Daten
Kommune
Kerpen
Größe
104 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
31.01.17, 13:16
Aktualisiert
31.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: 16.1 fu
TOP
Drs.-Nr.: 23.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
07.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
10.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/ der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt:
A
Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
H. Fuhs
Mackeprang
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
i.V.
Canzler
Abt. 10.1
Ratsbüro
Seidenpfennig
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
B
Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im
Stadtteil Kerpen Manheim.
Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ und seine Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange
und die Behörden sind zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich des ca. 10 ha großen Plangebietes liegt ca. 5 km westlich der Stadt Kerpen
und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim im Rhein-Erft-Kreis und befindet sich südlich der
Deponiefläche der Deponie Haus Forst.
Im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und in südwestlicher Richtung von Wald umgeben. Unmittelbar süd-/südwestlich liegt das landwirtschaftliche Anwesen Haus
Forst, westlich des Plangebietes befinden sich weitere landwirtschaftliche Flächen.
Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan (M
1:1.000) zu entnehmen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes befinden sich ganz oder teilweise die folgenden
Grundstücke:
Gemarkung Blatzheim (4680): Flur 34, Flurstücke 4, 62, 67
Gemarkung Manheim (4684): Flur 9, Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62, 78
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (RAA =
Rostascheaufbereitungsanlage) am Standort Deponie Haus Forst., hier:
Anpassung von Betriebskonzepten an veränderte Umweltbedingungen (Deponierecht, etc.
und Bedarf für Rostascheaufbereitungskapazitäten) sowie die Verwertung von Rostaschen
z.B. im Straßen- und Wegebau durch Schaffung der dafür erforderlichen Aufbereitungsmöglichkeiten.
Beschlussvorlage 23.17
Seite 2
Beschreibung
Anlass
Anlass der Planung ist die Absicht der Remex Mineralstoff GmbH am Standort Haus Forst eine
geänderte und erweiterte Abfallbehandlungsanlage (künftig Rostascheaufbereitungsanlage (RAA)
inklusive Roh- und Fertigschlackelager) zu errichten. Die bisher bestehende Abfallbehandlungsanlage WSAA (Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage) wird ebenfalls weiter betrieben.
Im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung ist die Erweiterung der Abfallbehandlungsanlage erforderlich.
Verfahren
Beschluss zur Aufstellung
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr:
Beschluss zur Aufstellung
Rat der Kolpingstadt Kerpen:
Frühzeitige Beteiligung:
Beteiligung der TÖB und Behörden:
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr (gepl):
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Rat der Kolpingstadt Kerpen (gepl):
21.06.2016
05.07.2016
14.07.2016 – 23.08.2016
08.07.2016 – 23.08.2016
07.02.2017
21.02.2017
Anlagen
Anlage 1 - Übersichtsplan
Anlage 2 - Bebauungsplanverkleinerung
Anlage 3 - Stellungnahmen der TÖB und Behörden
Anlage 4 - Textliche Festsetzungen
Anlage 5 - Begründung mit Umweltbericht
Anlage 6 - Deponieverfüllabschnitte
Anlage 7 – Externe Kompensationsfläche
Beschlussvorlage 23.17
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