Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:39
Aktualisiert
09.09.13, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
313/2013
Erstellt am:
12.08.2013
Aktenzeichen:
IV/63-503-13
Verfasser/in:
Frau Goldammer / Frau Schulte
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
16
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
17.09.2013
X
24.09.2013
Betreff
Pauschalzuweisungen zur Förderung kleiner privater Denkmalmaßnahmen nach Wegfall der Landesmittel
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
4.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
4.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,
x ja
nein
Vorlage Nr.: 313/2013 . Seite 2 / 2
der Rat beschließt die Genehmigung der Auszahlung von Pauschalfördermitteln in Höhe von 4.000 € im Kalenderjahr
2013 als städtischen Anteil zur Unterstützung bereits durchgeführter Erhaltungsmaßnahmen für private Baudenkmäler.
Erläuterungen
Seit einem Ratsbeschluss aus den 80er Jahren unterstützt die Stadt Pulheim Eigentümer von privaten Denkmälern bei
baulichen Erhaltungsmaßnahmen durch pauschale Fördermittel. Diese Förderung teilt sie sich mit dem Land NordrheinWestfalen, das Landesmittel in gleicher Höhe zur Verfügung stellt.
Am 17.10.2012 wurden die Städte des Rhein-Erft-Kreises durch die Bezirksregierung Köln informiert, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW beabsichtigt, auch für das Jahr 2013 Fördermittel für
Pauschalzuweisungen für Erhaltungsmaßnahmen an privaten Denkmälern zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Pulheim
beantragte daraufhin am 26.10.2012 bei der Bezirksregierung Köln eine Pauschalzuweisung in Höhe von 4.000 € und
stellte insgesamt Mittel in Höhe von 8.000 € für das Jahr 2013 im Haushalt bereit (Haushaltsstelle Denkmalschutz), die
sich hälftig aus städtischen und aus Landesmitteln in Höhe von je 4.000 zusammensetzen.
Am 14.06.2013 informierte die Bezirksregierung Köln über den Wegfall des Denkmalförderungsprogramms 2013. Das
Denkmalförderprogramm des Landes NRW wird hinsichtlich privater Denkmaleigentümer komplett umgestellt von einer
Pauschalförderung auf die Vergabe von zinsvergünstigten Darlehen, siehe Anlage: Presseinformation.
Bis zu diesem Zeitpunkt lagen 4 Anträge auf Fördermittel vor. Für drei dieser Anträge wurden Fördermittel in Aussicht
gestellt. Davon beantragten zwei Antragssteller einen förderungsunschädlichen, vorzeitigen Baubeginn und führten die
Arbeiten aufgrund der Dringlichkeit auch durch. Für die bereits durchgeführten Maßnahmen wurden seitens der Denkmalpflege insgesamt 4.000 € in Aussicht gestellt.
Durch die Bereitschaft der Eigentümer, die Investitionen für den Erhalt ihrer denkmalwerten Objekte zu tätigen, wurde
ein wertvoller Beitrag zum Erhalt der Pulheimer Kulturgüter geleistet.
Da die städtische Förderung eine freiwillige Leistung darstellt, die grundsätzlich nur bis zu 4.000 € maximal betragen
darf bei anteiliger Auszahlung von Landesmitteln, bedarf es für das Haushaltsjahr 2013 eines erneuten Ratsbeschlusses
zur Gewährung der Pauschalförderung selbst dann, wenn der Landeszuschuss wegfällt. Aus Sicht der Denkmalpflege
sollte die Förderung der bereits durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen aus dem städtischen Budget erfolgen, - trotz
Wegfall der Landesmittel.
Da das Denkmalförderprogramm des Landes NRW, wie der Pressebericht verdeutlicht, komplett auf die Vergabe von
Darlehen an private Denkmaleigentümer umstellt, sollte bei den kommenden Hauhaltsberatungen über das Ob und Wie
zukünftiger finanzieller Unterstützung privater Denkmäler durch die Stadt beraten werden.
Die Untere Denkmalbehörde wirbt aus fachlicher Sicht dafür, an der Bereitstellung von Fördermitteln für kleinere private
Denkmalpflegemaßnahmen festzuhalten, auch wenn die Landesmittel entfallen. So könnte die Stadt einen praktischen
Beitrag zum Erhalt historischer Strukturen in Pulheim leisten. Es wird vorgeschlagen, städtische Fördermittel zukünftig
nur noch für ausgesuchte, private Denkmäler ohne oder mit nur sehr geringem wirtschaftlichen Nutzwert einzusetzen
(z.B.: Wegekreuze, Grabzeichen, Bildstöcke).