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Beschlussvorlage (U-3 Betreuung in der ehemaligen Lehrküche des Geschwister-Scholl-Gymnasiums)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:56
Aktualisiert
24.06.13, 18:56
Beschlussvorlage (U-3 Betreuung in der ehemaligen Lehrküche des Geschwister-Scholl-Gymnasiums) Beschlussvorlage (U-3 Betreuung in der ehemaligen Lehrküche des Geschwister-Scholl-Gymnasiums) Beschlussvorlage (U-3 Betreuung in der ehemaligen Lehrküche des Geschwister-Scholl-Gymnasiums)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 260/2013 Erstellt am: 11.06.2013 Aktenzeichen: II / 40 20 28 Verfasser/in: Frau Liendgens Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 04.07.2013 Rat X 09.07.2013 Betreff U-3 Betreuung in der ehemaligen Lehrküche des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Geschwister-Scholl-Gymnasium/ GiP e.V. Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 9.491,28 €/p.a. — im Haushalt des laufenden Jahres (Oktober 2012 – Dezember 2013) — in den Haushalten der folgenden Jahre 11.864,10 € 9.491,28 € ff € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): s. Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag Vorlage Nr.: 260/2013 . Seite 2 / 3 Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Rat beschließt ohne Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss 1. der Fortführung der Maßnahme der U3-Betreuung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Kooperation mit Ganztag in Pulheim, GiP e.V., und der Stadt Pulheim bis auf weiteres zuzustimmen, 2. in Abänderung seines Beschlusses vom 25.09.2012 dem Abschluss eines mit dem Förderverein der Schule abzuschließenden (Unter-)Mietvertrags zuzustimmen, 3. die Verwaltung zu beauftragen, die Vereinnahmung der Betriebskosten sicherzustellen 4. bis auf weiteres dem Förderverein einen hundertprozentigen Mietzuschuss zu gewähren, 5. für das laufende Haushaltsjahr einen unerheblichen außerplanmäßigen Aufwand i.H.v. 11.864,10 € unter Produkt 030401 „Gymnasien“, Sachkonto 5317340 „Mietkostenzuschuss an Förderverein (nur Ergebnisplan)“ für diesen Mietzuschuss, der durch die Mieteinnahme unter Produkt 030401 „Gymnasien“, Sachkonto 030401 4412030 „Mieten und Pachten (nur Ergebnisplan)“ gedeckt wird, zu genehmigen, 6. für die Folgejahre soll die Gewährung des Mietzuschusses i.H.v. 9.491,28 € in die Haushaltsberatungen 2014 einfließen, 7. die Genehmigung erfolgt auf Widerruf unter dem Vorbehalt eines künftig eintretenden schulischen Bedarfs für die Räume. Die finanziellen Regelungen stehen unter dem Vorbehalt der jährlichen Haushaltsbeschlussfassungen. Erläuterungen Nach Errichtung der U3-Betreuung im Schuljahr 2012/2013 stellen die Kooperationspartner Geschwister-SchollGymnasium, Ganztag in Pulheim GiP e.V. und die Stadt Pulheim fest, dass die Maßnahme sehr gut angenommen wird und zur Zufriedenheit aller Beteiligten angelaufen ist. Derzeit besuchen 7 Kinder unter drei Jahren die Einrichtung. Die Eltern dieser Kinder sind überwiegend Lehrerinnen und Lehrer an Pulheimer Schulen. Aus Sicht des Schulleiters des Geschwister-Scholl-Gymnasiums, Herrn Niessen, stellt die Maßnahme für die Schule ein sehr wichtiges und zukunftsweisendes Projekt dar, weil insbesondere bei dem sehr jungen Kollegium sich auch ein sehr großer Vertretungsbedarf ergeben würde, wenn nicht Lehrerinnen und Lehrer nach der Geburt eines Kindes möglichst schnell wieder in den Schuldienst zurückkehren könnten. Befristet einzustellende gut qualifizierte Vertretungskräfte seien aber insbesondere in Mangelfächern wie Mathematik und Naturwissenschaften schwer zu finden. Insofern bestünde ein hohes Interesse, junge Kolleginnen und Kollegen auch in der Familiengründungsphase so schnell und umfassend wie möglich wieder in die schulische Arbeit einzubinden. Da Ganztag in Pulheim GiP e.V. als (Unter-)Mieter der Räume nicht zur Verfügung stehen konnte, beabsichtigt die Verwaltung einen solchen (Unter-)Mietvertrag mit dem Förderverein der Schule abzuschließen. Der Förderverein hat in einer Vorstandssitzung bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst (Anlage 1) und steht auch für eine Fortsetzung über das Schuljahr 2012/2013 hinaus zur Verfügung. Ein vergleichbarer Vertrag wurde mit dem Förderverein bereits für die Überlassung der Räume der Mensa geschlossen und hat bisher einen reibungslosen Ablauf sichergestellt. Die Maßnahme wird dann in Kooperation von Stadt Pulheim, Schule und GiP e.V. weitergeführt und die Verwaltung überlässt dem Förderverein die Räume im Rahmen eines (Unter-)Mietvertrages (Anlage 2). Die Betriebskosten i.H.v. 225,78 € monatlich werden von der Schulverwaltung vereinnahmt und innerhalb der Verwaltung verarbeitet. Der Kooperationspartner GiP e.V. erhebt von den Eltern einen Kostenbeitrag i.H.v. 675 € pro Monat, mit dem auch diese Kosten gedeckt werden. Vorlage Nr.: 260/2013 . Seite 3 / 3 Die Verwaltung empfiehlt, für die gemeinnützige Maßnahme weiterhin einen hundertprozentigen Zuschuss zu den Mietkosten zu gewähren. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass die Räume im Schulzentrum nicht für schulische Zwecke benötigt werden. Sollte sich insofern eine Bedarfsänderung ergeben, so ist der Vertrag 6 Monate vor Ablauf des Schuljahres zu kündigen. Ebenso sind die finanziellen Förderungen an die jährlichen Beschlüsse zum Haushalt im Blickwinkel der finanziellen Ausgangslage gebunden.