Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Anlage 1h, TEP 2503)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
25 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
19.08.15, 18:27
Aktualisiert
19.08.15, 18:27
Vorlage (Anlage 1h, TEP 2503) Vorlage (Anlage 1h, TEP 2503)

öffnen download melden Dateigröße: 25 kB

Inhalt der Datei

I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\Konsolidierung zum HA 24.08.15\2503, 15-0626 Datenblatt TEP Datenblatt TEP 2503 Produktbereich: Produktgruppe (gleich TEP) Anlage 1 h 25 Kultur 2503 Kulturförderung 1. Allgemeine Vorbemerkung Diese Produktgruppe fasst die Aktivitäten im Bereich der Mahn- und Gedenkstätten, der VHS, der Stadtbücherei und des Stadtarchivs sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rathausgalerie als Ausstellungshalle zusammen. 2. Unterteilung des TEP Kst., Kst.bereich Bezeichn. Mahn- & Gedenkstätte + Ausstellungshalle + 25030110 bis 25030130 histor. Stadtführungen Volkshochschule 25030400 25030610 bis 25030630 Bibliothek 25030800 Archiv Zuschussbedarf TEP Erträge Aufwand Überschuss/Z Überschuss/Z uschuss 15 uschuss 16 0 6.750 -6.750 -6.780 13.486 42.700 900 57.086 286.273 518.691 149.005 960.719 -272.787 -475.991 -148.105 -903.633 -272.825 -480.411 -145.411 -905.427 3. Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwandsseite des Produktbereich 04 - Kultur und Wissenschaft – Reduzierung von Aufwendungen Die Vorschläge des GPA wurden vom Fachbereich 32 auf die Punkte reduziert, die zum TEP 2503 gehören. > VHS Austritt, > Zusammenschluss VHS, > Zentralisierung von Einrichtungen Der Zweckverband Volkshochschule Rhein-Erft wurde 1976 von den Städten Brühl, Hürth, Pulheim und Wesseling gegründet. Die Volkshochschule (VHS) ist eine Einrichtung der Weiterbildung im Sinne des Weiterbildungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen. Die politische Verantwortung trägt die Verbandsversammlung, Dienstvorgesetzter ist der Verbandsvorsteher. Finanziert wird die Volkshochschule aus Mitteln des Landes, aus Umlagen der vier Trägerstädte und aus Teilnehmergebühren. > Schließung Stadtbücherei Steht zurzeit nicht zur Diskussion. > Zusammenarbeit mit anderen Büchereien (Fusion, Kooperation, Neugründung einer gemeinsamen Gesellschaft) Eine Kooperation mit anderen Büchereien findet durch den Verbund der "Onleihe Erft" in digitaler Form statt. Die Finanzierung des Bestandes erfolgt durch alle teilnehmenden Bibliotheken. Weitere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Rhein-Erft-Kreis nicht geplant. > interkommunale Büchereileitung siehe vorgenannte Erläuterung. > Einführung eines Selbstverbuchungssystems in der Stadtbücherei Die Einführung eines Selbstverbuchungssystems sollte bei einer möglichen Verlagerung der Stadtbücherei in das Rathaus B eingeführt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt und am vorhandenen Standort entstehen durch diese technische Einführung, bedingt durch die räumliche Trennung der Erwachsenen- und Kinderbibliothek keine Einsparungen. Es müssen weiterhin beide Theken personell betreut werden. I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\Konsolidierung zum HA 24.08.15\2503, 15-0626 Datenblatt TEP > Einspareffekte über Änderung Ablauforganisation und Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei Brühl liegen im Kreisvergleich bereits unter denen von vergleichbaren Nachbarkommunen. > Personalentwicklungskonzept für die Stadtbibliothek Im Rahmen einer möglichen Verlagerung der Stadtbücherei in das Rathaus B können Personaleinsparungen durch Aufgabenbündelungen bzw. Synergieeffekte entstehen. Produktbereich 04 - Kultur und Wissenschaft - Steigerung von Erträgen > Entgelterhöhung VHS Eine Entgelterhöhung muss gemeinschaftlich durch den Zweckverband VHS Rhein-Erft beschlossen werden. >Entgelterhöhung der Stadtbibliothek Eine Anhebung der Benutzungsgebühren erfolgte letztmalig zum 1.1.2011. Nunmehr könnte begründet durch den kostenlosen Service der Onleihe Erft wiederum eine erneute Veränderung der Gebührensatzung erfolgen. Derzeitig werden 17.601 € (Stand 2014) jährlich erhoben. > Vermeidung Missbrauch Kinderausweise in Büchereien Die Ausleihe von Medien für Erwachsene auf einen Kinderausweis ist in Brühl nicht möglich. Auch Erwachsenenausweise sind nicht übertragbar; Ehe-/Lebenspartner sowie erwachsene Kinder mit gleicher Anschrift erhalten einen Familienausweis zum halben Preis bei einem Vollzahler. > Einführung neuer Entgelttatbestände für das Stadtarchiv Gebühren für Anfragen und Recherchen werden nach der zurzeit gültigen Verwaltungsgebührensatzung in der Fassung von 10.12.2012 erhoben und berechnet. 4. Eigene Konsolidierungsvorschläge . VHS: Festgeschriebene Transferaufwendungen können zurzeit nicht alleine durch die Stadt Brühl innerhalb der VHS Rhein-Erft reduziert werden. Stadtbücherei: (Kostenstelle: 25030610) Eine mögliche Erhöhung der Benutzungsgebühren, die im Jahr 2011 letztmalig erhöht wurde, ist nur durch eine Satzungsänderung möglich. Kürzung des Medienetats von 36.000 auf 34.000 € (Sk: 549916 - Festwertbeschaffung Bücherei, Medien) 2.000,00 € Stadtarchiv: (Kostenstelle: 25030800) Ausgabenreduzierung im Bereich Archivalienankauf (Sk: 529100): Summe der Einsparvorschläge : 160,00 € 2.160,00 €