Daten
Kommune
Kerpen
Größe
110 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.02.17, 09:29
Aktualisiert
03.02.17, 09:29
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.3 / Liegenschaften
Bearbeiter/in: Frau Pfeiffer
TOP
Drs.-Nr.: 56.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
23.01.2017
Bemerkungen
14.02.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einhaltung des Moratoriums im Bereich planmäßig bewirtschaftete Wälder
hier: Antrag der FDP-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Pfeiffer
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Der Beschluss des Stadtrates vom 03.05.2016 (s. Anlage 2: Niederschrift des Stadtrates, Sitzung
vom 03.05.2016) wurde seitens der Verwaltung - wie gefordert - für das Haushaltsjahr 2016
umgesetzt.
Die Verwaltung ist gehalten, im Rahmen der Haushaltsanmeldungen Ein- und Ausgaben zu
benennen, die für das jeweilige kommende Jahr für erforderlich gehalten werden. Dieser Bedarf
wurde für das Haushaltsjahr 2017 ermittelt und in die Haushaltsanmeldungen für 2017
aufgenommen.
U.a. wurde der Forstwirtschaftsplan 2017 im Umweltausschuss am 29.11.2016 beraten und auf
dessen Empfehlung im Haupt- und Finanzausschuss am 13.12.2016 einstimmig beschlossen.
Zu den von der FDP- Fraktion aufgeworfenen Fragen wird im Einzelnen wie folgt Stellung
genommen:
Wodurch ergibt sich die für 2017 vorgesehene Erhöhung des Ansatzes in Sachkonto
52801000 „Sonstiger Sachbedarf“ in Produkt 55.555.10 „Planmäßig bewirtschaftete
Wälder“?
Der von der Verwaltung für 2016 angesetzte Haushaltsansatz betrug 284.780,00 €. Mit
Ratsbeschluss vom 03.05.2016 wurde dieser pauschal auf 163.280,00 € gekürzt.
Der Ansatz für 2017 ergibt sich aus dem Forstwirtschaftsplan 2017, der wie oben erwähnt, im
Umweltausschuss am 29.11.2016 beraten und im Haupt- und Finanzausschuss am 13.12.2016
beschlossen wurde.
Hier wurden Ausgaben in Höhe von 192.250,00 € geltend gemacht. Diese setzen sich zusammen
aus Betriebsausgaben in Höhe von 113.844,00 €, Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen im
gesamten Stadtgebiet in Höhe von 70.000,00 €, mit Ausnahme der vier Bereiche Weißer Weg,
Rote-Kreuz- Straße, Verlängerung Merodestraße (Schulweg), Eichemweg/Theresia-v.
Wüllenweber-Straße, die durch den Sachverständigen Herrn Schlag zu bewerten waren.
Darüber hinaus wurden für die Beseitigung von Überhang ein Bedarf in Höhe von 5.000,00 €
festgestellt sowie Kosten in Höhe von 2.400,00 € für die Berufsgenossenschaft veranschlagt.
Wird mit der Steigerung in diesem Sachkonto oder an einer anderen Stelle des Haushaltsentwurfs
der Beschluss des Rates vom 03.05.2016 verletzt bzw. wird der Beschluss generell mit der
Vorlage des Haushaltsentwurfs eingehalten?
Da sich der Beschluss des Stadtrates vom 03.05.2016 auf das Haushaltsjahr 2016 bezieht, wird
mit dem vorher genannten Betrag in Höhe von 191.250,00 € der Beschluss nicht verletzt.
Wodurch wird in selben Produkt die Erhöhung des Ansatzes unter Sachkonto 4148300 Zuschuss
Forst- und Kulturmaßnahmen begründet?
In den voraussichtlichen Einnahmen wurden im Forstwirtschaftsplan 2017 Fördermittel in einer
Gesamthöhe von 27.643,00 € veranschlagt. Diese ergeben sich aus Fördermittel in Höhe von
16.173,00 € für Forstkulturen sowie 11.470,00 € für Wegeinstandssetzungen.
Nach Beschlussfassung am 13.12.2016 im Haupt- und Finanzausschuss wurden diese Mittel
zwischenzeitlich beantragt.
In den Haushaltsanmeldungen wurde die Fördermittel mit 27.600,00 € unter dem Sachkonto
4148300 Zuschuss Forst- und Kulturmaßnahmen für 2017 berücksichtigt.
Beschlussvorlage 56.17
Seite 2
Wurde der Ratsbeschluss vom 03.05.2016 nicht umgesetzt und das Moratorium nicht
durchgeführt? Wurden Alternativen einer möglichen Vorgehensweise aufgezeigt? Wieso wurde in
der Sitzung des Umweltausschusses am 29.11.2016 das Gutachten vorgestellt, obwohl dies hätte
nicht erstellt werden dürfen? Aus welchem Grund wurde der Beschluss des Rates in diesen
Punkten nicht umgesetzt?
In der Sitzung am 07.10.2015 hat der Stadtrat entschieden, den Sachverständigen Michael Schlag
mit der Untersuchung der Forstrandvegetation in den Bereichen Weißer Weg, Rote- KreuzStraße, Verlängerung Merodestraße (Schulweg) und Eichemweg/ Theresia-v.-WüllenweberStraße zu beauftragen.
Grundlage war das Angebot des Sachverständigen vom 02.10.2015.
Mit Bestellschein vom 23.11.2015 wurde das Sachverständigenbüro Schlag beauftragt. Das
Auftragsvolumen entsprechend bei Produkt 55.555.10, Sachkonto 5431600 verbucht.
Aufgrund seiner Auftragslage konnte das Sachverständigenbüro erst verspätet mit der Erstellung
des Gutachtens beginnen, so dass eine Rückstellung der Mittel erfolgen musste.
