Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
30.01.17, 18:15
Aktualisiert
30.01.17, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und
Wohnungsmanagement
Bearbeiter/in: Martina Kesternich
TOP
Drs.-Nr.: 74.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Bau- und Feuerschutzausschuss
09.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
26.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über
die Optimierung des Straßenverlaufs L 163 Heerstraße in Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfiehlt / Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die
beigefügte Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die
Optimierung des Straßenverlaufs L 163 Heerstraße in Kerpen
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Kesternich
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Im Zuge der Entwicklung des Bebauungsplangebietes BR 356 „Eifelstraße / Heerstraße“ wurde
ein Erschließungsvertrag mit einem Investor geschlossen. Es wurde vereinbart, dass alle in dieser
rechtsverbindlichen Fassung des Bebauungsplanes festgesetzten öffentlichen
Erschließungsanlagen im Vertragsgebiet vom Erschließungsträger herzustellen sind.
Zur Erschließung des Baugebietes ist u.a. eine Anbindung an die Heerstraße erforderlich. Da die
Kolpingstadt Kerpen in diesem Bereich nicht Straßenbaulastträger ist, muss zur Durchführung der
erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen zur Optimierung des Straßenverlaufs eine
Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgeschlossen werden.
Art und Umfang der Maßnahme ist der beiliegenden Verwaltungsvereinbarung zu entnehmen.
Die Kolpingstadt Kerpen hat die für sie aus der Verwaltungsvereinbarung anfallenden Kosten über
einen Erschließungsvertrag auf einen Investor übertragen.
Der Erschließungsträger verpflichtet sich, in der Verwaltungsvereinbarung an die Stelle der
Kolpingstadt Kerpen zu treten und alle Rechte und Pflichten sowie alle mit der Maßnahme
verbundenen Kosten für die Optimierung des Straßenverlaufs der Heerstraße zu übernehmen.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 74.17
Seite 2