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Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Optimierung des Straßenverlaufs L 163 Heerstraße in Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
30.01.17, 18:15
Aktualisiert
30.01.17, 18:15
Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Optimierung des Straßenverlaufs L 163 Heerstraße in Kerpen) Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Optimierung des Straßenverlaufs L 163 Heerstraße in Kerpen)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement Bearbeiter/in: Martina Kesternich TOP Drs.-Nr.: 74.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Bau- und Feuerschutzausschuss 09.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 26.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Optimierung des Straßenverlaufs L 163 Heerstraße in Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfiehlt / Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die beigefügte Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Optimierung des Straßenverlaufs L 163 Heerstraße in Kerpen Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Kesternich Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Im Zuge der Entwicklung des Bebauungsplangebietes BR 356 „Eifelstraße / Heerstraße“ wurde ein Erschließungsvertrag mit einem Investor geschlossen. Es wurde vereinbart, dass alle in dieser rechtsverbindlichen Fassung des Bebauungsplanes festgesetzten öffentlichen Erschließungsanlagen im Vertragsgebiet vom Erschließungsträger herzustellen sind. Zur Erschließung des Baugebietes ist u.a. eine Anbindung an die Heerstraße erforderlich. Da die Kolpingstadt Kerpen in diesem Bereich nicht Straßenbaulastträger ist, muss zur Durchführung der erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen zur Optimierung des Straßenverlaufs eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgeschlossen werden. Art und Umfang der Maßnahme ist der beiliegenden Verwaltungsvereinbarung zu entnehmen. Die Kolpingstadt Kerpen hat die für sie aus der Verwaltungsvereinbarung anfallenden Kosten über einen Erschließungsvertrag auf einen Investor übertragen. Der Erschließungsträger verpflichtet sich, in der Verwaltungsvereinbarung an die Stelle der Kolpingstadt Kerpen zu treten und alle Rechte und Pflichten sowie alle mit der Maßnahme verbundenen Kosten für die Optimierung des Straßenverlaufs der Heerstraße zu übernehmen. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 74.17 Seite 2