Daten
Kommune
Kerpen
Größe
117 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
28.04.17, 13:16
Aktualisiert
28.04.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Bearbeiter/in: Frau Rieker
TOP
Drs.-Nr.: 201.17
Datum :
05.04.2017
Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW
An den Schulausschuss zur Genehmigung
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Klassenbildung an den städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018
hier: Aufhebung der Begrenzung an der Clemensschule
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 201.17 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2
GO NRW genehmigt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Rieker
Maus
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW wird wegen Vorliegens äußerster
Dringlichkeit beschlossen:
Die gem. Beschluss des Schulausschusses vom 25.01.2017 vorgenommene Begrenzung der
Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der
Clemensschule Horrem auf 25 wird aufgehoben.
Kerpen, 05.04.2017
Dieter Spürck
Bürgermeister
Torsten Bielan
Stadtverordnete/r
Begründung:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2017 beschlossen, gemäß 6a der Verordnung
zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG NRW) für das Schuljahr 2017/2018 an den
Kerpener Grundschulen 39 Eingangsklassen zu bilden und diese entsprechend dem mit den
Grundschulleitern angestimmten Vorschlag zu verteilen. Weiterhin wurde beschlossen, für das
Schuljahr 2017/2018 die Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen
Eingangsklassen der Kerpener Grundschulen im Gemeinsamen Lernen gemäß § 46 Abs. 3
SchulG NRW im Anmeldeverfahren auf 25 zu begrenzen.
Der Beschluss zur Bildung der Eingangsklassen wurde der Schulaufsicht beim Rhein-Erft-Kreis
gemeldet.
Im Rahmen einer Verteilerkonferenz wird dann auf Kreisebene auf der Grundlage von
tagesaktuellen Schülerzahlen am Tag der Konferenz die endgültige Entscheidung über die
Klassenbildung und Verteilung von Anmeldeüberhängen gefällt.
Die endgültige Festlegung der Klassenbildung bei der Verteilerkonferenz auf Kreisebene am
08.03.2017 wurde zunächst vertagt, da noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Verteilung und
Aufnahme der Schülerinnen und Schüler bestand.
Im Nachgang dieser ersten Verteilerkonferenz fand ein Gespräch mit den Schulleitungen der
Grundschulen des Stadtteiles Horrem statt, in dem durch die Schulleitungen nochmals die aktuelle
Anmeldesituation erläutert wurde.
Abweichend von den Anmeldezahlen im Januar 2017 waren bis zum März 2017 an der
Rathausschule die Anmeldezahlen von 53 auf 43 Schülerinnen und Schüler stark zurückgegangen
und an der Clemensschule ebenfalls um zwei Schülerinnen und Schüler auf nunmehr 76. Die
ursprüngliche Planung, die der Beschlussfassung des Schulausschusses am 25.01.2017
zugrunde lag, die Bildung von vier Eingangsklassen mit einer Aufnahmekapazität von 100
Schulneulingen an der Clemensschule zu erreichen, ist mit diesen aktuellen Zahlen nicht mehr
umzusetzen.
Seitens der Schulleitungen wurde darauf hingewiesen, dass von einigen Eltern die Abmeldung
aufgrund von Verzögerungen ihres Bauvorhabens vorgenommen wird und sie im Laufe des ersten
Schuljahres ihr Kind wieder anmelden werden. Es sollte daher versucht werden, in der zweiten
Verteilerkonferenz zumindest eine Option für die Bildung einer weiteren Klasse zu erreichen.
Ein weiteres Gespräch zur endgültigen Festlegung der Klassenbildung wurde durch das Schulamt
des Rhein-Erft-Kreises auf den 04.04.2017 terminiert.
Zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Anmeldungen an der Clemensschule durch eine weitere
Abmeldung und Entscheidungen von Verfahren zur Feststellung des Förderbedarfs nochmals auf
72 Anmeldungen verringert.
Durch das Schulamt wurde keine Möglichkeit zur Bildung einer vierten Eingangsklasse an der
Clemensschule gesehen, auch nicht unter dem Aspekt, dass Zuzüge bereits angekündigt wurden.
Es wurde allerdings die Möglichkeit der Bildung einer weiteren Eingangsklasse gem. § 6a der
Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG eröffnet, wenn
die für die Bildung der vierten Klasse erforderliche Schülerzahl von 82 bis zum 01.08.2017 erreicht
wird.
Die vorliegende Situation wurde auch zum Anlass genommen, die vorgenommene Begrenzung
der Anzahl der aufnehmenden Schülerinnen und Schüler auf 25 an der Clemensschule noch
einmal kritisch zu überprüfen.
Da derzeit überhaupt nicht absehbar ist, wie sich die Anmeldezahlen an den Horremer
Grundschulen entwickeln, sollten die Aufnahmekapazitäten an beiden Grundschulen im Hinblick
auf die Bildung von nur fünf Eingangsklassen möglichst voll ausgeschöpft werden.
Die Situation im Stadtteil Horrem stellte sich also in der Verteilerkonferenz am 04.04.2017 wie folgt
dar:
Grundschule
Rathausschule
Clemensschule (GL)
Gesamt:
Schülerzahl
mögliche
mögliche
der zu bildenden
Aufnahmen
Aufnahmen
Eingangsklassen
mit
ohne
2017/18
Begrenzung
Begrenzung
45
72
117
56
75
131
56
81
137
Anzahl
Eingangsklassen
gem.
Verordnung
2
3
Eine Begrenzung der Eingangsklassen auf 25 Schülerinnen und Schüler an der Clemensschule
würde die Kapazitäten für Aufnahmen während des ersten Schuljahres zusätzlich beschränken,
ohne eine Option für die Bildung einer weitern Klasse zu eröffnen.
Durch die Aufhebung der Begrenzung stünden im Stadtteil Horrem unterjährig noch 20
Schülerplätze zur Verfügung.
Durch das Schulamt wurde eine Frist zur Herbeiführung der erforderlichen Beschlüsse bis zum
07.04.2017 eingeräumt.
Es wird daher vorgeschlagen, die gem. Beschluss des Schulausschusses vom 25.01.2017
vorgenommene Begrenzung der Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den
Eingangsklassen der Clemensschule auf 25 aufzuheben.