Daten
Kommune
Brühl
Größe
25 kB
Datum
28.09.2015
Erstellt
19.08.15, 18:27
Aktualisiert
19.08.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\Konsolidierung zum HA 24.08.15\2503, 15-0626 Datenblatt TEP
Datenblatt TEP 2503
Produktbereich:
Produktgruppe (gleich TEP)
Anlage 1 h
25 Kultur
2503 Kulturförderung
1. Allgemeine Vorbemerkung
Diese Produktgruppe fasst die Aktivitäten im Bereich der Mahn- und Gedenkstätten, der VHS, der Stadtbücherei
und des Stadtarchivs sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rathausgalerie als Ausstellungshalle
zusammen.
2. Unterteilung des TEP
Kst., Kst.bereich
Bezeichn.
Mahn- & Gedenkstätte
+ Ausstellungshalle +
25030110 bis 25030130
histor. Stadtführungen
Volkshochschule
25030400
25030610 bis 25030630
Bibliothek
25030800
Archiv
Zuschussbedarf TEP
Erträge
Aufwand
Überschuss/Z Überschuss/Z
uschuss 15
uschuss 16
0
6.750
-6.750
-6.780
13.486
42.700
900
57.086
286.273
518.691
149.005
960.719
-272.787
-475.991
-148.105
-903.633
-272.825
-480.411
-145.411
-905.427
3. Vorschläge des GPA zu Konsolidierungsüberlegungen auf der Aufwandsseite des
Produktbereich 04 - Kultur und Wissenschaft – Reduzierung von Aufwendungen
Die Vorschläge des GPA wurden vom Fachbereich 32 auf die Punkte reduziert, die zum TEP 2503
gehören.
> VHS Austritt, > Zusammenschluss VHS, > Zentralisierung von Einrichtungen
Der Zweckverband Volkshochschule Rhein-Erft wurde 1976 von den Städten Brühl, Hürth, Pulheim
und Wesseling gegründet. Die Volkshochschule (VHS) ist eine Einrichtung der Weiterbildung im
Sinne des Weiterbildungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen. Die politische Verantwortung trägt die
Verbandsversammlung, Dienstvorgesetzter ist der Verbandsvorsteher. Finanziert wird die
Volkshochschule aus Mitteln des Landes, aus Umlagen der vier Trägerstädte und aus
Teilnehmergebühren.
> Schließung Stadtbücherei
Steht zurzeit nicht zur Diskussion.
> Zusammenarbeit mit anderen Büchereien (Fusion, Kooperation, Neugründung einer gemeinsamen
Gesellschaft)
Eine Kooperation mit anderen Büchereien findet durch den Verbund der "Onleihe Erft" in digitaler
Form statt. Die Finanzierung des Bestandes erfolgt durch alle teilnehmenden Bibliotheken. Weitere
Formen der interkommunalen Zusammenarbeit sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Rhein-Erft-Kreis
nicht geplant.
> interkommunale Büchereileitung
siehe vorgenannte Erläuterung.
> Einführung eines Selbstverbuchungssystems in der Stadtbücherei
Die Einführung eines Selbstverbuchungssystems sollte bei einer möglichen Verlagerung der
Stadtbücherei in das Rathaus B eingeführt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt und am
vorhandenen Standort entstehen durch diese technische Einführung, bedingt durch die räumliche
Trennung der Erwachsenen- und Kinderbibliothek keine Einsparungen. Es müssen weiterhin beide
Theken personell betreut werden.
I:\20\20-1\Haushalt\Haushaltssicherung, Konsolidierung\Umsetzung in Brühl\für 2015\Konsolidierung zum HA 24.08.15\2503, 15-0626 Datenblatt TEP
> Einspareffekte über Änderung Ablauforganisation und Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei Brühl liegen im Kreisvergleich bereits unter denen von
vergleichbaren Nachbarkommunen.
> Personalentwicklungskonzept für die Stadtbibliothek
Im Rahmen einer möglichen Verlagerung der Stadtbücherei in das Rathaus B können
Personaleinsparungen durch Aufgabenbündelungen bzw. Synergieeffekte entstehen.
Produktbereich 04 - Kultur und Wissenschaft - Steigerung von Erträgen
> Entgelterhöhung VHS
Eine Entgelterhöhung muss gemeinschaftlich durch den Zweckverband VHS Rhein-Erft beschlossen
werden.
>Entgelterhöhung der Stadtbibliothek
Eine Anhebung der Benutzungsgebühren erfolgte letztmalig zum 1.1.2011. Nunmehr könnte
begründet durch den kostenlosen Service der Onleihe Erft wiederum eine erneute Veränderung der
Gebührensatzung erfolgen. Derzeitig werden 17.601 € (Stand 2014) jährlich erhoben.
> Vermeidung Missbrauch Kinderausweise in Büchereien
Die Ausleihe von Medien für Erwachsene auf einen Kinderausweis ist in Brühl nicht möglich. Auch
Erwachsenenausweise sind nicht übertragbar; Ehe-/Lebenspartner sowie erwachsene Kinder mit
gleicher Anschrift erhalten einen Familienausweis zum halben Preis bei einem Vollzahler.
> Einführung neuer Entgelttatbestände für das Stadtarchiv
Gebühren für Anfragen und Recherchen werden nach der zurzeit gültigen
Verwaltungsgebührensatzung in der Fassung von 10.12.2012 erhoben und berechnet.
4. Eigene Konsolidierungsvorschläge
.
VHS: Festgeschriebene Transferaufwendungen können zurzeit nicht alleine durch die Stadt Brühl
innerhalb der VHS Rhein-Erft reduziert werden.
Stadtbücherei: (Kostenstelle: 25030610)
Eine mögliche Erhöhung der Benutzungsgebühren, die im Jahr 2011 letztmalig erhöht wurde, ist nur
durch eine Satzungsänderung möglich.
Kürzung des Medienetats von 36.000 auf 34.000 € (Sk: 549916 - Festwertbeschaffung Bücherei,
Medien)
2.000,00 €
Stadtarchiv: (Kostenstelle: 25030800)
Ausgabenreduzierung im Bereich Archivalienankauf (Sk: 529100):
Summe der Einsparvorschläge :
160,00 €
2.160,00 €