Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einhaltung des Moratoriums im Bereich planmäßig bewirtschaftete Wälder hier: Antrag der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
110 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.02.17, 09:29
Aktualisiert
03.02.17, 09:29
Beschlussvorlage (Einhaltung des Moratoriums im Bereich planmäßig bewirtschaftete Wälder
hier: Antrag der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Einhaltung des Moratoriums im Bereich planmäßig bewirtschaftete Wälder
hier: Antrag der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Einhaltung des Moratoriums im Bereich planmäßig bewirtschaftete Wälder
hier: Antrag der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Einhaltung des Moratoriums im Bereich planmäßig bewirtschaftete Wälder
hier: Antrag der FDP-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 110 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.3 / Liegenschaften Bearbeiter/in: Frau Pfeiffer TOP Drs.-Nr.: 56.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 23.01.2017 Bemerkungen 14.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Einhaltung des Moratoriums im Bereich planmäßig bewirtschaftete Wälder hier: Antrag der FDP-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Pfeiffer Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Der Beschluss des Stadtrates vom 03.05.2016 (s. Anlage 2: Niederschrift des Stadtrates, Sitzung vom 03.05.2016) wurde seitens der Verwaltung - wie gefordert - für das Haushaltsjahr 2016 umgesetzt. Die Verwaltung ist gehalten, im Rahmen der Haushaltsanmeldungen Ein- und Ausgaben zu benennen, die für das jeweilige kommende Jahr für erforderlich gehalten werden. Dieser Bedarf wurde für das Haushaltsjahr 2017 ermittelt und in die Haushaltsanmeldungen für 2017 aufgenommen. U.a. wurde der Forstwirtschaftsplan 2017 im Umweltausschuss am 29.11.2016 beraten und auf dessen Empfehlung im Haupt- und Finanzausschuss am 13.12.2016 einstimmig beschlossen. Zu den von der FDP- Fraktion aufgeworfenen Fragen wird im Einzelnen wie folgt Stellung genommen: Wodurch ergibt sich die für 2017 vorgesehene Erhöhung des Ansatzes in Sachkonto 52801000 „Sonstiger Sachbedarf“ in Produkt 55.555.10 „Planmäßig bewirtschaftete Wälder“? Der von der Verwaltung für 2016 angesetzte Haushaltsansatz betrug 284.780,00 €. Mit Ratsbeschluss vom 03.05.2016 wurde dieser pauschal auf 163.280,00 € gekürzt. Der Ansatz für 2017 ergibt sich aus dem Forstwirtschaftsplan 2017, der wie oben erwähnt, im Umweltausschuss am 29.11.2016 beraten und im Haupt- und Finanzausschuss am 13.12.2016 beschlossen wurde. Hier wurden Ausgaben in Höhe von 192.250,00 € geltend gemacht. Diese setzen sich zusammen aus Betriebsausgaben in Höhe von 113.844,00 €, Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet in Höhe von 70.000,00 €, mit Ausnahme der vier Bereiche Weißer Weg, Rote-Kreuz- Straße, Verlängerung Merodestraße (Schulweg), Eichemweg/Theresia-v. Wüllenweber-Straße, die durch den Sachverständigen Herrn Schlag zu bewerten waren. Darüber hinaus wurden für die Beseitigung von Überhang ein Bedarf in Höhe von 5.000,00 € festgestellt sowie Kosten in Höhe von 2.400,00 € für die Berufsgenossenschaft veranschlagt. Wird mit der Steigerung in diesem Sachkonto oder an einer anderen Stelle des Haushaltsentwurfs der Beschluss des Rates vom 