Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
04.09.13, 18:37
Aktualisiert
04.09.13, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
309/2013
1. Ergänzung
03.09.2013
Aktenzeichen:
40 11 00
Vorlage Nr.:
Verfasser/in:
Frau Schwibbe
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
10.09.2013
Haupt- und Finanzausschuss
X
17.09.2013
Rat
X
24.09.2013
Betreff
Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Pulheim und der Arthur-Koepchen-Realschule
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 309/2013 1. Ergänzung . Seite 2 / 3
Erläuterungen
Der Text der Erläuterungen der Vorlage 309/2013 wird um folgende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO ergänzt:
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Beschlüsse zu 1. und 2. liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse.
Nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO entfällt die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage dann, wenn die sofortige
Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten von der Behörde besonders
angeordnet wird, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung sind vorliegend erfüllt.
Der Rat hat am 09.07.2013 die zur Errichtung einer PRIMUS-Schule ab dem Schuljahr 2014/2015 am Standort KGS
Stommeln und ab 2017/2018 am Standort Escher Straße erforderlichen Beschlüsse gefasst sowie die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Schulzentrum Brauweiler zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 in die Wege zu leiten.
Die Errichtung der Gesamtschule am Schulzentrum Brauweiler ist nur möglich, wenn damit einhergehend die Gemeinschaftshauptschule Pulheim und die Arthur-Koepchen-Realschule keine neuen fünften Klassen aufnehmen. Der Grund
hierfür ist, dass die Schulentwicklungsplanung belegt, dass sich die Gesamtzahl der Schüler nicht verändern wird, so
dass die Realisierung eines verbesserten Schulformangebotes nur bei gleichzeitiger Schließung vorhandener Schulen
möglich ist. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Einrichtung einer dritten Schule am Schulzentrum Brauweiler bei
gleichzeitigem Erhalt der bestehenden Schule nur bei Realisierung erheblicher Baumaßnahmen möglich wäre. Dies ist
weder aus Gründen der Schülerzahlentwicklung noch vor dem Hintergrund der nicht ansatzweise zur Verfügung stehenden Finanzmittel möglich.
Die Errichtung der PRIMUS-Schule ist nur möglich, wenn damit einhergehend die Gemeinschaftshauptschule Pulheim
keine neuen fünften Klassen aufnimmt. Der Grund hierfür ist, dass die Einrichtung der Primusschule gemäß Ratsbeschluss vom 09.07.2013 ab 2017/2018 am Standort der Gemeinschaftshauptschule Pulheim in der Escher Str. erfolgt.
Die Einrichtung der PRIMUS-Schule bei gleichzeitigem Erhalt der Gemeinschaftshauptschule am Standort Escher Str.
wäre nur bei Realisierung erheblicher Baumaßnahmen möglich. Auch dies ist weder aus Gründen der Schülerzahlentwicklung noch vor dem Hintergrund der nicht ansatzweise zur Verfügung stehenden Finanzmittel möglich.
Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse zu 1. und 2. ist daher erforderlich, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen
der Anmeldezeiträume sowohl für die Errichtung der Primusschule als auch für die Errichtung der Gesamtschule zum
angestrebten Schuljahresbeginn 2014/2015 einhalten zu können. Ohne die Anordnung der sofortigen Vollziehung und
Durchführung der Anmeldeverfahren in den gesetzlich vorgegebenen Anmeldezeiträumen käme eine Errichtung der
Primusschule sowie der Gesamtschule zum angestrebten Schuljahresbeginn 2014/2015 nicht in Betracht.
Eventuelle Klageverfahren gegen die Beschlüsse zu 1. und 2. würden bei fehlender Anordnung der sofortigen Vollziehung aufschiebende Wirkung entfalten und könnten deshalb nicht so zeitnah entschieden werden, um das weitere Ver-
Vorlage Nr.: 309/2013 1. Ergänzung . Seite 3 / 3
fahren für einen Start der PRIMUS-Schule sowie der Gesamtschule zum Schuljahresbeginn 2014/2015 gewährleisten zu
können. Ein derartiger Verzug ist aus Sicht des Schulträgers nicht hinnehmbar. Der Grund dafür ist, dass die PRIMUSSchule und die Gesamtschule Bestandteile des seit über zwei Jahren diskutierten Programms zur Weiterentwicklung der
Bildungs- und Schullandschaft in Pulheim sind. Darüber hinaus hat die Verwaltung bereits erforderliche Verfahrensschritte zur Errichtung der neuen Schulformen PRIMUS-Schule und Gesamtschule durchgeführt, ohne dass einzelne
Verfahrensbestandteile als unzulässig zurückgewiesen worden oder im Verfahren als inhaltlich fehlerhaft abgelehnt
worden wären. Dies ist jeweils mit der Perspektive des Schulstarts zum Schuljahr 2014/2015 geschehen. Ein Abwarten
der gerichtlichen Hauptsacheentscheidung wäre für den Schulträger ein Eingriff erheblicher Natur, weil die Ausübung
des schulorganisatorischen Gestaltungsrechts in erheblicher Weise beeinträchtigt wäre.
Das öffentliche Interesse an der Errichtung der PRIMUS-Schule und an der Errichtung der Gesamtschule überwiegt
auch gegenüber dem Interesse der von den Beschlüssen zu 1. und 2. möglicherweise nachteilig betroffenen Schülerinnen und Schüler und Eltern an der vorläufigen Nichtdurchführung der zu Ziffer 1. und 2. beschlossenen schulorganisatorischen Maßnahmen. Der Grund ist, dass die in der Vergangenheit durchgeführten Befragungen von Eltern ein eindeutiges Votum für ein längeres gemeinsames Lernen ergeben haben. Zu berücksichtigen ist zudem, dass über 60 % der
Kinder, die die Arthur-Koepchen-Realschule besuchen, von außerhalb kommen und nicht aus dem Stadtgebiet. Zu berücksichtigen ist weiter, dass mit der Errichtung der Gesamtschule und der PRIMUS-Schule an beiden Schulen weiterhin
ein Hauptschul- und ein Realschulabschluss möglich ist; unabhängig von der Frage, ob dies an der Schulform Realschule oder Gesamtschule oder PRIMUS-Schule geschieht. Darüber hinaus stehen in zumutbarer Entfernung sowohl im
Stadtgebiet Pulheim als auch in benachbarten Kommunen Realschulen und Hauptschulen zur Verfügung.
Abschließend ist festzuhalten, dass die sukzessive Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Pulheim sowie der ArthurKoepchen-Realschule auch nicht die Interessen der bereits aufgenommenen Schülerinnen und Schüler dieser beiden
Schulen berührt, da die Auflösung jeweils jahrgangsweise erfolgen soll, so dass die bereits aufgenommenen Schülerinnen und Schüler dort bis zu ihrem Schulabschluss unterrichtet werden können.