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Beschlussvorlage (Falschparken im Stadtgebiet; Vermehrte Kontrollen durch das Ordnungsamt hier: Antrag der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
101 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
30.01.17, 18:15
Aktualisiert
30.01.17, 18:15
Beschlussvorlage (Falschparken im Stadtgebiet; Vermehrte Kontrollen durch das Ordnungsamt 
hier: Antrag der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Falschparken im Stadtgebiet; Vermehrte Kontrollen durch das Ordnungsamt 
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines Ordnungswesen Bearbeiter/in: Herr Esser TOP Drs.-Nr.: 54.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 23.01.2017 Bemerkungen 07.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Falschparken im Stadtgebiet; Vermehrte Kontrollen durch das Ordnungsamt hier: Antrag der FDP-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Esser Beriere Beriere Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Am 09. September 2014 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Bereich des allg. Ordnungswesens für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zunächst befristet auf zwei Jahre beschlossen. In seiner Sitzung am 22.August 2016 hat der Rat die dauerhafte Einrichtung dieser Stelle beschlossen. Durch die Einrichtung der zusätzlichen Stelle wurden die Überwachungsstunden des ruhenden Verkehrs von 46,8 Stunden auf 85,8 Stunden pro Woche erhöht. Gleichzeitig kam es zu einer deutlichen Steigerung der Anzahl der festgestellten Verstöße im ruhenden Verkehr von 10.000 auf 18.000. Der Außendienst der Kolpingstadt Kerpen ist regelmäßig montags – freitags von 07:30 h – 20:00 h und samstags von 09:00 h – 13:00 h im Einsatz. Darüber hinaus findet dreimal wöchentlich ein Nachtdienst in einem Zeitfenster von 20:00 h – 02:00 h statt. Das Aufgabenspektrum des Außendienstes der Kolpingstadt Kerpen beinhaltet neben der intensiven Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Feststellung von nicht zugelassenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum insbesondere: • • • • Ermittlung und Beseitigung von Gefahrenstellen für die öffentliche Sicherheit Nachtdienst Streifengänge und Streifengänge im Rahmen der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei Überwachung von Märkten und Veranstaltungen, auch an Sonn- und Feiertagen Kontrollen des ruhenden Verkehrs: Die Kontrollen des ruhenden Verkehrs finden an allen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten und wechselnden Orten statt, damit sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern nicht auf die Kontrollen einstellen können. Die Verkehrsschwerpunkte, wie z.B. die Kerpener Straße in Sindorf, die Park & Ride Plätze, Hauptstraße in Horrem, etc. werden täglich engmaschig überwacht. Außerhalb dieser Verkehrsschwerpunkte wird der ruhende Verkehr z.B. aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, aufgrund von Feststellungen des Außendienstes etc. überwacht. Durch diese Vorgehensweise bleiben die Verkehrsschwerpunkte im Fokus der Überwachungstätigkeit und es kann flexibel auf Beschwerden oder kurzfristig auftretende Störungen z.B. durch Einrichtung einer Baustelle reagiert werden. Aus Sicht des Fachamtes hat sich die durchgeführte Praxis bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs durchweg bewährt. Das Ordnungsamt nimmt auch gerne Hinweise zu vermehrtem rechtswidrigem Parken entgegen. Diesen Mitteilungen wird dann entsprechend nachgegangen. Nicht zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum: Sofern ein nicht zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt wird, hinterlässt der Außendienst der Kolpingstadt Kerpen am Fahrzeug eine Aufforderung, das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen aus dem öffentlichen Straßenland zu entfernen. Sofern das Fahrzeug nach Ablauf dieser Frist nicht entfernt wurde und die letzte Halterin bzw. der letzte Halter nicht ermittelbar ist, wird das Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenland entfernt. In diesem Fall ist ein abgemeldetes Fahrzeug in der Regel nach drei Werktagen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt. Beschlussvorlage 54.17 Seite 2 Sofern die letzte Halterin oder der letzte Halter ermittelt werden kann, wird dann nach Ablauf der o.g. Dreitagesfrist im getreckten Verwaltungsverfahren dazu aufgefordert, das Fahrzeug zu entfernen. Sollte das Fahrzeug in diesem Verfahren nicht entfernt werden, wird das Fahrzeug in der Regel nach 14 Tagen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt. Ein Großteil der festgestellten, nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge wird durch die Eigentümerin bzw. den Eigentümer nach Aufforderung durch den Außendienst der Kolpingstadt Kerpen entfernt. Tatsächlich beseitigt wurden in den Jahren 2014 – 2016 folgende Anzahl von Fahrzeugen: Jahr 2014 2015 2016 Anzahl 31 52 53 Neben der Vielzahl von nicht zugelassenen Fahrzeugen, die durch den Außendienst der Kolpingstadt Kerpen festgestellt werden, melden auch Einwohnerin bzw. Einwohner der Abteilung Sicherheit und Ordnung nicht zugelassene Fahrzeuge. Aufgrund entsprechender Meldungen werden in der Regel am nächsten Werktag die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Auch hier hat sich die ausgeübte Praxis durchweg bewährt Eine zusätzliche Intensivierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Überwachung der abgemeldeten PKW über die derzeit ausgeübte Praxis hinaus kann nur durch den Einsatz von zusätzlichem Personal oder zu Lasten anderen Aufgaben, die teilweise Pflichtaufgaben sind, erfolgen. Beschlussvorlage 54.17 Seite 3