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Beschlussvorlage (Pauschalzuweisungen zur Förderung kleiner privater Denkmalmaßnahmen nach Wegfall der Landesmittel)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:39
Aktualisiert
09.09.13, 18:39
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 313/2013 Erstellt am: 12.08.2013 Aktenzeichen: IV/63-503-13 Verfasser/in: Frau Goldammer / Frau Schulte Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 16 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 17.09.2013 X 24.09.2013 Betreff Pauschalzuweisungen zur Förderung kleiner privater Denkmalmaßnahmen nach Wegfall der Landesmittel Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 4.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 4.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, x ja nein Vorlage Nr.: 313/2013 . Seite 2 / 2 der Rat beschließt die Genehmigung der Auszahlung von Pauschalfördermitteln in Höhe von 4.000 € im Kalenderjahr 2013 als städtischen Anteil zur Unterstützung bereits durchgeführter Erhaltungsmaßnahmen für private Baudenkmäler. Erläuterungen Seit einem Ratsbeschluss aus den 80er Jahren unterstützt die Stadt Pulheim Eigentümer von privaten Denkmälern bei baulichen Erhaltungsmaßnahmen durch pauschale Fördermittel. Diese Förderung teilt sie sich mit dem Land NordrheinWestfalen, das Landesmittel in gleicher Höhe zur Verfügung stellt. Am 17.10.2012 wurden die Städte des Rhein-Erft-Kreises durch die Bezirksregierung Köln informiert, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW beabsichtigt, auch für das Jahr 2013 Fördermittel für Pauschalzuweisungen für Erhaltungsmaßnahmen an privaten Denkmälern zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Pulheim beantragte daraufhin am 26.10.2012 bei der Bezirksregierung Köln eine Pauschalzuweisung in Höhe von 4.000 € und stellte insgesamt Mittel in Höhe von 8.000 € für das Jahr 2013 im Haushalt bereit (Haushaltsstelle Denkmalschutz), die sich hälftig aus städtischen und aus Landesmitteln in Höhe von je 4.000 zusammensetzen. Am 14.06.2013 informierte die Bezirksregierung Köln über den Wegfall des Denkmalförderungsprogramms 2013. Das Denkmalförderprogramm des Landes NRW wird hinsichtlich privater Denkmaleigentümer komplett umgestellt von einer Pauschalförderung auf die Vergabe von zinsvergünstigten Darlehen, siehe Anlage: Presseinformation. Bis zu diesem Zeitpunkt lagen 4 Anträge auf Fördermittel vor. Für drei dieser Anträge wurden Fördermittel in Aussicht gestellt. Davon beantragten zwei Antragssteller einen förderungsunschädlichen, vorzeitigen Baubeginn und führten die Arbeiten aufgrund der Dringlichkeit auch durch. Für die bereits durchgeführten Maßnahmen wurden seitens der Denkmalpflege insgesamt 4.000 € in Aussicht gestellt. Durch die Bereitschaft der Eigentümer, die Investitionen für den Erhalt ihrer denkmalwerten Objekte zu tätigen, wurde ein wertvoller Beitrag zum Erhalt der Pulheimer Kulturgüter geleistet. Da die städtische Förderung eine freiwillige Leistung darstellt, die grundsätzlich nur bis zu 4.000 € maximal betragen darf bei anteiliger Auszahlung von Landesmitteln, bedarf es für das Haushaltsjahr 2013 eines erneuten Ratsbeschlusses zur Gewährung der Pauschalförderung selbst dann, wenn der Landeszuschuss wegfällt. Aus Sicht der Denkmalpflege sollte die Förderung der bereits durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen aus dem städtischen Budget erfolgen, - trotz Wegfall der Landesmittel. Da das Denkmalförderprogramm des Landes NRW, wie der Pressebericht verdeutlicht, komplett auf die Vergabe von Darlehen an private Denkmaleigentümer umstellt, sollte bei den kommenden Hauhaltsberatungen über das Ob und Wie zukünftiger finanzieller Unterstützung privater Denkmäler durch die Stadt beraten werden. Die Untere Denkmalbehörde wirbt aus fachlicher Sicht dafür, an der Bereitstellung von Fördermitteln für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen festzuhalten, auch wenn die Landesmittel entfallen. So könnte die Stadt einen praktischen Beitrag zum Erhalt historischer Strukturen in Pulheim leisten. Es wird vorgeschlagen, städtische Fördermittel zukünftig nur noch für ausgesuchte, private Denkmäler ohne oder mit nur sehr geringem wirtschaftlichen Nutzwert einzusetzen (z.B.: Wegekreuze, Grabzeichen, Bildstöcke).