Daten
Kommune
Pulheim
Größe
145 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:39
Aktualisiert
09.09.13, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
300/2013
Erstellt am:
22.07.2013
Aktenzeichen:
II/320.36.73
Verfasser/in:
Rebekka Jarmer
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
17.09.2013
Rat
X
24.09.2013
Betreff
Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für die Nutzung der Wochenmarktplätze für Wochenmarktveranstaltungen der Pulheimer Marktbeschicker GmbH & Co. KG
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Pulheimer Marktbeschicker GmbH & Co. KG, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
max. 8.200,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
max. 8.200,00 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 300/2013 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat die zum 1.1.2011 beschlossene Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für die Nutzung
der Wochenmarktplätze für Wochenmarktveranstaltungen rückgängig zu machen. Der damit verbundene Einnahmeausfall im Budget 100.050 wird als budgetrelevant anerkannt.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 21.12.2010 hat der Rat der Stadt Pulheim auf Grundlage der Ausarbeitung der Firma BSL die Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für die Nutzung der Wochenmarktplätze für Wochenmarktveranstaltungen um
20% (rd. 8.200 €) beschlossen.
Bereits im August 2010, mit Blick auf die bevorstehende Erhöhung von 20 %, hatten die Marktbeschicker darauf hingewiesen, dass dies aufgrund der bereits hohen Standgebühren nicht möglich sei, dadurch ein Rückgang der Stände drohe und dann erst Recht eine Kostendeckung nicht mehr gewährleistet ist.
Mit Schreiben vom 28.03.2013 legt die Pulheimer Marktbeschicker GmbH & Co. KG ihre akuten Finanzprobleme dar und
bittet um Reduzierung der Sondernutzungsgebühren. Dem Fachamt wurden am 12.6.2013 die Bilanzen der letzten drei
Jahre vorgelegt, aus denen ein starker Rückgang der Einnahmen bei gleichbleibenden bzw. steigenden Kosten und
daraus resultierender Unterdeckung hervorgeht.
Der Grund für die Probleme liegt nach Darstellung der Pulheimer Marktbeschicker GmbH & Co. KG zum Einen an dem
bereits seit längerer Zeit zu beobachtenden Rückgang bei sämtlichen Pulheimer Wochenmärkten, zum Anderen stellt
die o.g. Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für sie eine erhebliche zusätzliche Kostenbelastung dar, die bisher nicht
an die Händler weitergegeben wurde, um das Fernbleiben weiterer Händler zu verhindern. Verursacht wird dieser Rückgang nach Meinung der Pulheimer Marktbeschicker GmbH & Co. KG durch zu hohe Marktgebühren sowie die Schließung diverser Geschäfte im Innenstadtbereich und die daraus resultierende Reduzierung der Kundenzahl.
Mit Schreiben vom 29.04.2013 weist die CDU-Fraktion auf den Rückgang der Pulheimer Wochenmärkte, insbesondere
in den kleineren Stadtteilen, hin und fordert, mit Blick auf die Bedeutung von Wochenmärkten für den regionalen Wirtschaftskreislauf und als ein Stück wertvolles Kulturgut, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Institution
Wochenmarkt auch zukünftig erhalten werden kann.
In Ihrem Schreiben vom 12.06.2013 macht die SPD-Fraktion auf die schwierige Situation der Wochenmärkte in den
kleineren Stadtteilen aufmerksam. Begründet wird die Situation mit mangelnder städtebaulicher Entwicklung dieser Ortsteile und zu hohem Gebührenaufkommen für Marktbeschicker und Händler. Es wird beantragt eine Reduzierung der
Standgebühren für diese Stadtteile zu überprüfen, um so die bestehenden Märkte zu sichern und neue Händler dazu zu
gewinnen.
Im Vergleich mit der Stadt Köln und anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis zeigt sich, dass das in Pulheim erhobene
Standgeld in Höhe von 1 € pro m² im Durchschnitt liegt:
Stadt Kerpen
2,00 € pro laufender Meter inkl. Energiekosten
Stadt Köln
kosten
1,80 € pro m² für Dauerhändler, 2,40 € pro m² für Tageshändler zzgl. 5 € pro Tag für Energie-
Stadt Hürth
1,00 € pro laufender Meter zzgl. 0,25 € pro kWh
Stadt Frechen
2,74 € pro laufender Meter für Dauerhändler, 2,85 € pro laufender Meter für Tageshändler
Vorlage Nr.: 300/2013 . Seite 3 / 3
In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Fachamt haben die Marktbeschicker am 12.6.2013 nochmals die Problematik
dargestellt und bitten um Reduzierung der zum 1.1.2011 beschlossenen Erhöhung auf den ursprünglichen Betrag. Dies
sei ausreichend, zukünftig wieder kostendeckend arbeiten zu können. Ob dies alleine jedoch auch ausreicht, Märkte wie
in Dansweiler wiederzubeleben, bleibt fraglich. Durch die Entwicklung des Einzelhandels im Nachbarort (Ansiedlung
mehrerer Discounter) wurde der Markt einem nicht überlebensfähigen Konkurrenzdruck ausgesetzt. Welche wirtschaftsfördernden Hebel angesetzt werden müssten, um dies umzukehren, entzieht sich der Beurteilung des Fachamtes.