Daten
Kommune
Kerpen
Größe
148 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.02.17, 09:29
Aktualisiert
03.02.17, 09:29
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeiter/in: Silke Hansen
TOP
Drs.-Nr.: 85.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
30.01.2017
Bemerkungen
14.02.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der Wiederbesetzungssperre im Bereich der Abt. 20.3 – Kasse; Antrag der
CDU-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die vakante Stelle 90000102 im Bereich
Vollziehungsangestellte der Stadtkasse (Abteilung 20.3) zum Zwecke der Neubesetzung von der
Wiederbesetzungssperre aufzuheben und die Stelle kurzfristig nach zu besetzen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Mitzeichnung
Abt. 20.3
Mitzeichnung
Dez. II
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Hansen
Jung
Stein
Hilger
Canzler
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Im Bereich der Vollziehungsangestellten der Stadtkasse ist ab dem 01. Februar 2017 die Stelle
90000102 vakant. Der bisherige Stelleninhaber verlässt zum 01. Februar 2017 die Kolpingstadt
Kerpen. Tatsächlich ist er krankheitsbedingt bereits seit 19. Dezember 2016 nicht mehr im Dienst
und die Stelle unbesetzt. Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 19. Januar 2017 nun die
Aufhebung der Wiederbesetzungssperre für diese konkrete Stelle.
Im Bereich der Stadtkasse sind bei Vollbesetzung vier Vollziehungsangestellte beschäftigt. Die
drei verbleibenden Mitarbeiter sind mit ihren eigenen Vollstreckungsaufträgen komplett
ausgelastet. Das Auffangen eines gesamten Stadtbezirkes durch die verbleibenden drei
Mitarbeiter ist nicht möglich. Eine Einhaltung der Wiederbesetzungssperre hat zur Folge, dass
unter Umständen Forderungen bis zu 100.000 € nicht zahlbar gemacht werden können. Zudem
geht durch eine längere Nichtbesetzung der Stelle darüber hinaus der oftmals schwer zu
knüpfende Kontakt zu den Schuldnern verloren. Dies behindert eine schnelle Einarbeitung mit
einem fließenden Übergang sowie eine durchaus förderliche Akzeptanz durch die Schuldner
erheblich.
Darüber hinaus übernehmen die Vollziehungsangestellten Amtshilfeersuchen für Dritte. Hiervon
sind alleine 30 Prozent der Ersuchen im Auftrag des WDR, der sämtliche anfallenden Auslagen
und Kosten übernimmt. Die hierdurch erzielten Einnahmen entsprachen im Jahr 2015 ca. 40
Prozent der Gesamtpersonalkosten der Vollziehungsangestellten (s. a. Drucksache 439.16).
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wiederbesetzungssperre für die Stelle 90000102 zum
Zwecke der Neubesetzung aufzuheben und die vakante Stelle kurzfristig neu zu besetzen.
Durch die zu beschließende Maßnahme entfällt eine geschätzte Personalkosteneinsparung
(Beschäftigter, EG 5 Stufe 3, 6 Monate) in Höhe von ca. 21.400 €.
Beschlussvorlage 85.17
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