Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Aufgabenbeschreibung/Personalausstattung Außendienst im Amt für öffentliche Ordnung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
174 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:39
Aktualisiert
09.09.13, 18:39
Beschlussvorlage (Aufgabenbeschreibung/Personalausstattung Außendienst im Amt für öffentliche Ordnung) Beschlussvorlage (Aufgabenbeschreibung/Personalausstattung Außendienst im Amt für öffentliche Ordnung) Beschlussvorlage (Aufgabenbeschreibung/Personalausstattung Außendienst im Amt für öffentliche Ordnung) Beschlussvorlage (Aufgabenbeschreibung/Personalausstattung Außendienst im Amt für öffentliche Ordnung)

öffnen download melden Dateigröße: 174 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 297/2013 Erstellt am: 07.08.2013 Aktenzeichen: II/32 Verfasser/in: Friedhelm Seibel Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 8 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 17.09.2013 X 24.09.2013 Betreff Aufgabenbeschreibung/Personalausstattung Außendienst im Amt für öffentliche Ordnung Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 297/2013 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Die Beschlussempfehlung des HFA an den Rat folgt dem Beratungsergebnis. Der Rat beschließt nach Beratung. Erläuterungen Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2013 stellte die SPD-Fraktion den Antrag, den Außendienst im Amt für öffentliche Ordnung um 2 Stellen zu erweitern. Dieser Antrag wurde mit dem sinngemäßen Auftrag an das Fachamt, in einer Vorlage für den HFA/Rat die Aufgaben und Ableitungen zum Personalbedarf darzustellen, zurückgestellt. A. Der Außendienst des Ordnungsamtes ist organisatorisch in zwei Bereiche gegliedert: 1. Überwachung des ruhenden Verkehrs (Verkehrsaußendienst) nach StVO 2. Allgemeine Außendiensttätigkeiten des Ordnungsamtes mit folgenden Inhalten Personen- bzw. Aufenthaltsermittlungen für das EMA bzw. Straßenverkehrsämter Persönliche Zustellung von Ausweisdokumenten und Poststücken Aufnahme und Überwachung von abgemeldeten Fahrzeugen bzw. abgelaufenen TÜV Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes NRW  An- und Abmeldepflichten  Leinen- und Maulkorbzwang  Verunreinigungsverbot Jugendschutzkontrollen (intensiviert im Karneval)  Aushang des Jugendschutzgesetzes  Verkaufskontrollen, Überwachung der Zulassungsbeschränkungen i.S. des JuSchG Nichtraucherschutzkontrollen in Gaststätten, Spielhallen, Festzelten, etc. Örtliche Ermittlungen im Rahmen des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW  Lärm- oder Geruchsbelästigungen  Abbrennvorgänge (Schlagabraum, Brauchtumsfeuer, etc.)  Feuerwerksgenehmigungen  Tierlärm Überwachung der Einhaltung der Ordnungsbehördlichen Verordnung  Plakatieren, Werbung, rechtsradikale Schmierereien  Leinenpflicht, Beseitigungsgebot für Verunreinigungen durch Tiere  Verunreinigungsverbot auf Verkehrsflächen und Anlagen (durch Unrat, Glas, Lebensmittel, scharfkantigen und gefährlichen Gegenständen, Öl, etc.) Überwachung erteilter Sondernutzungsgenehmigungen (Dauer/Umfang) Überprüfung von Gewerbebetrieben (An-/Ab- und Ummeldungen) Preiskontrollen/Preisauszeichnungen in Geschäften und auf Märkten Kontrollen von Gaststätten/Imbissstuben  Alkoholausschank  Konzession Kontrollen von Spielhallen  Alkoholausschank Vorlage Nr.: 297/2013 . Seite 3 / 4  Sperrzeit  (Außen-) Werbung  Anzahl und Anordnung der Spielgeräte Vertretung des Verkehrsaußendienstes Hausdurchsuchungen mit der Polizei/Kripo oder dem Hauptzollamt als Durchsuchungszeuge Schulzuführungen Unterstützung bei den Wahlen, inklusive Wahlvorbereitung Hausbesuche für die Rentenstelle Überprüfung bei Eingaben von fehlenden/entwendeten oder vergessenen Verkehrsschildern Vorprüfung von Örtlichkeiten