Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.02.17, 09:29
Aktualisiert
03.02.17, 09:29
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Bearbeiter: Guido Ensemeier
TOP
Drs.-Nr.: 693.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
27.12.2016
Bemerkungen
14.02.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Anregung gem. § 24 GO NRW ;
hier: Umwidmung und Umgestaltung des Kreisverkehrs Heppendorfer Straße/Am Keuschenend im
Stadtteil Sindorf
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss weist den Bürgerantrag zurück, der Kreisverkehrsplatz wird
weiter als „außerörtlicher Kreisverkehr“ betrachtet. Die vorhandenen Beschilderungen sollen
verbleiben.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Ensemeier
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die vom Antragsteller geforderte Einstufung des Kreisels Heppendorfer Straße (L 277)/Am
Keuschenend als „Innerortskreisel“, um querendem Fußverkehr am Kreisel den Vorrang durch
Fußgängerüberwege gewähren zu können wurde bereits in den Jahren 2014 und 2015 lebhaft
diskutiert. Anträge aus dem politischen Raum der Kolpingstadt Kerpen wurden vom Landesbetrieb
und der Bezirksregierung Köln mit Hinweis auf die Rechtslage zurückgewiesen. Forderungen nach
einer Versetzung der Ortseingangstafel zur Einstufung als Innerortskreisel gipfelten in einem
Antrag einer Landtagsabgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch dieser Antrag
wurde zurückgewiesen, diesmal in einem persönlichen Schreiben des Verkehrsministers Michael
Groschek, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Eine erneute Anfrage der Kerpener Stadtverwaltung von Dezember 2016 wurde, wieder mit
Verweis auf die Rechtslage, negativ beschieden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag zurückzuweisen und die vorhandenen
Beschilderungen zu belassen.
Beschlussvorlage 693.16
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