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Dringlichkeitsentscheidung (Klassenbildung an den städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018 hier: Aufhebung der Begrenzung an der Clemensschule)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
117 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
28.04.17, 13:16
Aktualisiert
28.04.17, 13:16
Dringlichkeitsentscheidung (Klassenbildung an den städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018
hier: Aufhebung der Begrenzung an der Clemensschule) Dringlichkeitsentscheidung (Klassenbildung an den städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen Bearbeiter/in: Frau Rieker TOP Drs.-Nr.: 201.17 Datum : 05.04.2017 Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW An den Schulausschuss zur Genehmigung X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Klassenbildung an den städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018 hier: Aufhebung der Begrenzung an der Clemensschule X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 201.17 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Rieker Maus Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW wird wegen Vorliegens äußerster Dringlichkeit beschlossen: Die gem. Beschluss des Schulausschusses vom 25.01.2017 vorgenommene Begrenzung der Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Clemensschule Horrem auf 25 wird aufgehoben. Kerpen, 05.04.2017 Dieter Spürck Bürgermeister Torsten Bielan Stadtverordnete/r Begründung: Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2017 beschlossen, gemäß 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG NRW) für das Schuljahr 2017/2018 an den Kerpener Grundschulen 39 Eingangsklassen zu bilden und diese entsprechend dem mit den Grundschulleitern angestimmten Vorschlag zu verteilen. Weiterhin wurde beschlossen, für das Schuljahr 2017/2018 die Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Eingangsklassen der Kerpener Grundschulen im Gemeinsamen Lernen gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW im Anmeldeverfahren auf 25 zu begrenzen. Der Beschluss zur Bildung der Eingangsklassen wurde der Schulaufsicht beim Rhein-Erft-Kreis gemeldet. Im Rahmen einer Verteilerkonferenz wird dann auf Kreisebene auf der Grundlage von tagesaktuellen Schülerzahlen am Tag der Konferenz die endgültige Entscheidung über die Klassenbildung und Verteilung von Anmeldeüberhängen gefällt. Die endgültige Festlegung der Klassenbildung bei der Verteilerkonferenz auf Kreisebene am 08.03.2017 wurde zunächst vertagt, da noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Verteilung und Aufnahme der Schülerinnen und Schüler bestand. Im Nachgang dieser ersten Verteilerkonferenz fand ein Gespräch mit den Schulleitungen der Grundschulen des Stadtteiles Horrem statt, in dem durch die Schulleitungen nochmals die aktuelle Anmeldesituation erläutert wurde. Abweichend von den Anmeldezahlen im Januar 2017 waren bis zum März 2017 an der Rathausschule die Anmeldezahlen von 53 auf 43 Schülerinnen und Schüler stark zurückgegangen und an der Clemensschule ebenfalls um zwei Schülerinnen und Schüler auf nunmehr 76. Die ursprüngliche Planung, die der Beschlussfassung des Schulausschusses am 25.01.2017 zugrunde lag, die Bildung von vier Eingangsklassen mit einer Aufnahmekapazität von 100 Schulneulingen an der Clemensschule zu erreichen, ist mit diesen aktuellen Zahlen nicht mehr umzusetzen. Seitens der Schulleitungen wurde darauf hingewiesen, dass von einigen Eltern die Abmeldung aufgrund von Verzögerungen ihres Bauvorhabens vorgenommen wird und sie im Laufe des ersten Schuljahres ihr Kind wieder anmelden werden. Es sollte daher versucht werden, in der zweiten Verteilerkonferenz zumindest eine Option für die Bildung einer weiteren Klasse zu erreichen. Ein weiteres Gespräch zur endgültigen Festlegung der Klassenbildung wurde durch das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises auf den 04.04.2017 terminiert. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Anmeldungen an der Clemensschule durch eine weitere Abmeldung und Entscheidungen von Verfahren zur Feststellung des Förderbedarfs nochmals auf 72 Anmeldungen verringert. Durch das Schulamt wurde keine Möglichkeit zur Bildung einer vierten Eingangsklasse an der Clemensschule gesehen, auch nicht unter dem Aspekt, dass Zuzüge bereits angekündigt wurden. Es wurde allerdings die Möglichkeit der Bildung einer weiteren Eingangsklasse gem. § 6a der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG eröffnet, wenn die für die Bildung der vierten Klasse erforderliche Schülerzahl von 82 bis zum 01.08.2017 erreicht wird. Die vorliegende Situation wurde auch zum Anlass genommen, die vorgenommene Begrenzung der Anzahl der aufnehmenden Schülerinnen und Schüler auf 25 an der Clemensschule noch einmal kritisch zu überprüfen. Da derzeit überhaupt nicht absehbar ist, wie sich die Anmeldezahlen an den Horremer Grundschulen entwickeln, sollten die Aufnahmekapazitäten an beiden Grundschulen im Hinblick auf die Bildung von nur fünf Eingangsklassen möglichst voll ausgeschöpft werden. Die Situation im Stadtteil Horrem stellte sich also in der Verteilerkonferenz am 04.04.2017 wie folgt dar: Grundschule Rathausschule Clemensschule (GL) Gesamt: Schülerzahl mögliche mögliche der zu bildenden Aufnahmen Aufnahmen Eingangsklassen mit ohne 2017/18 Begrenzung Begrenzung 45 72 117 56 75 131 56 81 137 Anzahl Eingangsklassen gem. Verordnung 2 3 Eine Begrenzung der Eingangsklassen auf 25 Schülerinnen und Schüler an der Clemensschule würde die Kapazitäten für Aufnahmen während des ersten Schuljahres zusätzlich beschränken, ohne eine Option für die Bildung einer weitern Klasse zu eröffnen. Durch die Aufhebung der Begrenzung stünden im Stadtteil Horrem unterjährig noch 20 Schülerplätze zur Verfügung. Durch das Schulamt wurde eine Frist zur Herbeiführung der erforderlichen Beschlüsse bis zum 07.04.2017 eingeräumt. Es wird daher vorgeschlagen, die gem. Beschluss des Schulausschusses vom 25.01.2017 vorgenommene Begrenzung der Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Clemensschule auf 25 aufzuheben.