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Beschlussvorlage (Stellenplan 2017 hier: Einrichtung einer befristeten Stelle "Reinigungkraft Schulzentrum Horrem/Sindorf")

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.02.17, 09:29
Aktualisiert
03.02.17, 09:29
Beschlussvorlage (Stellenplan 2017
hier: Einrichtung einer befristeten Stelle "Reinigungkraft Schulzentrum Horrem/Sindorf") Beschlussvorlage (Stellenplan 2017
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hier: Einrichtung einer befristeten Stelle "Reinigungkraft Schulzentrum Horrem/Sindorf")

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeiter/in: Herr Floryszak TOP Drs.-Nr.: 82.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 14.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 27.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stellenplan 2017 hier: Einrichtung einer befristeten Stelle "Reinigungkraft Schulzentrum Horrem/Sindorf" X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 9.000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: X Mittel müssen im Haushalt 2017 bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Elternbeiträge zur Finanzierung dieser Maßnahme Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: X Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ Der Stadtrat beschließt die Einrichtung einer 0,35 Stelle „Reinigungskraft Schulzentrum Horrem/Sindorf“ (= + 0,35 Stellen), befristet für ein Jahr. Eine Gegenfinanzierung der Stelle ist durch die Willy-Brandt-Gesamtschule und die Realschule in Form entsprechender freiwilliger Elternbeiträge sicherzustellen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. II / Amt 11 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Floryszak Pütgens Schwister Canzler/Stein Schaaf Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Schuljahr 2017/2018 Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 9.000 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 9.000 € Einnahmen / Erträge 9.000 € Zuschüsse = Spenden Eltern Beiträge gesamt: Aufwand netto: 9.000 € 0€ Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 82.17 Seite 2 Begründung: Bei verschiedenen Begehungen im Schulzentrum Horrem/Sindorf wurde festgestellt, dass die Toiletten im Bereich der Mensa insbesondere während der Pausenzeiten häufig frequentiert und oftmals stark verunreinigt werden. Die Reinigungsfirma, die mit der Unterhaltsreinigung beauftragt wurde, reinigt die Toiletten außerhalb der Hauptöffnungszeiten der Schulen, so dass die Verschmutzungen während der Schulzeit nicht beseitigt werden. Dies führt bei vielen Schülerinnen und Schüler sowie den Eltern zu starkem Unmut. Auch wenn versucht wird, auf das Verhalten der Schülerinnen und Schüler Einfluss zu nehmen, kommt es immer wieder zu Verunreinigungen während des Betriebs. Die Schulleitungen haben nunmehr vorgeschlagen, dass eine Servicekraft während der Hauptnutzungszeiten eingesetzt wird, die durch entsprechende freiwillige Elternbeiträge finanziert wird. Aktuell wurde die Bereitschaft der Eltern an einer Kostenbeteiligung abgefragt. Es könnte derzeit eine Kostenbeteiligung von 9.000 € erzielt werden. Es wurden – zusammen mit den Schulleitungen – verschiedene Modelle einer Beschäftigung dieser Servicekraft geprüft. So wird z.B. in anderen Schulen außerhalb des Stadtgebietes eine entsprechende Servicekraft vom Förderverein der jeweiligen Schule beschäftigt. Die Fördervereine der beiden Schulen sehen sich jedoch aus organisatorischen und personellen Gründen nicht in der Lage, eine solche Beschäftigung sicherzustellen. Auch arbeitsrechtlich würde sich dies als schwierig gestalten, da dann zwei Fördervereine als „Arbeitgeber“ auftreten müssten. Das Angebot der im Schulzentrum tätigen Reinigungsfirma liegt deutlich über dem für diesen Zweck verfügbaren Budget. Insofern schlägt die Verwaltung vor, dass diese Servicekraft seitens der Kolpingstadt Kerpen beschäftigt wird. Oberste Zielrichtung ist es, dass diese Beschäftigung kostenneutral erfolgt. Vor diesem Hintergrund sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten: - - Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob bzw. 450 €-Job). Die Servicekraft arbeitet täglich in der Zeit von 9.15 Uhr – 12.00 Uhr. Im Krankheitsfall wird keine Vertretung beschäftigt. Die Einstellung erfolgt zum Schuljahr 2017/2018 für 6 Monate. Nach 6 Monaten kann das Beschäftigungsverhältnis beendet werden, wenn die von den Eltern geleisteten freiwilligen Beiträge aufgebraucht sind, sich die Maßnahme als nicht zielführend erweist. Die Beschäftigung wird nach 6 Monaten maximal um nochmals 6 Monate verlängert. Zum Stellenplan 2018 wird ein Erfahrungsbericht bzgl. der Fortführung der Maßnahme vorgelegt. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist die Einrichtung einer 0,35 Stelle im Stellenplan 2017 erforderlich. Beschlussvorlage 82.17 Seite 3