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Beschlussvorlage (Angriffe auf städtisches Personal; hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
13.04.17, 18:16
Aktualisiert
13.04.17, 18:16
Beschlussvorlage (Angriffe auf städtisches Personal;
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlussvorlage (Angriffe auf städtisches Personal;
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Bearbeiter/in: Silke Hansen TOP Drs.-Nr.: 192.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 04.04.2017 Bemerkungen 25.04.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Angriffe auf städtisches Personal; hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeite/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Mitzeichnung Amt 21 Mitzeichnung Dez. II Hansen Jung Stein Beriere Canzler Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Laut Anfrage vom 23.03.2017 bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Mitteilung über erfolgte Übergriffe auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes des Ordnungsamtes sowie über entsprechende Präventionsmaßnahmen. Alleine durch die Art der Aufgabenstellung des Außendienstes sind bedrohliche Situationen nicht auszuschließen. Belästigungen incl. Beleidigungen und Bedrohungen erfahren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes täglich und sind somit schwer zu beziffern. In den vergangenen drei Jahren ist es zu folgenden größeren Vorfällen gekommen, die ausschließlich weibliche Mitarbeiterinnen des Außendienstes betrafen: 2015 wurde eine Mitarbeiterin bei städtischen Kontrollen von einem alkoholisierten Mann geschlagen. Es wurde Strafanzeige gestellt, das Verfahren wurde eingestellt. 2016 wurde eine Mitarbeiterin durch einen Gastronomen bedroht und bespuckt. Auch dieser Übergriff wurde zur Anzeige gebracht, das Ergebnis der Gerichtsverhandlung steht noch aus. Aktuell wurde eine Mitarbeiterin bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs vor einer Schule von einer Mutter tätlich angegriffen. Schülerinnen und Schüler wie auch ein Vater eilten der Mitarbeiterin zur Hilfe. Die von der Mitarbeiterin wie auch Zeugen hinzugerufenen Polizeibeamten kamen kurzfristig hinzu und beendeten die Situation bevor sie noch weiter eskalieren konnte. Auch hier wurde Strafanzeige gestellt, die Ermittlungen dauern an. Jeder Vorfall dieser Art wird konsequent zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Bisher kam es zu keinen schweren Verletzungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Grundsätzlich können überall und bei jeder Art der Kontrollen entsprechende Übergriffe erfolgen wie der neuerliche Fall zeigt. Jedoch sind insbesondere Kontrollen der Obdachlosenunterkünfte, des Gymnasiums Kerpen sowie nächtliche Kontrollen der Treffpunkte Jugendlicher vermehrt Konflikt gefährdet. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden Gefährdungsbeurteilungen erstellt und daraus Maßnahmen abgeleitet. Außerdem finden in größeren Abständen Deeskalationsschulungen statt. Da diese zeitlich relativ weit auseinander liegen wird die Einführung regelmäßiger Schulungen anvisiert, derzeit fehlen hierfür die finanziellen Mittel. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig in Eigensicherung und Verhältnismäßigkeit unterrichtet. Ebenso wird die Dienstkleidung sukzessive angepasst. Des Weiteren bestehen Überlegungen, auch im Tagesdienst vermehrt auf Doppelstreifen umzustellen. Dies ist im Nachtdienst bereits seit dessen Einführung zwingende Voraussetzung und hat sich bewährt. Aus Sicherheitsgründen sollen grundsätzlich keine reinen Frauenteams sondern ausschließlich gemischte oder rein männlich besetzte Teams im Nachtdienst eingesetzt werden. Aufgrund der personellen Besetzung mit einem derzeit deutlich höheren Frauen- als Männeranteil ist dies allerdings nicht immer möglich. Lässt sich der Einsatz eines Frauenteams hier nicht vermeiden, werden den Mitarbeiterinnen Kontrollen kritischer Bereiche freigestellt bzw. ggf. auch untersagt. Inwieweit die Präventionsmaßnahmen Erfolg zeigen ist schwer messbar, da die Anzahl möglicherweise unterlassener Angriffe nicht zu beziffern ist. Beschlussvorlage 192.17 Seite 2