Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:56
Aktualisiert
24.06.13, 18:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
260/2013
Erstellt am:
11.06.2013
Aktenzeichen:
II / 40 20 28
Verfasser/in:
Frau Liendgens
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
04.07.2013
Rat
X
09.07.2013
Betreff
U-3 Betreuung in der ehemaligen Lehrküche des Geschwister-Scholl-Gymnasiums
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Geschwister-Scholl-Gymnasium/ GiP e.V.
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
9.491,28 €/p.a.
— im Haushalt des laufenden Jahres (Oktober 2012 – Dezember 2013)
— in den Haushalten der folgenden Jahre
11.864,10 €
9.491,28 € ff
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): s. Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Vorlage Nr.: 260/2013 . Seite 2 / 3
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Rat beschließt ohne Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss
1.
der Fortführung der Maßnahme der U3-Betreuung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Kooperation mit
Ganztag in Pulheim, GiP e.V., und der Stadt Pulheim bis auf weiteres zuzustimmen,
2.
in Abänderung seines Beschlusses vom 25.09.2012 dem Abschluss eines mit dem Förderverein der Schule
abzuschließenden (Unter-)Mietvertrags zuzustimmen,
3.
die Verwaltung zu beauftragen, die Vereinnahmung der Betriebskosten sicherzustellen
4.
bis auf weiteres dem Förderverein einen hundertprozentigen Mietzuschuss zu gewähren,
5.
für das laufende Haushaltsjahr einen unerheblichen außerplanmäßigen Aufwand i.H.v. 11.864,10 € unter
Produkt 030401 „Gymnasien“, Sachkonto 5317340 „Mietkostenzuschuss an Förderverein (nur Ergebnisplan)“
für diesen Mietzuschuss, der durch die Mieteinnahme unter Produkt 030401 „Gymnasien“, Sachkonto 030401
4412030 „Mieten und Pachten (nur Ergebnisplan)“ gedeckt wird, zu genehmigen,
6.
für die Folgejahre soll die Gewährung des Mietzuschusses i.H.v. 9.491,28 € in die Haushaltsberatungen 2014
einfließen,
7.
die Genehmigung erfolgt auf Widerruf unter dem Vorbehalt eines künftig eintretenden schulischen Bedarfs für
die Räume. Die finanziellen Regelungen stehen unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsbeschlussfassungen.
Erläuterungen
Nach Errichtung der U3-Betreuung im Schuljahr 2012/2013 stellen die Kooperationspartner Geschwister-SchollGymnasium, Ganztag in Pulheim GiP e.V. und die Stadt Pulheim fest, dass die Maßnahme sehr gut angenommen
wird und zur Zufriedenheit aller Beteiligten angelaufen ist. Derzeit besuchen 7 Kinder unter drei Jahren die
Einrichtung. Die Eltern dieser Kinder sind überwiegend Lehrerinnen und Lehrer an Pulheimer Schulen.
Aus Sicht des Schulleiters des Geschwister-Scholl-Gymnasiums, Herrn Niessen, stellt die Maßnahme für die Schule
ein sehr wichtiges und zukunftsweisendes Projekt dar, weil insbesondere bei dem sehr jungen Kollegium sich auch
ein sehr großer Vertretungsbedarf ergeben würde, wenn nicht Lehrerinnen und Lehrer nach der Geburt eines Kindes
möglichst schnell wieder in den Schuldienst zurückkehren könnten. Befristet einzustellende gut qualifizierte
Vertretungskräfte seien aber insbesondere in Mangelfächern wie Mathematik und Naturwissenschaften schwer zu
finden. Insofern bestünde ein hohes Interesse, junge Kolleginnen und Kollegen auch in der Familiengründungsphase
so schnell und umfassend wie möglich wieder in die schulische Arbeit einzubinden.
Da Ganztag in Pulheim GiP e.V. als (Unter-)Mieter der Räume nicht zur Verfügung stehen konnte, beabsichtigt die
Verwaltung einen solchen (Unter-)Mietvertrag mit dem Förderverein der Schule abzuschließen. Der Förderverein hat
in einer Vorstandssitzung bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst (Anlage 1) und steht auch für eine
Fortsetzung über das Schuljahr 2012/2013 hinaus zur Verfügung. Ein vergleichbarer Vertrag wurde mit dem
Förderverein bereits für die Überlassung der Räume der Mensa geschlossen und hat bisher einen reibungslosen
Ablauf sichergestellt.
Die Maßnahme wird dann in Kooperation von Stadt Pulheim, Schule und GiP e.V. weitergeführt und die Verwaltung
überlässt dem Förderverein die Räume im Rahmen eines (Unter-)Mietvertrages (Anlage 2). Die Betriebskosten i.H.v.
225,78 € monatlich werden von der Schulverwaltung vereinnahmt und innerhalb der Verwaltung verarbeitet. Der
Kooperationspartner GiP e.V. erhebt von den Eltern einen Kostenbeitrag i.H.v. 675 € pro Monat, mit dem auch diese
Kosten gedeckt werden.
Vorlage Nr.: 260/2013 . Seite 3 / 3
Die Verwaltung empfiehlt, für die gemeinnützige Maßnahme weiterhin einen hundertprozentigen Zuschuss zu den
Mietkosten zu gewähren.
Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass die Räume im Schulzentrum nicht für schulische Zwecke benötigt
werden. Sollte sich insofern eine Bedarfsänderung ergeben, so ist der Vertrag 6 Monate vor Ablauf des Schuljahres
zu kündigen. Ebenso sind die finanziellen Förderungen an die jährlichen Beschlüsse zum Haushalt im Blickwinkel
der finanziellen Ausgangslage gebunden.