03.05.2016 verletzt bzw. wird der Beschluss generell mit der Vorlage des Haushaltsentwurfs eingehalten? Da sich der Beschluss des Stadtrates vom 03.05.2016 auf das Haushaltsjahr 2016 bezieht, wird mit dem vorher genannten Betrag in Höhe von 191.250,00 € der Beschluss nicht verletzt. Wodurch wird in selben Produkt die Erhöhung des Ansatzes unter Sachkonto 4148300 Zuschuss Forst- und Kulturmaßnahmen begründet? In den voraussichtlichen Einnahmen wurden im Forstwirtschaftsplan 2017 Fördermittel in einer Gesamthöhe von 27.643,00 € veranschlagt. Diese ergeben sich aus Fördermittel in Höhe von 16.173,00 € für Forstkulturen sowie 11.470,00 € für Wegeinstandssetzungen. Nach Beschlussfassung am 13.12.2016 im Haupt- und Finanzausschuss wurden diese Mittel zwischenzeitlich beantragt. In den Haushaltsanmeldungen wurde die Fördermittel mit 27.600,00 € unter dem Sachkonto 4148300 Zuschuss Forst- und Kulturmaßnahmen für 2017 berücksichtigt. Beschlussvorlage 56.17 Seite 2 Wurde der Ratsbeschluss vom 03.05.2016 nicht umgesetzt und das Moratorium nicht durchgeführt? Wurden Alternativen einer möglichen Vorgehensweise aufgezeigt? Wieso wurde in der Sitzung des Umweltausschusses am 29.11.2016 das Gutachten vorgestellt, obwohl dies hätte nicht erstellt werden dürfen? Aus welchem Grund wurde der Beschluss des Rates in diesen Punkten nicht umgesetzt? In der Sitzung am 07.10.2015 hat der Stadtrat entschieden, den Sachverständigen Michael Schlag mit der Untersuchung der Forstrandvegetation in den Bereichen Weißer Weg, Rote- KreuzStraße, Verlängerung Merodestraße (Schulweg) und Eichemweg/ Theresia-v.-WüllenweberStraße zu beauftragen. Grundlage war das Angebot des Sachverständigen vom 02.10.2015. Mit Bestellschein vom 23.11.2015 wurde das Sachverständigenbüro Schlag beauftragt. Das Auftragsvolumen entsprechend bei Produkt 55.555.10, Sachkonto 5431600 verbucht. Aufgrund seiner Auftragslage konnte das Sachverständigenbüro erst verspätet mit der Erstellung des Gutachtens beginnen, so dass eine Rückstellung der Mittel erfolgen musste. Eine erste Teilrechnung wurde am 23.02.2016 an das Sachverständigenbüro ausgezahlt. Die Beauftragung und Zahlung erfolgte somit vor dem Beschluss des Stadtrates am 03.05.2016. Wie von der Politik gefordert, wurde das Gutachten im Umweltausschuss am 29.11.2016 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 13.12.2016 vorgestellt. U.a. zeigte der Sachverständige Alternativen auf, wie die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und die hierdurch entstehenden Kosten reduziert werden können. Diese Darlegung war eine Forderung aus der Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2016. Zunächst beschrieb der Gutachter die Möglichkeit einer Rodung der gefährdeten Bereiche mit anschließender Neuaufforstung. Die Gesamtkosten hierfür bezifferte er auf ca. 300.000,00 €. Als weitere Möglichkeit schlug er Maßnahmen vor, die anhand einer Prioritätenliste im Zeitraum von 2016 - 2018 zur Herstellung der Verkehrssicherung abgearbeitet werden können. Die Gesamtkosten hierfür bezifferte er auf brutto 126.556,50 €. Es wurde einstimmig beschlossen, dass die vom Sachverständigen festgestellten und noch in 2017 umzusetzenden Verkehrssicherungsmaßnahmen auch entsprechend durchgeführt werden sollen. Die hierfür erforderlichen Gelder in Höhe von 56.200,00 € sind bei den Haushaltsanmeldungen