Eine erste Teilrechnung wurde am 23.02.2016 an das Sachverständigenbüro ausgezahlt.
Die Beauftragung und Zahlung erfolgte somit vor dem Beschluss des Stadtrates am 03.05.2016.
Wie von der Politik gefordert, wurde das Gutachten im Umweltausschuss am 29.11.2016 sowie im
Haupt- und Finanzausschuss am 13.12.2016 vorgestellt.
U.a. zeigte der Sachverständige Alternativen auf, wie die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und die
hierdurch entstehenden Kosten reduziert werden können. Diese Darlegung war eine Forderung
aus der Sitzung des Stadtrates vom 03.05.2016.
Zunächst beschrieb der Gutachter die Möglichkeit einer Rodung der gefährdeten Bereiche mit
anschließender Neuaufforstung. Die Gesamtkosten hierfür bezifferte er auf ca. 300.000,00 €.
Als weitere Möglichkeit schlug er Maßnahmen vor, die anhand einer Prioritätenliste im Zeitraum
von 2016 - 2018 zur Herstellung der Verkehrssicherung abgearbeitet werden können. Die
Gesamtkosten hierfür bezifferte er auf brutto 126.556,50 €.
Es wurde einstimmig beschlossen, dass die vom Sachverständigen festgestellten und noch in
2017 umzusetzenden Verkehrssicherungsmaßnahmen auch entsprechend durchgeführt werden
sollen. Die hierfür erforderlichen Gelder in Höhe von 56.200,00 € sind bei den
Haushaltsanmeldungen für 2017 im Bereich „Planmäßig bewirtschaftete Wälder“ unter dem
Sachkonto 55.5551000 „Umsetzung Verkehrssicherungskonzept“ eingestellt.
Um die Kosten weiter zu senken, wurde seitens der Verwaltung empfohlen, eine zusätzliche Stelle
im Amt 25 einzurichten, um zukünftig die Verkehrssicherungspflicht in Eigenregie durchzuführen.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist dieser Empfehlung gefolgt und hat die Verwaltung beauftragt,
die zusätzliche Stelle im Stellenplan 2017 an entsprechender Stelle zu berücksichtigen.
Kosten für eine hierfür einzurichtende Stelle werden seitens des Personalamtes in Höhe von
52.900,00 €/Jahr beziffert.
Der Stellenplan 2017 wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses unter TOP 9 (Nr.
690.16) beraten und beschlossen.
Obwohl vom Sachverständigen in seinem Gutachten dringend empfohlen wurde, am Standort
Eichemweg aufgrund der vernässten Bereiche im Zuge einer geologischen Untersuchung des
Bodens die Standsicherheit ausgewählter Bäume zu messen, wurde dieses Gutachten wegen des
Moratoriums nicht in Auftrag gegeben.
Aus gleichem Grund wurde auf die Einholung eines Rechtsgutachtens zur Beurteilung der
vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht der
Kolpingstadt Kerpen verzichtet. Hierfür hatte der Gutachter Kosten in Höhe von 3.000,00 €
angesetzt.
Beschlussvorlage 56.17
Seite 3
Somit wurde der Beschluss des Stadtrates vom 03.05.2016 zu TOP 17.1, Moratorium
Sachverständigen-, Anwalts- und Gerichtskosten im Bereich „Planmäßig bewirtschaftete Wälder“,
seitens der Verwaltung beachtet.
Ergibt sich die Steigerung des Ansatzes in Sachkonto 5281524 „Baumchi. Maßnahmen
Verkehrss.“ in Produkt 11.111.18 Baubetriebshof für das Jahr 2017 durch den o.g. Beschluss des
Rates oder liegen diesem Ansatz andere Ursachen zu Grunde?
Der Ansatz hat direkt nichts mit den Maßnahmen im städtischen Wald zu tun. Es geht vielmehr um
den Baumbestand im innerstädtischen Bereich (Straßen, Schulen, Kitas, Spielplätze etc.). Neben
dem Waldkataster erstellt 25 ein Baumkataster für die innerstädtischen Bäume, das in diesem
Jahr fertig wird.
Der Gesamtbaumbestand der Sicherheitsrelevant ist und kontrolliert werden muss, liegt dann bei
rd 42.000 Bäumen.
Die Ansatzerhöhung ist erforderlich um dringende Maßnahmen im innerstädtischen Bereich
umzusetzen. Von den 22.000 innerstädtischen Bäumen sind aktuell 7300 kontrolliert. Hieraus
resultieren alleine 1370 Einzelmaßnahmen, die zurzeit bearbeitet werden. Dies sind etwa 20% des
kontrollierten Bestandes. Bei Hochrechnung ergeben sich hieraus etwa
3000 weitere Einzelmaßnahmen in diesem Jahr. Diese umfassen Arbeiten wie das einfache
Beseitigen von Totholz bis zur aufwendigen Kronenpflege. Letztere (1000) sollen an Firmen
vergeben werden, die sich auf solche Arbeiten spezialisiert haben und die über einen
entsprechenden Fuhrpark verfügen.
Tatsache ist, dass das Amt 25 bei diesen Bäumen einen Kontrollrückstand abbauen muss, der
durch den weiteren Mitarbeiter mit abgedeckt wird. Eine zügige Kontrolle bringt zwangsläufig auch
mehr Maßnahmen mit sich. Maßnahmen der Verkehrssicherung sind insbesondere bei Kenntnis
der Gefahrenlage zeitnah abzuarbeiten. Dies ist mit eigenem Personal nicht möglich.
Diese Ausführungen sind Teil der Vorlage von Amt 25 an den Bau- und Feuerschutzausschuss
zur Sitzung am 09.02.2017.
Beschlussvorlage 56.17
Seite 4