Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
104 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
31.01.17, 13:16
Aktualisiert
31.01.17, 13:16
Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 104 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: 16.1 fu TOP Drs.-Nr.: 23.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 07.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 10.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/ der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: A Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in H. Fuhs Mackeprang Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister i.V. Canzler Abt. 10.1 Ratsbüro Seidenpfennig Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein). B Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ und seine Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Lage des Plangebietes Der Geltungsbereich des ca. 10 ha großen Plangebietes liegt ca. 5 km westlich der Stadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim im Rhein-Erft-Kreis und befindet sich südlich der Deponiefläche der Deponie Haus Forst. Im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und in südwestlicher Richtung von Wald umgeben. Unmittelbar süd-/südwestlich liegt das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst, westlich des Plangebietes befinden sich weitere landwirtschaftliche Flächen. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan (M 1:1.000) zu entnehmen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes befinden sich ganz oder teilweise die folgenden Grundstücke: Gemarkung Blatzheim (4680): Flur 34, Flurstücke 4, 62, 67 Gemarkung Manheim (4684): Flur 9, Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62, 78 Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Planung ist Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (RAA = Rostascheaufbereitungsanlage) am Standort Deponie Haus Forst., hier: Anpassung von Betriebskonzepten an veränderte Umweltbedingungen (Deponierecht, etc. und Bedarf für Rostascheaufbereitungskapazitäten) sowie die Verwertung von Rostaschen z.B. im Straßen- und Wegebau durch Schaffung der dafür erforderlichen Aufbereitungsmöglichkeiten. Beschlussvorlage 23.17 Seite 2 Beschreibung Anlass Anlass der Planung ist die Absicht der Remex Mineralstoff GmbH am Standort Haus Forst eine geänderte und erweiterte Abfallbehandlungsanlage (künftig Rostascheaufbereitungsanlage (RAA) inklusive Roh- und Fertigschlackelager) zu errichten. Die bisher bestehende Abfallbehandlungsanlage WSAA (Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage) wird ebenfalls weiter betrieben. Im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung ist die Erweiterung der Abfallbehandlungsanlage erforderlich. Verfahren Beschluss zur Aufstellung Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr: Beschluss zur Aufstellung Rat der Kolpingstadt Kerpen: Frühzeitige Beteiligung: Beteiligung der TÖB und Behörden: Beschluss zur öffentlichen Auslegung Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr (gepl): Beschluss zur öffentlichen Auslegung Rat der Kolpingstadt Kerpen (gepl): 21.06.2016 05.07.2016 14.07.2016 – 23.08.2016 08.07.2016 – 23.08.2016 07.02.2017 21.02.2017 Anlagen Anlage 1 - Übersichtsplan Anlage 2 - Bebauungsplanverkleinerung Anlage 3 - Stellungnahmen der TÖB und Behörden Anlage 4 - Textliche Festsetzungen Anlage 5 - Begründung mit Umweltbericht Anlage 6 - Deponieverfüllabschnitte Anlage 7 – Externe Kompensationsfläche Beschlussvorlage 23.17 Seite 3