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Beschlussvorlage (T1 fBÖ und T1 Aus)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
864 kB
Datum
03.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:56
Aktualisiert
24.06.13, 18:56
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Inhalt der Datei

- t. FEB. 2013 POSTSTEI' Ponfuh 12016l .51374 Eu*ncn . "n^§l [ondesbetrieb Stroßenbou Nordrhein-Westfolen Regionalniederlassung Ville'Eifel 57 R.aio.tl.i.d.d..r{., valk-Eilil srroß 61(, 0 {.Ieb, 2013 Stadt Pulheim Planungsamt Postfach 13 45 50241 Pulheim T;3 Kontakt: Telefon: Frau Hess Fax: E-Mail: 021l-t7 565-1172210 Zeichen: 21000/,10400.020/l. 11.03.07(05 02251-796'210, Mobil: 015201594290 marlis.hess@tlssen.nrw.dc lnl) (Bei Antworten bittc angeben.) Datum: 01.02.2013 Bebauungsplan Nr. 1.19 Sinnersdorf; Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB hier: Ihr Schreiben vom 15.01,2013; Az: lYl6l foo Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 93 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Pulheim. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. Zu Parzelle 1898 und 1522 Erschließungen sollten nicht zur L 93 erfolgen sondem ausschließlich rückwlirtig.. Im Bereich der Anbindungen an die L 93 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, -Teil dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Knotenpunkte, RAS-KI, Abschnitt 3.4 der Forschungsgesellschaft ftir Straßen- und Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpem freigehalten werden Evtl. Nutzungsänderungen o. ä. sollten eine Einfriedung anr L 93 hin vorsehen. Zu Flurstück 1646 Zur Landesstraße hin ist das Bebauungsplangebiet lückenlos und nicht übersteigbar einzufrieden, um ungewollte Fußgängerquerungen zu vermeiden. Im Bereich der Anbindungen an die L 93 Straßen.NRw-Betriebssilz . Postfach l0 16 53 .45816 GelsenkirEhen Telefon: 0209/3E0t-0 Intemel: wrru-slrsssen.nrw.de. E-Mail: kontakt@slrassen_nrw_de landesbsnk Hess€n-Thflringen . BLZ 30050000. Konto-Nr 40058 IBAN: DE20300500000004005815 BIC: WELADEDD Steüemummer: 3 I 9/5972070 I I 5 . ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, Rcgionrlniedrrhssüng Ville-f, if.l Jülicher Ring l0l - 103 . 53879 Euskirchen Poslfach 12016l . 53874 Euskirchen Telefon: 02251n964 kontakt.ml.ve@strassen.nrw.de dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Knotenpunkte, RAS-KI, Abschnitt 3.4 der Forschungsgesellschaft ftir Straßen- und Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpem freigehalten werden Die Anordnung der Stellplätze sollte möglichst nicht nebeneinander und senkrecht zur L 93 erfolgen. Im Zuge der Bauleitplanung sollte eine Grundstücksbereinigung stattfinden. Vorgelagert zum Flurstäck 1646 zw L 93 liegt nach meinen Unterlagen das Flurstück 1645, das sich wiederum im Eigentum des Landes Nordrhein Westfalen befindet. Mit freundlichen Grüßen Im Auffnae Lr4a/ L(/ MJiis ,/ /i ', Hess 2 ffioTFUtHrt stroß 10. MAI 2013 "n.*§l Londesbetrieb Shoßenbou Nordrhein-Westfolen OSTSTELLE Regionalniederlassung Ville-.Eifel Mai R.aionrltrid.rlr$ntrg Villef, if.l Porf.ch I:0,61 ' 513?4 Euün hen 2C:3 Kontakt: Telefon: Stadt Pulheim Planungsamt Postfach 13 45 50241 Pulheim Fax: E-Mail: Zeichen: Frau Hess 02251-796-2!0. Mobil: 0152015942m O2l I -t7 565-1112210 marlis.hess@strassen.nrw.de 21000/40400.020/l.13.03.07(146/ll) (Bei Antworten bitte angeben-) :":T^d.14^8"::',Jr.',* hier: Ihr Schreiben vom 30.04.2013; Az:. lYl6l *:; t ;::', @ o"' Sehr geehrte Damen und Herren, ich verweise auf meine Stellungnahme vom 01.02.2013 Ich weise nochmals darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Ltirm durch Verkehr auf der L 93 erlorderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Pulheim. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. Die Anordnung der Stellplätze sollte möglichst nicht nebeneinander und senkrecht zur L 93 erfolgen. Sollte bisher noch keine Grundstücksbereinigung bzgl. Flurstück 1646 stattgefunden haben, ist hier noch KlZirungsbedarf. Grüßen Stra߀n.NRw-Betriebssirz . Postfach l0 16 53 . 45816 Gelsenkirchen . Telefor: 0209/3t0t-0 Inlemet: *$s,.slnsscn.nrw.de. E-Mail: kontakl@strassen.nrw.de Landesbank Hessen-Thüringen . BLZ 30050000. Konto-Nr 4005815 IBAN: DE20300500000004005815 BIC: WELADEDD Stcuernummer: 3 l9l5972r'070 I Regionilniedrrlsssung Villc-Eifrl l0l .53E79 Euskirchen Jülicher Ring l0l Poslfach l2016l 53E74 Euskirchen Telefon: 02251/796-0 konlakt.ml.ve@stmssen.nrw.de