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Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Aufhebung der Wiederbesetzungssperre im Bereich der Abt. 20.3 – Kasse; Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
148 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.02.17, 09:29
Aktualisiert
03.02.17, 09:29
Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der Wiederbesetzungssperre im Bereich der Abt. 20.3 – Kasse; Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept
hier: Aufhebung der Wiederbesetzungssperre im Bereich der Abt. 20.3 – Kasse; Antrag der CDU-Fraktion)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Bearbeiter/in: Silke Hansen TOP Drs.-Nr.: 85.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 30.01.2017 Bemerkungen 14.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept hier: Aufhebung der Wiederbesetzungssperre im Bereich der Abt. 20.3 – Kasse; Antrag der CDU-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die vakante Stelle 90000102 im Bereich Vollziehungsangestellte der Stadtkasse (Abteilung 20.3) zum Zwecke der Neubesetzung von der Wiederbesetzungssperre aufzuheben und die Stelle kurzfristig nach zu besetzen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Mitzeichnung Abt. 20.3 Mitzeichnung Dez. II Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Hansen Jung Stein Hilger Canzler Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Im Bereich der Vollziehungsangestellten der Stadtkasse ist ab dem 01. Februar 2017 die Stelle 90000102 vakant. Der bisherige Stelleninhaber verlässt zum 01. Februar 2017 die Kolpingstadt Kerpen. Tatsächlich ist er krankheitsbedingt bereits seit 19. Dezember 2016 nicht mehr im Dienst und die Stelle unbesetzt. Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 19. Januar 2017 nun die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre für diese konkrete Stelle. Im Bereich der Stadtkasse sind bei Vollbesetzung vier Vollziehungsangestellte beschäftigt. Die drei verbleibenden Mitarbeiter sind mit ihren eigenen Vollstreckungsaufträgen komplett ausgelastet. Das Auffangen eines gesamten Stadtbezirkes durch die verbleibenden drei Mitarbeiter ist nicht möglich. Eine Einhaltung der Wiederbesetzungssperre hat zur Folge, dass unter Umständen Forderungen bis zu 100.000 € nicht zahlbar gemacht werden können. Zudem geht durch eine längere Nichtbesetzung der Stelle darüber hinaus der oftmals schwer zu knüpfende Kontakt zu den Schuldnern verloren. Dies behindert eine schnelle Einarbeitung mit einem fließenden Übergang sowie eine durchaus förderliche Akzeptanz durch die Schuldner erheblich. Darüber hinaus übernehmen die Vollziehungsangestellten Amtshilfeersuchen für Dritte. Hiervon sind alleine 30 Prozent der Ersuchen im Auftrag des WDR, der sämtliche anfallenden Auslagen und Kosten übernimmt. Die hierdurch erzielten Einnahmen entsprachen im Jahr 2015 ca. 40 Prozent der Gesamtpersonalkosten der Vollziehungsangestellten (s. a. Drucksache 439.16). Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wiederbesetzungssperre für die Stelle 90000102 zum Zwecke der Neubesetzung aufzuheben und die vakante Stelle kurzfristig neu zu besetzen. Durch die zu beschließende Maßnahme entfällt eine geschätzte Personalkosteneinsparung (Beschäftigter, EG 5 Stufe 3, 6 Monate) in Höhe von ca. 21.400 €. Beschlussvorlage 85.17 Seite 2