für 2017 im Bereich „Planmäßig bewirtschaftete Wälder“ unter dem Sachkonto 55.5551000 „Umsetzung Verkehrssicherungskonzept“ eingestellt. Um die Kosten weiter zu senken, wurde seitens der Verwaltung empfohlen, eine zusätzliche Stelle im Amt 25 einzurichten, um zukünftig die Verkehrssicherungspflicht in Eigenregie durchzuführen. Der Haupt- und Finanzausschuss ist dieser Empfehlung gefolgt und hat die Verwaltung beauftragt, die zusätzliche Stelle im Stellenplan 2017 an entsprechender Stelle zu berücksichtigen. Kosten für eine hierfür einzurichtende Stelle werden seitens des Personalamtes in Höhe von 52.900,00 €/Jahr beziffert. Der Stellenplan 2017 wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses unter TOP 9 (Nr. 690.16) beraten und beschlossen. Obwohl vom Sachverständigen in seinem Gutachten dringend empfohlen wurde, am Standort Eichemweg aufgrund der vernässten Bereiche im Zuge einer geologischen Untersuchung des Bodens die Standsicherheit ausgewählter Bäume zu messen, wurde dieses Gutachten wegen des Moratoriums nicht in Auftrag gegeben. Aus gleichem Grund wurde auf die Einholung eines Rechtsgutachtens zur Beurteilung der vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht der Kolpingstadt Kerpen verzichtet. Hierfür hatte der Gutachter Kosten in Höhe von 3.000,00 € angesetzt. Beschlussvorlage 56.17 Seite 3 Somit wurde der Beschluss des Stadtrates vom 03.05.2016 zu TOP 17.1, Moratorium Sachverständigen-, Anwalts- und Gerichtskosten im Bereich „Planmäßig bewirtschaftete Wälder“, seitens der Verwaltung beachtet. Ergibt sich die Steigerung des Ansatzes in Sachkonto 5281524 „Baumchi. Maßnahmen Verkehrss.“ in Produkt 11.111.18 Baubetriebshof für das Jahr 2017 durch den o.g. Beschluss des Rates oder liegen diesem Ansatz andere Ursachen zu Grunde? Der Ansatz hat direkt nichts mit den Maßnahmen im städtischen Wald zu tun. Es geht vielmehr um den Baumbestand im innerstädtischen Bereich (Straßen, Schulen, Kitas, Spielplätze etc.). Neben dem Waldkataster erstellt 25 ein Baumkataster für die innerstädtischen Bäume, das in diesem Jahr fertig wird. Der Gesamtbaumbestand der Sicherheitsrelevant ist und kontrolliert werden muss, liegt dann bei rd 42.000 Bäumen. Die Ansatzerhöhung ist erforderlich um dringende Maßnahmen im innerstädtischen Bereich umzusetzen. Von den 22.000 innerstädtischen Bäumen sind aktuell 7300 kontrolliert. Hieraus resultieren alleine 1370 Einzelmaßnahmen, die zurzeit bearbeitet werden. Dies sind etwa 20% des kontrollierten Bestandes. Bei Hochrechnung ergeben sich hieraus etwa 3000 weitere Einzelmaßnahmen in diesem Jahr. Diese umfassen Arbeiten wie das einfache Beseitigen von Totholz bis zur aufwendigen Kronenpflege. Letztere (1000) sollen an Firmen vergeben werden, die sich auf solche Arbeiten spezialisiert haben und die über einen entsprechenden Fuhrpark verfügen. Tatsache ist, dass das Amt 25 bei diesen Bäumen einen Kontrollrückstand abbauen muss, der durch den weiteren Mitarbeiter mit abgedeckt wird. Eine zügige Kontrolle bringt zwangsläufig auch mehr Maßnahmen mit sich. Maßnahmen der Verkehrssicherung sind insbesondere bei Kenntnis der Gefahrenlage zeitnah abzuarbeiten. Dies ist mit eigenem Personal nicht möglich. Diese Ausführungen sind Teil der Vorlage von Amt 25 an den Bau- und Feuerschutzausschuss zur Sitzung am 09.02.2017. Beschlussvorlage 56.17 Seite 4