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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern Bereich: Kreuzungsbereich "Auf dem Acker" / "Dammstraße" - Vorhaltegrundstück Kindergarten Änderung gemäß § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
03.07.2013
Erstellt
25.06.13, 16:58
Aktualisiert
25.06.13, 16:58
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern
Bereich: Kreuzungsbereich "Auf dem Acker" / "Dammstraße" - Vorhaltegrundstück Kindergarten
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern
Bereich: Kreuzungsbereich "Auf dem Acker" / "Dammstraße" - Vorhaltegrundstück Kindergarten
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern
Bereich: Kreuzungsbereich "Auf dem Acker" / "Dammstraße" - Vorhaltegrundstück Kindergarten
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 215/2013 Erstellt am: 29.05.2013 Aktenzeichen: IV/61 - kl Verfasser/in: Herr Klein Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 03.07.2013 Betreff Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern Bereich: Kreuzungsbereich "Auf dem Acker" / "Dammstraße" - Vorhaltegrundstück Kindergarten Änderung gemäß § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 215/2013 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern (Bereich: Kreuzungsbereich "Auf dem Acker" / "Dammstraße" Vorhaltegrundstück Kindergarten) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) zu ändern. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf der nicht mehr benötigten Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 77 Sinthern nicht berührt. 3. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern 1301". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 77 Sinthern behalten weiterhin Gültigkeit. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen. Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Erläuterungen Der Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern wurde im November 2004 vom Rat der Stadt Pulheim als Satzung beschlossen. Im Rahmen des Verfahrens zu diesem Bebauungsplan begründete das zuständige Fachamt auf Grundlage seiner damaligen Bedarfsplanung die Erforderlichkeit einer Flächenvorhaltung für die mögliche Errichtung eines zweigruppigen Kindergartens. Aus diesem Grund erfolgte im BP 77 Sinthern die Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“. In der Vergangenheit ergab sich keine Notwendigkeit der Realisierung. Im Rahmen der aktuellen Planungen soll die Kindertagesstätte der Kath. Kirchengemeinde Sinthern eine dritte Gruppe erhalten, so dass der Bedarf an der hier zur Änderung anstehenden Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ nicht mehr besteht. Das zuständige Fachamt hat eine entsprechende Freigabe für diese Fläche erteilt. Die freigewordene Fläche bietet sich nun zur Arrondierung der Siedlungsstruktur für eine Fortführung der Bestandsbebauung mit einer Wohnbebauung an. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 Sinthern notwendig. Im städtebaulichen Entwurf zu dieser Grundstücksfläche werden drei Bebauungsvarianten aufgezeigt, die auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes realisierbar sind. Die Varianten fügen sich alle städtebaulich in diesen Bereich ein. Die Variante des Einzelbaukörpers für mehrere Wohnungen mit einer Tiefgarage hat allerdings den Vorteil, dass lediglich eine Zu- und Abfahrt notwendig wird und somit im öffentlichen Straßenraum mehr Stellplätze angelegt werden können. Da die Stadt Eigentümerin des Grundstücks ist, hat sie über die Grundstücksteilung oder durch vertragliche Regelungen in den Kaufverträgen die Möglichkeit der Einflussnahme auf eine qualitätsvolle Gestaltung dieses Kreuzungsbereiches. Vorlage Nr.: 215/2013 . Seite 3 / 3 Der vorliegende Bebauungsplanentwurf basiert auf diesen Entwurfsvarianten und ist im Wesentlichen mit den sonstigen Festsetzungen des bestehenden BP 77 Sinthern identisch. Die Art der Nutzung, die Baufläche und die Höhen entsprechen diesem Bebauungsplan. Kleinere Ergänzungen und Modifizierungen in den textlichen Festsetzungen wurden durchgeführt. Da die Grundzüge dieses Bebauungsplanes nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden und somit von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Aus den vorab genannten Gründen schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungssauschuss vor, dass dieser zur Einleitung des Änderungsverfahrens den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern 1301 fasst und die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden beschließt.