Daten
Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.02.17, 09:29
Aktualisiert
03.02.17, 09:29
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder
Bearbeiter/in: Herr Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 82.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
14.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
27.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2017
hier: Einrichtung einer befristeten Stelle "Reinigungkraft Schulzentrum Horrem/Sindorf"
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 9.000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen im Haushalt 2017 bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung: Elternbeiträge zur Finanzierung dieser Maßnahme
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ Der Stadtrat beschließt die Einrichtung einer 0,35
Stelle „Reinigungskraft Schulzentrum Horrem/Sindorf“ (= + 0,35 Stellen), befristet für ein Jahr.
Eine Gegenfinanzierung der Stelle ist durch die Willy-Brandt-Gesamtschule und die Realschule in
Form entsprechender freiwilliger Elternbeiträge sicherzustellen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II / Amt
11
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Floryszak
Pütgens
Schwister
Canzler/Stein
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Schuljahr
2017/2018
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
9.000 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
9.000 €
Einnahmen / Erträge
9.000 €
Zuschüsse = Spenden Eltern
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
9.000 €
0€
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 82.17
Seite 2
Begründung:
Bei verschiedenen Begehungen im Schulzentrum Horrem/Sindorf wurde festgestellt, dass die Toiletten im Bereich der Mensa insbesondere während der Pausenzeiten häufig frequentiert und oftmals stark verunreinigt werden. Die Reinigungsfirma, die mit der Unterhaltsreinigung beauftragt
wurde, reinigt die Toiletten außerhalb der Hauptöffnungszeiten der Schulen, so dass die Verschmutzungen während der Schulzeit nicht beseitigt werden.
Dies führt bei vielen Schülerinnen und Schüler sowie den Eltern zu starkem Unmut. Auch wenn
versucht wird, auf das Verhalten der Schülerinnen und Schüler Einfluss zu nehmen, kommt es
immer wieder zu Verunreinigungen während des Betriebs. Die Schulleitungen haben nunmehr
vorgeschlagen, dass eine Servicekraft während der Hauptnutzungszeiten eingesetzt wird, die
durch entsprechende freiwillige Elternbeiträge finanziert wird. Aktuell wurde die Bereitschaft der
Eltern an einer Kostenbeteiligung abgefragt. Es könnte derzeit eine Kostenbeteiligung von 9.000 €
erzielt werden.
Es wurden – zusammen mit den Schulleitungen – verschiedene Modelle einer Beschäftigung dieser Servicekraft geprüft. So wird z.B. in anderen Schulen außerhalb des Stadtgebietes eine entsprechende Servicekraft vom Förderverein der jeweiligen Schule beschäftigt. Die Fördervereine
der beiden Schulen sehen sich jedoch aus organisatorischen und personellen Gründen nicht in
der Lage, eine solche Beschäftigung sicherzustellen. Auch arbeitsrechtlich würde sich dies als
schwierig gestalten, da dann zwei Fördervereine als „Arbeitgeber“ auftreten müssten.
Das Angebot der im Schulzentrum tätigen Reinigungsfirma liegt deutlich über dem für diesen
Zweck verfügbaren Budget. Insofern schlägt die Verwaltung vor, dass diese Servicekraft seitens
der Kolpingstadt Kerpen beschäftigt wird. Oberste Zielrichtung ist es, dass diese Beschäftigung
kostenneutral erfolgt. Vor diesem Hintergrund sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
-
-
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob
bzw. 450 €-Job).
Die Servicekraft arbeitet täglich in der Zeit von 9.15 Uhr – 12.00 Uhr.
Im Krankheitsfall wird keine Vertretung beschäftigt.
Die Einstellung erfolgt zum Schuljahr 2017/2018 für 6 Monate.
Nach 6 Monaten kann das Beschäftigungsverhältnis beendet werden, wenn
die von den Eltern geleisteten freiwilligen Beiträge aufgebraucht sind,
sich die Maßnahme als nicht zielführend erweist.
Die Beschäftigung wird nach 6 Monaten maximal um nochmals 6 Monate verlängert.
Zum Stellenplan 2018 wird ein Erfahrungsbericht bzgl. der Fortführung der Maßnahme
vorgelegt.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist die Einrichtung einer 0,35 Stelle im Stellenplan 2017 erforderlich.
Beschlussvorlage 82.17
Seite 3