl. Beleidigungen und Bedrohungen erfahren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes täglich und sind somit schwer zu beziffern. In den
vergangenen drei Jahren ist es zu folgenden größeren Vorfällen gekommen, die ausschließlich
weibliche Mitarbeiterinnen des Außendienstes betrafen:
2015 wurde eine Mitarbeiterin bei städtischen Kontrollen von einem alkoholisierten Mann
geschlagen. Es wurde Strafanzeige gestellt, das Verfahren wurde eingestellt. 2016 wurde eine
Mitarbeiterin durch einen Gastronomen bedroht und bespuckt. Auch dieser Übergriff wurde zur
Anzeige gebracht, das Ergebnis der Gerichtsverhandlung steht noch aus.
Aktuell wurde eine Mitarbeiterin bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs vor einer Schule von einer
Mutter tätlich angegriffen. Schülerinnen und Schüler wie auch ein Vater eilten der Mitarbeiterin zur
Hilfe. Die von der Mitarbeiterin wie auch Zeugen hinzugerufenen Polizeibeamten kamen kurzfristig
hinzu und beendeten die Situation bevor sie noch weiter eskalieren konnte. Auch hier wurde
Strafanzeige gestellt, die Ermittlungen dauern an.
Jeder Vorfall dieser Art wird konsequent zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Bisher
kam es zu keinen schweren Verletzungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Grundsätzlich
können überall und bei jeder Art der Kontrollen entsprechende Übergriffe erfolgen wie der
neuerliche Fall zeigt. Jedoch sind insbesondere Kontrollen der Obdachlosenunterkünfte, des
Gymnasiums Kerpen sowie nächtliche Kontrollen der Treffpunkte Jugendlicher vermehrt Konflikt
gefährdet.
Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden Gefährdungsbeurteilungen erstellt und daraus
Maßnahmen abgeleitet. Außerdem finden in größeren Abständen Deeskalationsschulungen statt.
Da diese zeitlich relativ weit auseinander liegen wird die Einführung regelmäßiger Schulungen
anvisiert, derzeit fehlen hierfür die finanziellen Mittel. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
regelmäßig in Eigensicherung und Verhältnismäßigkeit unterrichtet. Ebenso wird die Dienstkleidung sukzessive angepasst. Des Weiteren bestehen Überlegungen, auch im Tagesdienst
vermehrt auf Doppelstreifen umzustellen. Dies ist im Nachtdienst bereits seit dessen Einführung
zwingende Voraussetzung und hat sich bewährt. Aus Sicherheitsgründen sollen grundsätzlich
keine reinen Frauenteams sondern ausschließlich gemischte oder rein männlich besetzte Teams
im Nachtdienst eingesetzt werden. Aufgrund der personellen Besetzung mit einem derzeit deutlich
höheren Frauen- als Männeranteil ist dies allerdings nicht immer möglich. Lässt sich der Einsatz
eines Frauenteams hier nicht vermeiden, werden den Mitarbeiterinnen Kontrollen kritischer
Bereiche freigestellt bzw. ggf. auch untersagt.
Inwieweit die Präventionsmaßnahmen Erfolg zeigen ist schwer messbar, da die Anzahl
möglicherweise unterlassener Angriffe nicht zu beziffern ist.
Beschlussvorlage 192.17
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