anlässlich von diversen verkehrlichen Anordnungen (Umzüge, Baustellen, Gerüststellung) Die den Aufgaben zu Grunde liegenden Gesetze und Verordnungen bestimmen nicht immer die zwingende Erforderlichkeit bzw. die Intensität der Kontrollen. Trotzdem wird es anlassbezogen immer einer örtlichen Ermittlung bedürfen um aus den vor Ort gewonnenen Erkenntnissen über die Notwendigkeit ordnungsbehördlichen Eingreifens entscheiden zu können. Auch wird es als selbstverständlich erachtet, Hinweisen aus der Bevölkerung auf ordnungswidrige Zustände aufzugreifen und zu überprüfen. B. Derzeitige Personalausstattung im Vergleich der Rhein-Erft-Kreis Kommunen Kommune Einwohner Außendienst VZÄ davon Überwachung ruhender Verkehr Pulheim 53.652 3,23 VZÄ 2,23 VZÄ Bergheim 62.089 10,80 VZÄ 4,8 VZÄ große kreisangehörige Gemeinde, auch Ausländerangelegenheiten Kerpen 64.991 7,00 VZÄ nicht differenziert große kreisangehörige Gemeinde, auch Ausländerangelegenheiten Hürth 59.189 9,15 VZÄ 4,20 VZÄ Erftstadt 51.430 4,53 VZÄ 1,53 VZÄ Frechen 50.544 7,00 VZÄ nicht differenziert Brühl 46.807 8,62 VZÄ 6,02 VZÄ Wesseling 35.597 3,50 VZÄ nicht differenziert Bedburg 2,00 VZÄ 1,00 VZÄ 23.975 Besonderheit VZÄ = Vollzeitäquivalent C. Wahrnehmung von Kontrollen in Abhängigkeit zur Personalstärke Der Verkehrsaußendienst ist im Spannungsfeld zwischen a) Ansprüchen aus der Bürgerschaft nach mehr Kontrollen – auch abends bzw. nachts - und b) andererseits den formulierten Vorwürfen der reinen Geldbeschaffung (Abzocke), aber Vorlage Nr.: 297/2013 . Seite 4 / 4 letztlich c) als Instrument der Wahrung bzw. Herstellung verkehrssicherer Zustände zu betrachten. Der letztere Punkt ist im Großen und Ganzen mit der vorhandenen Personalausstattung abzudecken. Hinsichtlich der Punkte a und b ist politisch zu entscheiden, wie die Schwerpunktsetzung erfolgen soll. Der allgemeine Außendienst (1 Vollzeitkraft) ist nicht in der Lage, den gesamten Aufgabenkatalog aufzuarbeiten. Die Überwachung und Kontrolle erfolgt in der Regel reaktiv auf Grund konkreter Bürgerbeschwerden, Hinweisen oder Anfragen. Neben den zunehmenden Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher oder privater Grünanlagen (Nordpark, Abteipark), abgestellten Fahrzeugen, Verkaufsverhalten in Kiosken, ungenehmigtes Lagern von Baumaterial u.v.m. steigen die Erwartungen an die städtische Kontrolltätigkeit auch im Zuge des Nichtraucherschutzgesetzes oder des Glückspielstättenverordnung hinsichtlich der Spielhallen. In den beiden letztgenannten Punkten sind Kontrollen erst ab einer späten Uhrzeit Ziel führend. Das Nichtraucherschutzgesetz wird nach dem Tenor erster Hinweise erst zu späterer Stunde missachtet (der Gaststättenbetrieb schränkt sich auf den harten Kern als „geschlossene Gesellschaft“ ein). Die Schließzeit der Spielhallen setzt um 1.00 Uhr nachts ein. Auch hier gibt es Hinweise auf Verstöße z.T. in Verbindung mit Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Um dem begegnen zu können, wären Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den entsprechenden Zeiten zu beschäftigen. Es wird aus Beweisgründen und durchaus auch unter dem Sicherheitsaspekt nicht möglich sein, lediglich eine Kraft auf Kontrollfahrten zu schicken. Eine Unterstützungsmöglichkeit durch die örtliche Polizei ist im Einzelfall zwar denkbar, angesichts der dortigen Personalausstattung bei gegebener Aufgabenstellung aber keineswegs grundlegend planbar. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass bei   Intensivierung der bisherigen ohnehin schon zugewiesenen Kontrollaufgaben des allgemeinen Außendienstes und erst recht bei dem erforderlichen Einstieg in die Kontrollen zum Nichtraucherschutzgesetz und der Glücksspielstättenverordnung Personalmehrbedarf im Außen-, als auch zwingend im Innendienst, entsteht.