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Beschlussvorlage (hier: Umwidmung und Umgestaltung des Kreisverkehrs Heppendorfer Straße/Am Keuschenend im Stadtteil Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.02.17, 09:29
Aktualisiert
03.02.17, 09:29
Beschlussvorlage (hier: Umwidmung und Umgestaltung des Kreisverkehrs Heppendorfer Straße/Am Keuschenend im Stadtteil Sindorf) Beschlussvorlage (hier: Umwidmung und Umgestaltung des Kreisverkehrs Heppendorfer Straße/Am Keuschenend im Stadtteil Sindorf)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Bearbeiter: Guido Ensemeier TOP Drs.-Nr.: 693.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 27.12.2016 Bemerkungen 14.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Anregung gem. § 24 GO NRW ; hier: Umwidmung und Umgestaltung des Kreisverkehrs Heppendorfer Straße/Am Keuschenend im Stadtteil Sindorf X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss weist den Bürgerantrag zurück, der Kreisverkehrsplatz wird weiter als „außerörtlicher Kreisverkehr“ betrachtet. Die vorhandenen Beschilderungen sollen verbleiben. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Ensemeier Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Die vom Antragsteller geforderte Einstufung des Kreisels Heppendorfer Straße (L 277)/Am Keuschenend als „Innerortskreisel“, um querendem Fußverkehr am Kreisel den Vorrang durch Fußgängerüberwege gewähren zu können wurde bereits in den Jahren 2014 und 2015 lebhaft diskutiert. Anträge aus dem politischen Raum der Kolpingstadt Kerpen wurden vom Landesbetrieb und der Bezirksregierung Köln mit Hinweis auf die Rechtslage zurückgewiesen. Forderungen nach einer Versetzung der Ortseingangstafel zur Einstufung als Innerortskreisel gipfelten in einem Antrag einer Landtagsabgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch dieser Antrag wurde zurückgewiesen, diesmal in einem persönlichen Schreiben des Verkehrsministers Michael Groschek, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Eine erneute Anfrage der Kerpener Stadtverwaltung von Dezember 2016 wurde, wieder mit Verweis auf die Rechtslage, negativ beschieden. Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag zurückzuweisen und die vorhandenen Beschilderungen zu belassen. Beschlussvorlage 693.16 Seite 2